Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Genzgängerbescheinigung  (Gelesen 4454 mal)

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Offline egbert

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Genzgängerbescheinigung
« am: 15. Dezember 2011, 08:56:09 »
Liebe Forumsmitglieder,
ich wohne seit November 2009 in Frankreich. Wann muss ich meine Grenzgängerbescheinigung erneuern? Im November 2012 oder schon im Januar, dh. gilt die Bescheinigung für Kalenderjahre oder für Meldedaten?
 

banjo

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Re: Genzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2011, 09:15:17 »
Du musst sie alle 3 Jahre erneuern oder wenn Du zwischenzeitlich einen den Arbeitgeber wechselst.
Der AG hat eine Freistellungsbescheinigung vom dt. FA bekommen, darauf steht ein Datum, ab diesem Satum ist sie 3 Jahre gültig. Wird dieser Termin überschritten muss der AG streng genommen die Lohnsteuer in Deutschland abführen, bis ein neuer Bescheid vorliegt.

Offline -Helmut-

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Re: Genzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2011, 09:50:03 »
Hinzu kommt, der Arbeitgeber kann wegen fehlender Steuerkarte -sinngemäß- dann nur in Steuerklasse 6 einstufen, was total ungünstig ist.
Wird zwar meist nicht gemacht, aber streng genommen müsste es so sein.
Deswegen möglichst vermeiden.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)