Steuerrechtlich ist ein Grenzgänger aber auch etwas anderes, wie ein Grenzgänger bzgl. des Wohnortes, oder irre ich mich?
Um mal mein Beispiel zu bemühen: Da ich in Deutschland im öffentlichen Dienst arbeite, zahle ich automatisch Steuern in Deutschland, das heißt selbst mit einem alleinigen Wohnsitz in Frankreich werde ich nicht zum Grenzgänger nach Steuerrecht. Aber wie dem auch sei: arbeitstechnisch benötige ich auch eine Wohnung in Deutschland, mein Lebensmittelpunkt wäre allerdings die gemeinsame Wohnung in Frankreich. Wie kann das dann funktionieren wenn ich mich in Deutschland abmelden muss?