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Autor Thema: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen  (Gelesen 21173 mal)

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Offline jauno

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #15 am: 28. März 2016, 17:46:36 »
Wollte mich an den Thread anhängen und folgendes fragen:
Ich bin Grenzgänger und will die franz. Staatsbürgerschaft beantragen (bin nicht verheiratet mit einer Französin!)
In den aktuellen Anforderungen an die naturalisation steht folgendes:

... résider en France de manière habituelle et continue depuis cinq ans, avec votre famille si vous avez un conjoint et/ou des enfants mineurs, et y avoir la source principale de vos revenus pendant cette période (revenus professionnels, revenus mobiliers ou immobiliers, etc.).

Hat irgendwer den Prozess in letzter Zeit (als Grenzgänger) durchlaufen und kann mir sagen, ob eine Tätigkeit als Grenzgänger ein Problem darstellt (bei imposition in F natürlich)?
Naturalisé en 2017

Offline Frontalier_CH

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #16 am: 29. März 2016, 14:29:20 »
Die Frage von jauno interessiert mich auch. Des Weiteren hätte ich noch eine Frage zu dem was auf der Seite davor geschrieben wurde:

Zitat
Photocopie de l’ancienne carte de séjour ou une declaration de perte (délivrée par la Sous-Préfecture de Forbach also ‘des Ortes, wo DU gemeldet bist’, ou déclaration de vol délivrée par les autorités de Police ou de Gendarmerie;

Heißt das, dass man zwingend eine carte de sejour braucht für die Einbürgerung? ich als EU Bürger habe und hatte nämlich nie eine carte de sejour, da sie ja nicht mehr nötig ist, wenn man hier wohnen will.

Offline jauno

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #17 am: 02. Juni 2016, 22:35:37 »
Ich bin mittlerweile dabei die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Frage an Edgard: Hast du sie mittlerweile erhalten. Kannst du über den Verlauf etwas berichten.

Im dép. Bas-Rhin gibt es seit 1.12.2015 eine zentrale Anlaufstelle zur Einbürgerung
http://www.bas-rhin.gouv.fr/Politiques-publiques/Delivrance-des-titres/Acquisition-de-la-nationalite-francaise

Alles wird nun über diese Stelle abgewickelt. Dort kann man auch einsehen, was man an Dokumenten benötigt und was die Voraussetzungen für eine naturalisation sind. Übrigens: Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft danach behalten! Auskunft Innenministerium. Ganz wichtig!

Als allererstes ist jedoch Voraussetzung eine Sprachprüfung Niveau > B1 z. B.  TCF ANF - ohne die geht nix.
Diese kann man monatlich z. B. in Strasbourg bei Accueil Alliance Francaise ablegen. Habe ich gemacht.
http://www.afstrasbourg.eu/fr/nos-cours/examens-et-cours-de-preparation
Kostet 110 €

Weiterhin benötigt man allherhand Dokumente: Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnis aus Deutschland, Einkommensnachweise der letzen 3 Jahre, Nachweis der residence, declaration d'impôt der letzen 3 Jahre und noch vieles mehr. Aber man benötigt keinen titre de séjour als EU-Bürger (Auskunft préfecture).

Wenn die Nachweise in Deutsch sind, dann übersetzt von einem traducteur assermenté.
Wie das bei internationalen Urkunden ist, die ja i. d. R. bereits Französisch integriert haben, wollte oder konnte mir bisher niemand auf der préfecture beantworten. Ich werde sie unübersetzt einschicken.

Also viel Papierkram, viel Aufwand und einiges an Kosten (ich schätze ca 500 €)

Ich bin gerade dabei den Parcours zu durchlaufen und werde weiter posten, wie es verläuft.
Wer gleiches beabsichtigt oder schon hinter sich hat und mit Tips dienen kann ist aufgefordert, dies hier zu posten
Fragen von Naturalisationswilligen gerne auch hier an mich.

A+
Norbert

« Letzte Änderung: 02. Juni 2016, 22:42:37 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #18 am: 21. August 2016, 09:38:11 »
Salü bisamme,

ich war hier eine Zeitlang nicht mehr drin - desolée.. Norbert, vielen Dank für die Info!
Da werde ich mich demnächst mal vorstellen...
Es hat noch etwas Zeit bei mir da ich zwar seit 2010 in F wohne, aber erst seit Ende 2012 mit erstem (und einigem) Wohnsitz.
Aber gerade was die Voraussetzungen angeht möchte ich gern rechtzeitig aktiv werden.
Gerade das mit dem Sprachlevel ist hilfreich, da weiß ich ungefähr was verlangt wird; die anderen Unterlagen sind schon soweit zusammen.
Stammbuch brauchte ich eh für die Carte Vitale ( DAS war ein Thema für sich...), Führungszeugnis und Fotos sind  eine rein formelle Geschichte, der Rest ist auch vorhanden.

Ergo - weiter Französisch pauken.
Das wird für mich die größte Hürde... ich tu mich da schon ein wenig schwer.
Es gibt da einen Test zur Selbstüberprüfung:
http://www.sprachtest.de/einstufungstest-franzoesisch

A bientot,
Edgard
« Letzte Änderung: 21. August 2016, 09:43:16 von edgard »
Sapere Aude!

Offline jauno

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #19 am: 21. August 2016, 18:22:13 »
Salü bisamme,

....

A bientot,
Edgard

Hallo Edgar.
Ich bin momentan mittendrin in der naturalisation.
Mittlerweile kann ich berichten, dass Personenstandsurkunden nach den Richtlinien von Wien (mehrsprachige Urkunden) anerkannt werden. Diese müssen nicht nochmals übersetzt werden. Dies geht aus dem Pflichtenheft für die naturalisation nämlich nicht hervor.
Die Sprache ist meiner Meinung nach die größte Naturalisationshürde. Mit Recht, meine ich. Denn wer französischer Staatsbürger werden will, sollte sich auch mit seinen Landsleuten verständigen können. Ohne geht es nicht!
Für uns einbürgerungswillige Grenzgänger stellt gerade dies ein Problem dar, da wir nicht in F arbeiten und somit nicht gezwungen sind, die Sprache täglich zu benutzen. Auch haben wir den Mittelpunkt unserer sozialen Kontakte oftmals im nahegelegenen Deutschland, sodaß Spracherfahrung im sozialen Umfeld weitgehend ausgeklammert bleibt.
Ich habe nun beide Einbürgerungsgespräche (TCF-ANF + entretien) hinter mir und kann sagen, dass reines Schulfranzösisch oder kurserworbenes Sprachwissen nicht zum Erfolg führen wird. Gefordert wird sowohl in der offiziellen Sprachprüfung als auch im Motivationsgespräch mit dem Sachbearbeiter ein gutes umgangssprachliches Hörverständnis und flüssige Sprachproduktion. Beides ist imho nur zu erreichen, wenn man täglich mit Franzosen französisch spricht bzw. TV/Radio hört. Aber am wichtigsten ist die Anwendung der Sprache.
Mein Tip: weniger franz. pauken, lieber französische Freunde suchen und mit denen sprechen.
Grüße
Norbert
... auf dem Wege zur naturalisation
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Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #20 am: 22. August 2016, 21:01:20 »
Hallo Norbert!

Na, das ist doch ein konkreter Hinweis! Die mehrsprachigen Urkunden haben wir bereits ( war f+r die Carte Vitale gefordert) , aber ich hab jetzt mal eine realistische Vorstellung vom Sprachtest.
Ja, da ist noch Arbeit angesagt... und es ist im Elsass wirklich nicht leicht Franzosisch zu lernen..
Auf alle Fälle kann ich Geschichte und Kultur (noch) besser als die Sprache...

Vielen Dank!
Grüßle,
Edgard
Sapere Aude!

Offline jauno

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #21 am: 22. August 2016, 22:27:05 »
Achso: ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.
« Letzte Änderung: 22. August 2016, 22:30:14 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline sable12

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #22 am: 22. August 2016, 22:33:33 »
Hallo. Mir ist schon klar, dass ich mich mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter fließend  unterhalten können sollte.
Ich meine darüberhinaus gelesen (gehört?) zu haben, dass ein französisches Diplom (C1?) als ausreichend für den Nachweis ausreichender franz.  Sprachkenntnisse angesehen wird.  Wie ist das bei deutschen Ehegatten, wenn die dann nach ein paar Jahren, auch die franz. Staatsangehörigkeit annehmen möchten? Welche Regeln gelten dann?
Viele Grüße, sable12

Offline jauno

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #23 am: 23. August 2016, 08:10:53 »
Als Spachnachweis ist ein Niveau von mind B2 erforderlich. C1 ist also mehr als ausreichend.
Bei naturalisation eines Ehepartners gelten andere (erleichterte) Voraussetzungen. Jedoch ist ein mind. 4 jähriges Zusammenleben erforderlich. Auch ist der Sprachnachweis erforderlich. Näheres liest man auf der Webseite der Behörde.
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Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #24 am: 23. August 2016, 16:03:28 »
Zitat
ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.

Ergo - ich hab jetzt die Wahl - entweder Französisch pauken oder 4 Jahre warten...  :pfeif:
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Offline jauno

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #25 am: 23. August 2016, 18:00:16 »
Zitat
ab 60 wird der Sprachtest übrigens nicht mehr gefordert.

Ergo - ich hab jetzt die Wahl - entweder Französisch pauken oder 4 Jahre warten...  :pfeif:

Oder 4 Jahre Französisch pauken und ohne Sprachtest einbürgern lassen.  =D :laugh: :doppeld:
Naturalisé en 2017

Offline edgard

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #26 am: 23. August 2016, 22:09:37 »
Zitat
4 Jahre Französisch pauken und ohne Sprachtest einbürgern lassen

weil - sicher ist sicher!

Aber - spätestens in der Bretagne muß es sitzen... und da kommen wir aber auch heute schon gut durch.  :eijoo:

Nee, im Ernst - wir wollen das ja auch. Die "Ecoute" hilft dabei - nur das gesprochene Französisch ist für mich echt ein Problem.

Bonne soirée, Edgard
Sapere Aude!

Offline Frontalier_CH

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Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« Antwort #27 am: 06. September 2016, 01:55:39 »
Also hier steht, dass ein B1 Niveau, welches durch ein anerkanntes Sprachdiplom nachgewiesen werden muss, ausreichend sei. Alternativ dazu die anderen Möglichkeiten, welche schon genannt wurden:

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F11926

Dennoch halte ich es auch für sinnvoller, sich wirklich in Frankreich zu integrieren und die Sprache auf C1 Niveau zu beherrschen, wenn man wirklich für immer im Land bleiben will. B1 reicht für das Nötigste (Hauptpunkte klarer Standardsprache verstehen), B2 ist schon ganz gut (flüßiges Gespräch möglich, wenn auch noch mit Fehlern) und damit kommt man in fast allen Situationen gut durch. Ein B2 Sprachdiplom reicht m.W. sogar um in Frankreich als Ausländer studieren zu dürfen. C1 ist das was man verhandlungssicher nennt und was bedeutet, dass man in der Fremdsprache auch umgangsprachliche Redewendungen und einen Muttersprachler der etwas nuschelt und nicht klares Standardfranzösisch spricht, auch noch die Bedeutungsnuancen ("Zwischen den Zeilen") versteht. Laut der Meinung vieler kann man in eigentlich keiner Sprache C1 Niveau erreichen, ohne länger im Sprachraum gelebt zu haben. Zumindest soll das für die meisten sprachlich normalbegabten Menschen gelten. C2 Niveau würde bedeuten, dass man in der schriftlichen Kommunikation nicht mehr von einem sprachlich gebildeten Muttersprachler zu unterscheiden ist und mündlich lediglich mit einem ganz kleinen Akzent spricht. Dieses Niveau erreichen die wenigsten in einer Fremdsprache.
« Letzte Änderung: 06. September 2016, 02:00:42 von Frontalier_CH »