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Autor Thema: Französisches Gesetz  (Gelesen 14778 mal)

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Offline spirou

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #15 am: 15. September 2011, 08:43:41 »
Hallo,

wie jeder weiß, stammt ja das BGB sowie das Strafrecht in Deutschland vom franz. Code Civil und Code Pénal ab, das Napoleon Bonaparte in Deutschland und seinen anderen europäischen Gebieten einführte. Daher erübrigt sich eigentlich die Frage ob es ein Gesetz wegen übler Nachrede auch in Frankreich gibt eigentlich, denn das Strafgesetzbuch ist in D u F fast identisch und die diffamation ist im Code Civil sowie im Code Pénal geregelt
Hier zwei Artikel aus dem Code Penal.

Article R624-3 - Modifié par Décret n°2005-284 du 25 mars 2005 - art. 1 JORF 30 mars 2005-
La diffamation non publique commise envers une personne ou un groupe de personnes à raison de leur origine ou de leur appartenance ou de leur non-appartenance, vraie ou supposée, à une ethnie, une nation, une race ou une religion déterminée est punie de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe.
Est punie de la même peine la diffamation non publique commise envers une personne ou un groupe de personnes à raison de leur sexe, de leur orientation sexuelle ou de leur handicap.

Article R624-2
Le fait de diffuser sur la voie publique ou dans des lieux publics des messages contraires à la décence est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe.
Est puni de la même peine le fait, sans demande préalable du destinataire, d'envoyer ou de distribuer à domicile de tels messages.
Les personnes coupables des contraventions prévues au présent article encourent également la peine complémentaire de confiscation de la chose qui a servi ou était destinée à commettre l'infraction ou de la chose qui en est le produit (Cela peut être votre forum).
Le fait de faciliter sciemment, par aide ou assistance, la préparation ou la consommation des contraventions prévues au présent article est puni des mêmes peines.
Les personnes morales peuvent être déclarées responsables pénalement, dans les conditions prévues par l'article 121-2, des infractions définies au présent article.
Les peines encourues par les personnes morales sont :
1° L'amende, suivant les modalités prévues par l'article 131-41 ;
2° La confiscation de la chose qui a servi ou était destinée à commettre l'infraction ou de la chose qui en est le produit.

Achtung die Anzeige muß bis spätestens 3 Monate nach der Tat erfolgen und der Betroffene muß sene Aufrichtigkeit nachweisen können.
" Preuve de la "bonne foi""
Attention concernant le délai de la plainte : L'action en diffamation (civile ou pénale) se prescrit après 3 mois, à compter de la première mise en ligne de l'écrit jugé diffamatoire. Il est recommander de demander l’observation des messages diffamatoires à un l’huissier dans les plus brefs délais.[/b][/b]

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben.Und Zugegeben diese Frage gibt ja auch viel Anlass zu Spekulationen. Keiner kennt dich persönlich und auch du kannst ja schreiben was du willst. Was ist wenn du wirklich so ein Kotzbrocken bist, dass dich halt zurecht keiner leiden kann ??? u.s.w.  u.s.w.   

Grüße und viel Erfolg


Offline Ralph

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #16 am: 15. September 2011, 09:43:30 »

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben


Du hast ja eine hohe Meinung von uns....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Frenchlady

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #17 am: 15. September 2011, 09:47:31 »
Hallo

Spirou vielen Dank für die konstruktive Hilfe  :doppeld: Das war eigentlich alles was ich wissen wollte.... 

Hab mir gedacht dass es soetwas gibt, wusste aber nicht wo ich im Netz suchen sollte, deshalb die Frage hier...

Erfahrung macht klug und in Zukunft werde ich mich mit derartigen Themen hier bestimmt nicht mehr melden !!

Alllen einen schönen Tag !
Gruß

Offline holzwurm

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #18 am: 15. September 2011, 12:24:56 »
hey Spirou

danke  für deine liebe antwort  ------

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben.............




wir.... die helfen wollten , geben nur etwas von uns ohne eine Ahnung zuhaben .... :pfeif:...
waren zum grössten teil  Hilfestellungen ... Erfahrungen .....und  Frenchlady hat auch erst nach und nach geschrieben was sie alles schon versucht hat.... konnten wir ja nicht wissen.....den Anwälte oder andere Ebene sollten erst zum schluss in Angriff genommen werde


wünsche Frenchlady ein gutes gelingen und die kraft es durchzustehen   kann lange gehen

einen wunderschönen Tag noch
(fahre jetzt eine runde Bike)

veuveclicquot-m

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #19 am: 15. September 2011, 12:29:02 »
R E S P E K  T   @spirou  oder *chapeau*     :doppeld:  :doppeld:  :smily:  :smily:

Offline spirou

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #20 am: 15. September 2011, 13:47:47 »
Hallo,
wenn ich schreibe, daß in einem Forum geschwafelt und spekuliert wird meine ich das nicht böse, ich nehme mich dabei ja nicht aus. Ich wollte ja nur damit ausdrücken, daß gerade die Anonymität eines Forums dazu verleitet seine  Erfahrungen oder seine Erfahrungen die man gar nicht gemacht hat aber vielleicht gern gemacht hätte von sich zu geben, da einen ja keiner kennt.Auch wenn das manchmal mit konkret gestellten Fragen nicht viel zu tun hat. Das führt dann zu Diskussionen die wild vom Thema abweichen und zudem dann jeder senen Senf beiträgt. Das ist ja lustig und unterhaltsam und vielleicht manchmal auch lehrreich aber eben nicht immer hilfreich für den Fragesteller.
Ich habe geschrieben, daß wenn ich auf eine konkrete, Frankreich betreffende juristische Frage eine präzise Antwort will, das nicht in diesem Forum posten würde, da ich den Eindruck habe, daß sich viele die sich in diesem Forum tummeln mit Frankreich gar nichts am Hut haben und sich immer als deutsche Enklave im Ausland sehen. Beiträge wie: wie krieg ich deutsches Fernsehen, kann ich meine dt. Tel.Nr mit nach F nehmen, Hilfe mein dt. Handy geht in F nicht, warum verlangen dt. Schulen von mit Schulgeld, so eine Frechheit u.s.w. bestätigen dies immer wieder.
Ausserdem schrieb ich auch, daß gerade bei solchen Streitereien um die es bei Frenchlady ging  ja keiner dabei war, Frenchlady ja keiner kennt und sie ja auch kompletten Stuss schreiben kann und vielleicht der Auslöser des ganzen ist. Vielleicht tritt sie ja nur als Lady auf und ist in Wirklichkeit ein Mann.Das ist eben die Anonymität des Forums von dem man deshalb nichts konkretes erwarten darf.
Nur das meinte ich mit spekulieren und schwafeln.

So genug gelabert, jetzt wird wieder gearbeitet,

Grüße und fröhliche Diskussionen


Offline holzwurm

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #21 am: 15. September 2011, 17:32:11 »
hey 
ich kann jetzt nur für mich schreiben
immer das positive im menschen sehen   gehe davon aus das der oder die Schreiber die Sache ernst meinen und bei der Wahrheit bleiben   denn sonst bringt das ganze Forum nichts    ansonsten könne man das Forum --- Münschhausen Forum nennen .........  oder....
in verschiendenen   Angelegenheiten gebe ich dir Recht ...  aber das wird immer so bleiben ...
du aber Frage( wenn du schon warst  brauchst nicht weiter zulesen )  wie ist es wenn du mal zu einem Treffen gehst   dann kennst du deine Mitschreiber im Forum (ich hatte leider nur einmal die möglichkeit )um deine zweifel etwas zubremsen..... nichts für ungut  meine Meinung

aber weiter im Text   vielspassssssssssss
Grüsse Ralf

ps viele hier haben ihr Wohnort angegeben

Offline Frenchlady

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Re: Französisches Gesetz
« Antwort #22 am: 20. September 2011, 17:05:39 »
Hallo an Alle,

Aus Aktuellem Anlass - siehe oben... hab ich mal ein wenig im Netz recherchiert, und eine wie ich finde interessante Seite gefunden.

Vielleicht gibt es ja noch mehr Leute hier die irgendwann einmal eine Info zum Thema Gesetz, Rechtsanwalt usw haben:

http://www.frankreichanwalt.de/deutsch/doku.php?id=start

Gruß
Frenchlady :winkerwinker: