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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: edgard am 18. November 2014, 21:27:59

Titel: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 18. November 2014, 21:27:59
Salü,

ich überlege im nächsten Jahr die frz. Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Wer hat diesen Prozess schon  durchlaufen, und wie ist das in der Praxis?

Bitte keinen Behördenlink - das hab ich schon durch. Wie gesagt - mich interessiert wie es in der Praxis aussieht...

Vielen Dank!

Edgard
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Matthias#28 am 19. November 2014, 18:26:12
ich überlege im nächsten Jahr die frz. Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Was mich interessieren wuerde, warum soll man so etwas tun. Ist so was in Europa noch wichtig?
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Jan-Saarbruecken am 19. November 2014, 21:32:30
Würde mich auch mal der Grund interessieren
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 20. November 2014, 09:18:43
Salü,

die Gründe sind ganz einfach:
Erstens habe ich mich entschieden wenn irgend möglich (hängt vom Rest meines Arbeitslebens ab) in Frankreich zu bleiben und es als meine neue Heimat anzusehen. Da ist dieser Schritt nur konsequent.
Zweitens möchte ich dann auch mitentscheiden was in meiner neuen Heimat passiert, und das kann ich z.Z. nur kommunal und bei der Europawahl.
Meine Stimme wird dann eine mehr gegen LePen sein.

Ob es wichtig ist? ich denke - ja, solange es keine europäische Staatsbürgerschaft gibt.
Aber letztendlich muß das jeder für sich entscheiden.

Was das politische Engagement betrifft - da brauche ich nur auf meine Beiträge zu den Möglichkeiten der Wahlbeteiligung in F und die Reaktionen darauf gesehen.
Aber auch da muß jeder selbst wissen - aber sich hinterher auch bitte nicht beklagen.
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: BettinaOtwin am 20. November 2014, 10:00:56
Auch wir haben uns darüber bereits Gedanken gemacht.
Aus den gleichen Gründen.

Man kann übrigens die französische Staatsbürgerschaft beantragen und wenn es bewilligt wird, die Deutsche behalten.

(sagte man uns in Strasbourg).

Also ich werde sie auf jeden Fall beantragen.
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: sable12 am 20. November 2014, 11:55:42
Hallo Edgar :winkerwinker:
Leider habe ich (noch) keine praktischen Tipps für dich. Aber ich kann dich voll und ganz verstehen  :doppeld:  und es ist auch mein Ziel, zusätzlich die französische Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Natürlich will man, wenn man sich "freiweillig" dafür entschieden hat, in einem Land zu leben, diese Staatsangehörigkeit  haben. (also für mich ist das natürlich)
Im Moment dürfen wir ja z.B. nicht an der Präsidentschaftswahl teilnehmen. Und irgendwie würde es mir ein "sicheres" Gefühl geben, falls mal irgendein Politiker mit abgedrehten Idee (.......)  beschließen sollte, dass Ausländer/innen Frankreich zu verlassen haben.......



Ich weiß nur, dass man sie nach 5 Jahren, die man in Frankreich lebt, beantragen kann, sofern man nicht mit einer Französin / einem Franzosen verheiratet ist, dann gibt es -glaub ich- andere Regelungen.

Vielleicht kann hier doch noch jemand dir weiterhelfen. Ich drücke die  Daumen und würde mich auch freuen, praktische Tipps zu bekommen.


Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 20. November 2014, 12:13:35
 :winkerwinker: Zusammen...  :winkerwinker:

Nur kurz was die doppelte Staatsbürgerschaft angeht - das muß ja von beiden(!) Staaten akzeptiert werden:

Basis ist die "Deutsch-französische Doppelstaatsangehörigkeit im Sinne von Nr. 22 der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages"

Deutschland: "...Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) ..." http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/DoppelteStaatsbuergerschaft.html

Also von deutscher Seite kein Problem. Allerdings haben nicht alle anderen EU-Staaten dies auch so umgesetzt.

Nach allen meinen Informationen gibt es Seitens Frankreich keine Restriktionen für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Joke am Rande: Wer zum Islam konvertiert sollte wissen daß bei Tragen einer Burkha die Einbürgerung in F verweigert werden kann... :pfeif:  ;) gilt m.W. aber nicht für Halloween-Kostüme!  :zwinkern:
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Matthias#28 am 20. November 2014, 22:28:46
Danke fuer deine Ausfuehrungen
Erstens habe ich mich entschieden wenn irgend möglich (hängt vom Rest meines Arbeitslebens ab) in Frankreich zu bleiben und es als meine neue Heimat anzusehen. Da ist dieser Schritt nur konsequent.
Wir wollen auch hier bleiben. De Nachbarschaft ist toll, die Integration hat geklappt, wie fuehlen uns pudelwohl.
Newer ever weg hier

Zweitens möchte ich dann auch mitentscheiden was in meiner neuen Heimat passiert, und das kann ich z.Z. nur kommunal und bei der Europawahl. Meine Stimme wird dann eine mehr gegen LePen sein.
Nun Lokal haben wir inzwischen schon einiges bewegt. Auf Staatsebene, sehe ich eher unwahrscheinlich.

Was das politische Engagement betrifft - da brauche ich nur auf meine Beiträge zu den Möglichkeiten der Wahlbeteiligung in F und die Reaktionen darauf gesehen.
Aber auch da muß jeder selbst wissen - aber sich hinterher auch bitte nicht beklagen.
Das ist klar. Ich finde es toll (ohne jeder Haeme) wie du dein Standpunkt aufzeigst.

Meine Entscheidung: Meine Handlungen brauchen kein Papier, egal von welchem Staat.
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Gabrielle am 21. November 2014, 10:02:31
Hallo und guten Morgen an alle, hi Edgar,

habe mich gestern Abend mal zum Nachbarn begeben, von dem ich weiß, dass auch er die frz. Staatsbürgerschaft beantragt und mittlerweile bekommen hat. (Dauerte übrigens ungefähr 1 Jahr.)
Sein Tipp und Rat, gehe bitte zur Sous-Préfecture, du bekommst dort (bei ihm waren es 2) DIN-A4 Blätter, auf denen steht, was du alles für die Einreichung Beantragung frz. Staatsbürgerschaft benötigst. Könnte nämlich sein, dass sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, neu hinzugekommen ist oder gestrichen wurde. Bei ihm ist es 5 Jahre her, deswegen sein Hinweis. Unter anderem brauchst du:

Justificatifs de Ressources (Nachweis über deine „Ressourcen“, Einkommen etc.)
Un certificat de travail, du conjoint pour l‘épouse, du père pour l’enfant, (bulletins de salaires des 3 derniers mois)

Justificatifs de Domocile
une facture EDF ou TELECOM de moins de 3 mois;
ou le contrat de location

Autres pieces a joindre
une photocopie de la carte Vitale;
une photocopie du passeport en cours de validité
une photocopie de l’intégralité du livret de famille; (Photokopie, Auszug Familienstammbuch)
Photocopie de l’ancienne carte de séjour ou une declaration de perte (délivrée par la Sous-Préfecture de Forbach also ‘des Ortes, wo DU gemeldet bist’, ou déclaration de vol délivrée par les autorités de Police ou de Gendarmerie;
6 photographies d’identité sur fond blanc et tête nue;
Photocopie de la carte d’identité ou de séjour du conjoint

Dann brauchte er noch die Abmeldebestätigung aus Deutschland, ein neueres von dort ausgestelltes, polizeiliches Führungszeugnis, Heiratsurkunde, Kopie seines Arbeitsvertrages und eine Bescheinigung von der Trésorerie (‚deines Finanzamtes in Frankreich‘), dass du dort keine Steuerschulden hast, nennt sich: „Bordereau de Situation“. Ach ja, und Auszug aus deinem Familienstammbuch über deine Abstammung (also Auszug aus dem Geburtseintrag MIT Angabe deiner Eltern) - steht aber wohl schon oben im Text.
Dann, er wurde zum Maire eingeladen, der sich mit ihm auf Französisch unterhielt und einen schriftlichen Bericht abgab, dass er gut Französisch sprach (spricht). Es könnte aber sein, dass du zur Sous-Préfecture eingeladen wirst, um dort deine Französisch-Kenntnisse unter Beweis zu stellen.

So, cher Edgar, hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. Noch eines, dass „ich“ auf dein Statement Politik nicht antwortete lag einfach daran, ich darf den ganzen Tag schreiben (und fotografieren) und bin dann oft abends, nach getaner Arbeit zu „strack“! Ist demzufolge also kein Hinweis auf unpolitisches Denken und Handeln. Ganz im Gegenteil, darf ich dir versichern.

Falls es deinerseits weitere Fragen geben sollte, gerne wieder und erneut.

Einen schönen Tag an alle Gabrielle
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Mark am 23. November 2014, 19:46:44

Dann, er wurde zum Maire eingeladen, der sich mit ihm auf Französisch unterhielt und einen schriftlichen Bericht abgab, dass er gut Französisch sprach (spricht). Es könnte aber sein, dass du zur Sous-Préfecture eingeladen wirst, um dort deine Französisch-Kenntnisse unter Beweis zu stellen.


Von wann stammt diese Info?
Mir wurde letztes Jahr auf der prefecture in Colmar gesagt,
es gelte nur noch eine Bescheinigung von einer zertifizierten Einrichtung
(sprich: einer Sprachschule, die sich das gut bezahlen lässt....)
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Gabrielle am 24. November 2014, 08:17:05
Hi Mark,
könnte ja sein, dass diese Regelung der zertifizierten Sprachschule "so" in Colmar gilt?! Bei meinem Nachbarn war es vor 5 Jahren jedenfalls so, dass er mit dem Maire sprach und der ihm bescheinigte, dass er sich gut auf Französisch unterhalten kann. Aber auch, dass es bei uns (Nähe Forbach, also Lorraine) die Regelung gibt, dass man seine Französisch-Kenntnisse auf der sous-préfecture zum Besten geben muss. Ist vielleicht, wie vieles in Frankreich, von Region zu Region unterschiedlich?!
Deshalb auch mein Hinweis (21.11., 10.02 h), dass man sich doch bitte bei der sous-préfecture seines Wohnortes erkundigen möge, weil sich nach 5 Jahren bestimmt wieder einiges geändert hat.

Allen einen schönen Wochenbeginn und gute Woche Gabrielle
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: BettinaOtwin am 24. November 2014, 09:59:57
Da ich mich ja auch , wie oben gesagt, mit dem Gedanken befasse, stellt sich mir nun noch eine andere Frage:

Kommen  denn mit dem Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft nicht auch "staatsbürgerliche" Pflichten auf Einen zu?

Und Welche?
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 26. November 2014, 19:56:22
Bonsoir!  :winkerwinker:

Ich könnte mir vorstellen daß es bei der Sprachprüfung einen Spielraum über Art und Umfang gibt. Franzosen sind ja bekanntlich "kreativ" - was aber nicht immer positiv sein muß. :pfeif:
In einem Bericht las ich daß in einem anderen Fall ein Zeitungsartikel inhaltlich grob wiedergegeben werden mußte...  :anixwissen:

Von sonstigen staatsbürgerlichten Pflichten in F ist mir allerdings nichts weiter bekannt.

Bis denne,

Edgard


Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: sable12 am 27. November 2014, 10:59:49
Was auch noch interessant wäre zu wissen........   gibt es auch Nachteile, wenn man die französische Staatsangehörigkeit hat ?
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: BettinaOtwin am 27. November 2014, 13:23:55
So ungefähr meinte ich das....kann der französische Staat seine "Neubürger" resp. die, die dann die französ. und die dt. besitzen, z.B. zum Reservistendienst heranziehen?
nur mal als Denkmodell.

Das meinte ich, irgendwie könnten da ja auch bestimmte "Aufgaben" als französ. Bürger gekoppelt sein!
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: jauno am 28. März 2016, 17:46:36
Wollte mich an den Thread anhängen und folgendes fragen:
Ich bin Grenzgänger und will die franz. Staatsbürgerschaft beantragen (bin nicht verheiratet mit einer Französin!)
In den aktuellen Anforderungen an die naturalisation steht folgendes:

... résider en France de manière habituelle et continue depuis cinq ans, avec votre famille si vous avez un conjoint et/ou des enfants mineurs, et y avoir la source principale de vos revenus pendant cette période (revenus professionnels, revenus mobiliers ou immobiliers, etc.).

Hat irgendwer den Prozess in letzter Zeit (als Grenzgänger) durchlaufen und kann mir sagen, ob eine Tätigkeit als Grenzgänger ein Problem darstellt (bei imposition in F natürlich)?
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Frontalier_CH am 29. März 2016, 14:29:20
Die Frage von jauno interessiert mich auch. Des Weiteren hätte ich noch eine Frage zu dem was auf der Seite davor geschrieben wurde:

Zitat
Photocopie de l’ancienne carte de séjour ou une declaration de perte (délivrée par la Sous-Préfecture de Forbach also ‘des Ortes, wo DU gemeldet bist’, ou déclaration de vol délivrée par les autorités de Police ou de Gendarmerie;

Heißt das, dass man zwingend eine carte de sejour braucht für die Einbürgerung? ich als EU Bürger habe und hatte nämlich nie eine carte de sejour, da sie ja nicht mehr nötig ist, wenn man hier wohnen will.
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: jauno am 02. Juni 2016, 22:35:37
Ich bin mittlerweile dabei die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Frage an Edgard: Hast du sie mittlerweile erhalten. Kannst du über den Verlauf etwas berichten.

Im dép. Bas-Rhin gibt es seit 1.12.2015 eine zentrale Anlaufstelle zur Einbürgerung
http://www.bas-rhin.gouv.fr/Politiques-publiques/Delivrance-des-titres/Acquisition-de-la-nationalite-francaise (http://www.bas-rhin.gouv.fr/Politiques-publiques/Delivrance-des-titres/Acquisition-de-la-nationalite-francaise)

Alles wird nun über diese Stelle abgewickelt. Dort kann man auch einsehen, was man an Dokumenten benötigt und was die Voraussetzungen für eine naturalisation sind. Übrigens: Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft danach behalten! Auskunft Innenministerium. Ganz wichtig!

Als allererstes ist jedoch Voraussetzung eine Sprachprüfung Niveau > B1 z. B.  TCF ANF - ohne die geht nix.
Diese kann man monatlich z. B. in Strasbourg bei Accueil Alliance Francaise ablegen. Habe ich gemacht.
http://www.afstrasbourg.eu/fr/nos-cours/examens-et-cours-de-preparation (http://www.afstrasbourg.eu/fr/nos-cours/examens-et-cours-de-preparation)
Kostet 110 €

Weiterhin benötigt man allherhand Dokumente: Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnis aus Deutschland, Einkommensnachweise der letzen 3 Jahre, Nachweis der residence, declaration d'impôt der letzen 3 Jahre und noch vieles mehr. Aber man benötigt keinen titre de séjour als EU-Bürger (Auskunft préfecture).

Wenn die Nachweise in Deutsch sind, dann übersetzt von einem traducteur assermenté.
Wie das bei internationalen Urkunden ist, die ja i. d. R. bereits Französisch integriert haben, wollte oder konnte mir bisher niemand auf der préfecture beantworten. Ich werde sie unübersetzt einschicken.

Also viel Papierkram, viel Aufwand und einiges an Kosten (ich schätze ca 500 €)

Ich bin gerade dabei den Parcours zu durchlaufen und werde weiter posten, wie es verläuft.
Wer gleiches beabsichtigt oder schon hinter sich hat und mit Tips dienen kann ist aufgefordert, dies hier zu posten
Fragen von Naturalisationswilligen gerne auch hier an mich.

A+
Norbert

Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 21. August 2016, 09:38:11
Salü bisamme,

ich war hier eine Zeitlang nicht mehr drin - desolée.. Norbert, vielen Dank für die Info!
Da werde ich mich demnächst mal vorstellen...
Es hat noch etwas Zeit bei mir da ich zwar seit 2010 in F wohne, aber erst seit Ende 2012 mit erstem (und einigem) Wohnsitz.
Aber gerade was die Voraussetzungen angeht möchte ich gern rechtzeitig aktiv werden.
Gerade das mit dem Sprachlevel ist hilfreich, da weiß ich ungefähr was verlangt wird; die anderen Unterlagen sind schon soweit zusammen.
Stammbuch brauchte ich eh für die Carte Vitale ( DAS war ein Thema für sich...), Führungszeugnis und Fotos sind  eine rein formelle Geschichte, der Rest ist auch vorhanden.

Ergo - weiter Französisch pauken.
Das wird für mich die größte Hürde... ich tu mich da schon ein wenig schwer.
Es gibt da einen Test zur Selbstüberprüfung:
http://www.sprachtest.de/einstufungstest-franzoesisch

A bientot,
Edgard
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: jauno am 21. August 2016, 18:22:13
Salü bisamme,

....

A bientot,
Edgard

Hallo Edgar.
Ich bin momentan mittendrin in der naturalisation.
Mittlerweile kann ich berichten, dass Personenstandsurkunden nach den Richtlinien von Wien (mehrsprachige Urkunden) anerkannt werden. Diese müssen nicht nochmals übersetzt werden. Dies geht aus dem Pflichtenheft für die naturalisation nämlich nicht hervor.
Die Sprache ist meiner Meinung nach die größte Naturalisationshürde. Mit Recht, meine ich. Denn wer französischer Staatsbürger werden will, sollte sich auch mit seinen Landsleuten verständigen können. Ohne geht es nicht!
Für uns einbürgerungswillige Grenzgänger stellt gerade dies ein Problem dar, da wir nicht in F arbeiten und somit nicht gezwungen sind, die Sprache täglich zu benutzen. Auch haben wir den Mittelpunkt unserer sozialen Kontakte oftmals im nahegelegenen Deutschland, sodaß Spracherfahrung im sozialen Umfeld weitgehend ausgeklammert bleibt.
Ich habe nun beide Einbürgerungsgespräche (TCF-ANF + entretien) hinter mir und kann sagen, dass reines Schulfranzösisch oder kurserworbenes Sprachwissen nicht zum Erfolg führen wird. Gefordert wird sowohl in der offiziellen Sprachprüfung als auch im Motivationsgespräch mit dem Sachbearbeiter ein gutes umgangssprachliches Hörverständnis und flüssige Sprachproduktion. Beides ist imho nur zu erreichen, wenn man täglich mit Franzosen französisch spricht bzw. TV/Radio hört. Aber am wichtigsten ist die Anwendung der Sprache.
Mein Tip: weniger franz. pauken, lieber französische Freunde suchen und mit denen sprechen.
Grüße
Norbert
... auf dem Wege zur naturalisation
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 22. August 2016, 21:01:20
Hallo Norbert!

Na, das ist doch ein konkreter Hinweis! Die mehrsprachigen Urkunden haben wir bereits ( war f+r die Carte Vitale gefordert) , aber ich hab jetzt mal eine realistische Vorstellung vom Sprachtest.
Ja, da ist noch Arbeit angesagt... und es ist im Elsass wirklich nicht leicht Franzosisch zu lernen..
Auf alle Fälle kann ich Geschichte und Kultur (noch) besser als die Sprache...

Vielen Dank!
Grüßle,
Edgard
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: jauno am 22. August 2016, 22:27:05
Achso: ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: sable12 am 22. August 2016, 22:33:33
Hallo. Mir ist schon klar, dass ich mich mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter fließend  unterhalten können sollte.
Ich meine darüberhinaus gelesen (gehört?) zu haben, dass ein französisches Diplom (C1?) als ausreichend für den Nachweis ausreichender franz.  Sprachkenntnisse angesehen wird.  Wie ist das bei deutschen Ehegatten, wenn die dann nach ein paar Jahren, auch die franz. Staatsangehörigkeit annehmen möchten? Welche Regeln gelten dann?
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: jauno am 23. August 2016, 08:10:53
Als Spachnachweis ist ein Niveau von mind B2 erforderlich. C1 ist also mehr als ausreichend.
Bei naturalisation eines Ehepartners gelten andere (erleichterte) Voraussetzungen. Jedoch ist ein mind. 4 jähriges Zusammenleben erforderlich. Auch ist der Sprachnachweis erforderlich. Näheres liest man auf der Webseite der Behörde.
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 23. August 2016, 16:03:28
Zitat
ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.

Ergo - ich hab jetzt die Wahl - entweder Französisch pauken oder 4 Jahre warten...  :pfeif:
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: jauno am 23. August 2016, 18:00:16
Zitat
ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.

Ergo - ich hab jetzt die Wahl - entweder Französisch pauken oder 4 Jahre warten...  :pfeif:

Oder 4 Jahre Französisch pauken und ohne Sprachtest einbürgern lassen.  =D :laugh: :doppeld:
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: edgard am 23. August 2016, 22:09:37
Zitat
4 Jahre Französisch pauken und ohne Sprachtest einbürgern lassen

weil - sicher ist sicher!

Aber - spätestens in der Bretagne muß es sitzen... und da kommen wir aber auch heute schon gut durch.  :eijoo:

Nee, im Ernst - wir wollen das ja auch. Die "Ecoute" hilft dabei - nur das gesprochene Französisch ist für mich echt ein Problem.

Bonne soirée, Edgard
Titel: Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
Beitrag von: Frontalier_CH am 06. September 2016, 01:55:39
Also hier steht, dass ein B1 Niveau, welches durch ein anerkanntes Sprachdiplom nachgewiesen werden muss, ausreichend sei. Alternativ dazu die anderen Möglichkeiten, welche schon genannt wurden:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F11926

Dennoch halte ich es auch für sinnvoller, sich wirklich in Frankreich zu integrieren und die Sprache auf C1 Niveau zu beherrschen, wenn man wirklich für immer im Land bleiben will. B1 reicht für das Nötigste (Hauptpunkte klarer Standardsprache verstehen), B2 ist schon ganz gut (flüßiges Gespräch möglich, wenn auch noch mit Fehlern) und damit kommt man in fast allen Situationen gut durch. Ein B2 Sprachdiplom reicht m.W. sogar um in Frankreich als Ausländer studieren zu dürfen. C1 ist das was man verhandlungssicher nennt und was bedeutet, dass man in der Fremdsprache auch umgangsprachliche Redewendungen und einen Muttersprachler der etwas nuschelt und nicht klares Standardfranzösisch spricht, auch noch die Bedeutungsnuancen ("Zwischen den Zeilen") versteht. Laut der Meinung vieler kann man in eigentlich keiner Sprache C1 Niveau erreichen, ohne länger im Sprachraum gelebt zu haben. Zumindest soll das für die meisten sprachlich normalbegabten Menschen gelten. C2 Niveau würde bedeuten, dass man in der schriftlichen Kommunikation nicht mehr von einem sprachlich gebildeten Muttersprachler zu unterscheiden ist und mündlich lediglich mit einem ganz kleinen Akzent spricht. Dieses Niveau erreichen die wenigsten in einer Fremdsprache.