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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Mirabelle 57720 am 23. Januar 2013, 21:02:26

Titel: Für Formular N° 5011 nach Bitche oder Sarreguemines????
Beitrag von: Mirabelle 57720 am 23. Januar 2013, 21:02:26
Hallo,

ich benötige auch diese Steuerbefreiung und habe die 3 Ausfertigungen vom Arbeitgeber ausgefüllt bekommen.

Da ich dies zum ersten Mal benötige, nun meine Frage: muß ich zur Bestätigung nach Sarreguemines zum Centre d'impôts oder wird mir das auch in Bitche bei der Trésorerie unterschrieben????

Denn: die Lohnsteuerbescheinigung / -anweisung wird ja auch von der Trésorerie in Bitche ausgestellt.

Wäre schön, wenn das jemand weiß - ansonsten fahre ich morgen Früh auf jeden Fall erstmal nach Bitche und hoffe, daß ich Glück habe!

Danke schon mal!  :Hands:

Viele Grüße

Mirabelle
Titel: Re: Für Formular N° 5011 nach Bitche oder Sarreguemines????
Beitrag von: banjo am 23. Januar 2013, 22:02:08
Du schickst alle 3 Ausfertigungen per Post an das für Dich zuständige Finanzamt. Dann erhälst Du es einige Tage später per Post zurück und sendest die ersten Beiden Ausführung an das für Deinen AG zuständige dt. Finanzamt. Der AG erhält dann nach ner Weile den Freistellungsbescheid.
Das Ganze wiederholst Du alle 3 Jahre oder bei AG-Wechsel.
Formular online:
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf