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Autor Thema: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen  (Gelesen 21168 mal)

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Offline edgard

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Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 18. November 2014, 21:27:59 »
Salü,

ich überlege im nächsten Jahr die frz. Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Wer hat diesen Prozess schon  durchlaufen, und wie ist das in der Praxis?

Bitte keinen Behördenlink - das hab ich schon durch. Wie gesagt - mich interessiert wie es in der Praxis aussieht...

Vielen Dank!

Edgard
Sapere Aude!

Offline Matthias#28

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #1 am: 19. November 2014, 18:26:12 »
ich überlege im nächsten Jahr die frz. Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Was mich interessieren wuerde, warum soll man so etwas tun. Ist so was in Europa noch wichtig?
gruss Matthias

Jan-Saarbruecken

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #2 am: 19. November 2014, 21:32:30 »
Würde mich auch mal der Grund interessieren

Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #3 am: 20. November 2014, 09:18:43 »
Salü,

die Gründe sind ganz einfach:
Erstens habe ich mich entschieden wenn irgend möglich (hängt vom Rest meines Arbeitslebens ab) in Frankreich zu bleiben und es als meine neue Heimat anzusehen. Da ist dieser Schritt nur konsequent.
Zweitens möchte ich dann auch mitentscheiden was in meiner neuen Heimat passiert, und das kann ich z.Z. nur kommunal und bei der Europawahl.
Meine Stimme wird dann eine mehr gegen LePen sein.

Ob es wichtig ist? ich denke - ja, solange es keine europäische Staatsbürgerschaft gibt.
Aber letztendlich muß das jeder für sich entscheiden.

Was das politische Engagement betrifft - da brauche ich nur auf meine Beiträge zu den Möglichkeiten der Wahlbeteiligung in F und die Reaktionen darauf gesehen.
Aber auch da muß jeder selbst wissen - aber sich hinterher auch bitte nicht beklagen.
Sapere Aude!

BettinaOtwin

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #4 am: 20. November 2014, 10:00:56 »
Auch wir haben uns darüber bereits Gedanken gemacht.
Aus den gleichen Gründen.

Man kann übrigens die französische Staatsbürgerschaft beantragen und wenn es bewilligt wird, die Deutsche behalten.

(sagte man uns in Strasbourg).

Also ich werde sie auf jeden Fall beantragen.
« Letzte Änderung: 20. November 2014, 10:41:50 von BettinaOtwin »

Offline sable12

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #5 am: 20. November 2014, 11:55:42 »
Hallo Edgar :winkerwinker:
Leider habe ich (noch) keine praktischen Tipps für dich. Aber ich kann dich voll und ganz verstehen  :doppeld:  und es ist auch mein Ziel, zusätzlich die französische Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Natürlich will man, wenn man sich "freiweillig" dafür entschieden hat, in einem Land zu leben, diese Staatsangehörigkeit  haben. (also für mich ist das natürlich)
Im Moment dürfen wir ja z.B. nicht an der Präsidentschaftswahl teilnehmen. Und irgendwie würde es mir ein "sicheres" Gefühl geben, falls mal irgendein Politiker mit abgedrehten Idee (.......)  beschließen sollte, dass Ausländer/innen Frankreich zu verlassen haben.......



Ich weiß nur, dass man sie nach 5 Jahren, die man in Frankreich lebt, beantragen kann, sofern man nicht mit einer Französin / einem Franzosen verheiratet ist, dann gibt es -glaub ich- andere Regelungen.

Vielleicht kann hier doch noch jemand dir weiterhelfen. Ich drücke die  Daumen und würde mich auch freuen, praktische Tipps zu bekommen.


Viele Grüße, sable12

Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #6 am: 20. November 2014, 12:13:35 »
 :winkerwinker: Zusammen...  :winkerwinker:

Nur kurz was die doppelte Staatsbürgerschaft angeht - das muß ja von beiden(!) Staaten akzeptiert werden:

Basis ist die "Deutsch-französische Doppelstaatsangehörigkeit im Sinne von Nr. 22 der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages"

Deutschland: "...Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) ..." http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/DoppelteStaatsbuergerschaft.html

Also von deutscher Seite kein Problem. Allerdings haben nicht alle anderen EU-Staaten dies auch so umgesetzt.

Nach allen meinen Informationen gibt es Seitens Frankreich keine Restriktionen für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Joke am Rande: Wer zum Islam konvertiert sollte wissen daß bei Tragen einer Burkha die Einbürgerung in F verweigert werden kann... :pfeif:  ;) gilt m.W. aber nicht für Halloween-Kostüme!  :zwinkern:
Sapere Aude!

Offline Matthias#28

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #7 am: 20. November 2014, 22:28:46 »
Danke fuer deine Ausfuehrungen
Erstens habe ich mich entschieden wenn irgend möglich (hängt vom Rest meines Arbeitslebens ab) in Frankreich zu bleiben und es als meine neue Heimat anzusehen. Da ist dieser Schritt nur konsequent.
Wir wollen auch hier bleiben. De Nachbarschaft ist toll, die Integration hat geklappt, wie fuehlen uns pudelwohl.
Newer ever weg hier

Zweitens möchte ich dann auch mitentscheiden was in meiner neuen Heimat passiert, und das kann ich z.Z. nur kommunal und bei der Europawahl. Meine Stimme wird dann eine mehr gegen LePen sein.
Nun Lokal haben wir inzwischen schon einiges bewegt. Auf Staatsebene, sehe ich eher unwahrscheinlich.

Was das politische Engagement betrifft - da brauche ich nur auf meine Beiträge zu den Möglichkeiten der Wahlbeteiligung in F und die Reaktionen darauf gesehen.
Aber auch da muß jeder selbst wissen - aber sich hinterher auch bitte nicht beklagen.
Das ist klar. Ich finde es toll (ohne jeder Haeme) wie du dein Standpunkt aufzeigst.

Meine Entscheidung: Meine Handlungen brauchen kein Papier, egal von welchem Staat.
gruss Matthias

Offline Gabrielle

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #8 am: 21. November 2014, 10:02:31 »
Hallo und guten Morgen an alle, hi Edgar,

habe mich gestern Abend mal zum Nachbarn begeben, von dem ich weiß, dass auch er die frz. Staatsbürgerschaft beantragt und mittlerweile bekommen hat. (Dauerte übrigens ungefähr 1 Jahr.)
Sein Tipp und Rat, gehe bitte zur Sous-Préfecture, du bekommst dort (bei ihm waren es 2) DIN-A4 Blätter, auf denen steht, was du alles für die Einreichung Beantragung frz. Staatsbürgerschaft benötigst. Könnte nämlich sein, dass sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, neu hinzugekommen ist oder gestrichen wurde. Bei ihm ist es 5 Jahre her, deswegen sein Hinweis. Unter anderem brauchst du:

Justificatifs de Ressources (Nachweis über deine „Ressourcen“, Einkommen etc.)
Un certificat de travail, du conjoint pour l‘épouse, du père pour l’enfant, (bulletins de salaires des 3 derniers mois)

Justificatifs de Domocile
une facture EDF ou TELECOM de moins de 3 mois;
ou le contrat de location

Autres pieces a joindre
une photocopie de la carte Vitale;
une photocopie du passeport en cours de validité
une photocopie de l’intégralité du livret de famille; (Photokopie, Auszug Familienstammbuch)
Photocopie de l’ancienne carte de séjour ou une declaration de perte (délivrée par la Sous-Préfecture de Forbach also ‘des Ortes, wo DU gemeldet bist’, ou déclaration de vol délivrée par les autorités de Police ou de Gendarmerie;
6 photographies d’identité sur fond blanc et tête nue;
Photocopie de la carte d’identité ou de séjour du conjoint

Dann brauchte er noch die Abmeldebestätigung aus Deutschland, ein neueres von dort ausgestelltes, polizeiliches Führungszeugnis, Heiratsurkunde, Kopie seines Arbeitsvertrages und eine Bescheinigung von der Trésorerie (‚deines Finanzamtes in Frankreich‘), dass du dort keine Steuerschulden hast, nennt sich: „Bordereau de Situation“. Ach ja, und Auszug aus deinem Familienstammbuch über deine Abstammung (also Auszug aus dem Geburtseintrag MIT Angabe deiner Eltern) - steht aber wohl schon oben im Text.
Dann, er wurde zum Maire eingeladen, der sich mit ihm auf Französisch unterhielt und einen schriftlichen Bericht abgab, dass er gut Französisch sprach (spricht). Es könnte aber sein, dass du zur Sous-Préfecture eingeladen wirst, um dort deine Französisch-Kenntnisse unter Beweis zu stellen.

So, cher Edgar, hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. Noch eines, dass „ich“ auf dein Statement Politik nicht antwortete lag einfach daran, ich darf den ganzen Tag schreiben (und fotografieren) und bin dann oft abends, nach getaner Arbeit zu „strack“! Ist demzufolge also kein Hinweis auf unpolitisches Denken und Handeln. Ganz im Gegenteil, darf ich dir versichern.

Falls es deinerseits weitere Fragen geben sollte, gerne wieder und erneut.

Einen schönen Tag an alle Gabrielle

Offline Mark

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #9 am: 23. November 2014, 19:46:44 »

Dann, er wurde zum Maire eingeladen, der sich mit ihm auf Französisch unterhielt und einen schriftlichen Bericht abgab, dass er gut Französisch sprach (spricht). Es könnte aber sein, dass du zur Sous-Préfecture eingeladen wirst, um dort deine Französisch-Kenntnisse unter Beweis zu stellen.


Von wann stammt diese Info?
Mir wurde letztes Jahr auf der prefecture in Colmar gesagt,
es gelte nur noch eine Bescheinigung von einer zertifizierten Einrichtung
(sprich: einer Sprachschule, die sich das gut bezahlen lässt....)

Offline Gabrielle

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #10 am: 24. November 2014, 08:17:05 »
Hi Mark,
könnte ja sein, dass diese Regelung der zertifizierten Sprachschule "so" in Colmar gilt?! Bei meinem Nachbarn war es vor 5 Jahren jedenfalls so, dass er mit dem Maire sprach und der ihm bescheinigte, dass er sich gut auf Französisch unterhalten kann. Aber auch, dass es bei uns (Nähe Forbach, also Lorraine) die Regelung gibt, dass man seine Französisch-Kenntnisse auf der sous-préfecture zum Besten geben muss. Ist vielleicht, wie vieles in Frankreich, von Region zu Region unterschiedlich?!
Deshalb auch mein Hinweis (21.11., 10.02 h), dass man sich doch bitte bei der sous-préfecture seines Wohnortes erkundigen möge, weil sich nach 5 Jahren bestimmt wieder einiges geändert hat.

Allen einen schönen Wochenbeginn und gute Woche Gabrielle

BettinaOtwin

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #11 am: 24. November 2014, 09:59:57 »
Da ich mich ja auch , wie oben gesagt, mit dem Gedanken befasse, stellt sich mir nun noch eine andere Frage:

Kommen  denn mit dem Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft nicht auch "staatsbürgerliche" Pflichten auf Einen zu?

Und Welche?

Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #12 am: 26. November 2014, 19:56:22 »
Bonsoir!  :winkerwinker:

Ich könnte mir vorstellen daß es bei der Sprachprüfung einen Spielraum über Art und Umfang gibt. Franzosen sind ja bekanntlich "kreativ" - was aber nicht immer positiv sein muß. :pfeif:
In einem Bericht las ich daß in einem anderen Fall ein Zeitungsartikel inhaltlich grob wiedergegeben werden mußte...  :anixwissen:

Von sonstigen staatsbürgerlichten Pflichten in F ist mir allerdings nichts weiter bekannt.

Bis denne,

Edgard


« Letzte Änderung: 27. November 2014, 11:48:46 von edgard »
Sapere Aude!

Offline sable12

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #13 am: 27. November 2014, 10:59:49 »
Was auch noch interessant wäre zu wissen........   gibt es auch Nachteile, wenn man die französische Staatsangehörigkeit hat ?
Viele Grüße, sable12

BettinaOtwin

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #14 am: 27. November 2014, 13:23:55 »
So ungefähr meinte ich das....kann der französische Staat seine "Neubürger" resp. die, die dann die französ. und die dt. besitzen, z.B. zum Reservistendienst heranziehen?
nur mal als Denkmodell.

Das meinte ich, irgendwie könnten da ja auch bestimmte "Aufgaben" als französ. Bürger gekoppelt sein!