Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Monique.heyden@freenet.de am 02. März 2020, 17:09:08
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Ich wohne schon seit 5 Jahren in Sarreguemines.
Jetzt möchte mein Freund aus Baden-würtemberg zu mir ziehen
Das er sich in BW abmelden muss ist mir klar
Ich weiss mir nicht wie wir ihn dann hier in Frankreich angemeldet bekommen.
Da er ja hier kein Frankreich keinen mietvertrag hat da alles auf meinen Namen läuft
Wie kann er bestätigen das er bei mir wohnt???
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Hi
er könnte auf der Mairie ein Titre de Séjour beantragen (machen die nicht gerne - müssen se aber)
oder Certificat de domicile ausstellen lassen.
Dafür musst Du eine Erklärung abgeben, dass er seinen festen Wohnsitz bei Dir hat.
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certificat de domicile stellt nicht jedes rathaus aus und bei der carte de sejour muss man mit etlichen dokumenten zur Präfektur und drum kämpfen ueberhaupt eine zu bekommen
am einfachsten ist es einfach strom, gaz oder tel auf ihn anzumelden dann hat er eine rechnung
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Wie letztens schon in einem anderen Thema erwähnt
Attestation d'hebergement ist hier das richtige Stichwort
https://www.linternaute.fr/actualite/guide-vie-quotidienne/1413796-attestation-d-hebergement-modele-de-lettre-type/
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Braucht man um sich in Frankreich anzumelden zwingend eine Abmeldung aus Deutschland? Wie ist es denn wenn man in Deutschland eine Wohnung behält, bspw. für die Arbeit, den Lebensmittelpunkt aber in einer gemeinsamen Wohnung mit dem Partner in Frankreich hat?
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Ja, man benötigt die Abmeldung aus Deutschland.
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Ich habe damals auch eine Attestation d'herbergement für meinen Freund
geschrieben. Damit ist alles problemlos gelaufen.
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Ich habe damals auch eine Attestation d'herbergement für meinen Freund
geschrieben. Damit ist alles problemlos gelaufen.
Mache ich seit einem Jahr für meinen Freund, wenn er irgendwas anmelden oder so muss??
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Ja, man benötigt die Abmeldung aus Deutschland.
Genau, denn nur dies setzt den Grenzgänger-Status voraus. Da es hierfür nicht vorgesehen ist, zwei Wohnsitze im Grenzgebiet zu haben. Dient der Vermeidung von Steuerhinterziehung.
Danach muss er mit den Grenzgänger-Formular in dreifacher Ausführung auf reisen gehen. Einmal für den Arbeitgeber, einmal Finanzamt DE und einmal Finanzamt FR.
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Steuerrechtlich ist ein Grenzgänger aber auch etwas anderes, wie ein Grenzgänger bzgl. des Wohnortes, oder irre ich mich?
Um mal mein Beispiel zu bemühen: Da ich in Deutschland im öffentlichen Dienst arbeite, zahle ich automatisch Steuern in Deutschland, das heißt selbst mit einem alleinigen Wohnsitz in Frankreich werde ich nicht zum Grenzgänger nach Steuerrecht. Aber wie dem auch sei: arbeitstechnisch benötige ich auch eine Wohnung in Deutschland, mein Lebensmittelpunkt wäre allerdings die gemeinsame Wohnung in Frankreich. Wie kann das dann funktionieren wenn ich mich in Deutschland abmelden muss?
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@Dragonvamp
Wir haben sein Auto überführt und er konnte ganz normal bei der Versicherung sein Auto versichern.
Ebenfalls hat er direkt vor Ort den Stempel auf der Grenzgängerbescheinigung bekommen. Ich habe ihm eine Kopie von meinem Ausweis und von meinem Mietvertrag sowie eine Rechnung von der EDF mitgegeben.