Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Tina.! am 17. Juli 2013, 13:58:13
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Hallo Zusammen,
sagt mal, kann man als Grenzgäner eine Gbr (Gesellschaft des öffentlichesn Rechts )gründen in Deutschland!?
Wenn ja, wie und wie sieht das rechtlich und steuerlich aus?
Wie wird das in der Steuererklärung angegeben?
DANKE
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eine GbR ist eine Gesellschaft *bürgerlichen* Rechts, nicht *öffentlich*. Sowas gibt's net.
Da Du dann Gesellschafter derselben bist, bist Du kein Grenzgänger mehr und musst am Sitz der GbR, also in D, versteuern.
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Hoppala... wenn das mein Dozent wüsste ;-D Wenn man schneller schreibt als man denkt!
Also geht das nicht? Kann man das nicht in D versteuern!? Denn ich würde ja weiterhin in D arbeiten, nur nebenbei eine Gbr betreiben....
Hmmm, was für Möglichkeiten gibt es denn in Frankreich für ein Kleingewerbe?
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Das wäre in Frankreich dann anscheinend:
Entreprise Individuelle (EI)
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Du versteuerst als GbR Gesellschafter dann einfach alles in D. Punkt.
In F willst Du das nicht machen, ich kenne ein paar Leute, die haben das gemacht und nach 1-2 Jahren haben sie das Gewerbe nach D umgezogen, weil sie von den franz. Behörden die Schnauze voll hatten.
Warum muss es denn eine GbR sein? Was ist mit Einzelgewerbe oder GmbH und dann Angestellter der GmbH?