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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Frenchlady am 14. September 2011, 07:03:50

Titel: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 14. September 2011, 07:03:50
Hallo,

Kann mir jemand sagen ob es hier in Frankreich ein Equivalent zum § 185 StGB ( Beleidigung ) bzw. § 186 StGB ( üble Nachrede ) gibt ???

Folgender Sachverhalt:

Ich werde seit längerer Zeit in unserem Dorf von einer Familie gemoppt. Sie verbreiten Gerüchte über mich, stiften Nachbarn auf sodass alle Gespräche verstummen sobald ich in der Nähe bin.... Wenn ich z.B mit meinem Hund spazieren gehe und an einer Gruppe vorbeigehe fallen immer wieder abwertende Bemerkungen in meine Richtung ... es wird gelacht und getuschelt.

Höhepunkt war nun die Bemerkung "Voici la Salope " ( da ist die Schlampe) des 11 jährigen Sohnes zu einem Bekannten während ich vorbeigegangen bin.

Ich habe natürlich reagiert und seine Eltern schriftlich davon in Kenntnis gesetzt ... zur Antwort bekam ich lediglich ein nichtssagendes Schreiben der Mutter in dem sie ankündigt sie werde ihren Sohn dazu befragen und wenn das stimmen sollte, würde er sich entschuldigen...bla bla
Passiert ist natürlich nichts ....

Es ist mir klar dass der Junge in dem Fall nur nachplaudert was andere ihm ins Ohr setzen... aber langsam wird es mir echt zu bunt ... und ich sehe keinen anderen Weg mehr mich dagegen zur Wehr zu setzen, als evtl zu versuchen das ganze rechtlich zu regeln...

Ich wohne seit über 12 Jahren in diesem Ort , und hatte noch nie Probleme mit meinen Nachbarn.. deshalb kann ich es mir auch nicht erklären woher diese Feindseeligkeit nun plötzlich kommt.

Möchte lediglich in Frieden mein Leben leben und in der Lage sein mich ohne ungutes Gefühl im Dorf zu bewegen !!!!
Die ganze Sache nagt ziemlich an meinen Nerven  :anixwissen:
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: holzwurm am 14. September 2011, 07:52:51
Morgen Frenchlady

Mir kommt das  irgend wie bekannt vor was du schreibst. Da  wurde auch gemoppt (auch von einer Familie  ) bis die Leute das  gekaufte Haus wieder verkauften und wegzogen    und gekauft hatten es dann die Verwandten der Familie die gemoppt hatten ..     kam alles später raus,,    kann es bei dir genauso sein ??
  wenn nicht würde ich einen Anwalt aufsuchen  oder mal  mit dem Bürgermeister sprechen
gruss Ralf
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 14. September 2011, 08:26:58
Hallo Ralf,

Nein das schließe ich aus !!

Ich war mit dieser Familie über 2 Jahre sehr eng befreundet, war quasi teil der Familie mit Geburtstagsfeiern , gem,einsame Unternehmungen usw. sogar ein gemeinsamer Urlaub...

Alles fing damit an, dass ich in besagtem Urlaub mir erlaubt habe einmal meine Meinung direkt und unverblümt zu äussern...dabei ging es um das leidige Thema Sprachbarriere.... es waren Deutsche bei der Gruppe ( Wir waren mit ca 15 Personen unterwegs ) , die geschnitten wurden, weil sie eben die Sprache nicht sprechen... Die Leute wurden Abends beim gemeinsamen Zusammensein nicht mit einbezogen, niemand fragte ob sie dazu kommen wollen usw... meine ehemaligen Freunde waren plötzlich nicht mehr in der Lage Deutsch zu sprechen oder zu verstehen.... obwohl die ganze Familie akzentfrei Deutsch spricht, schreibt usw... Sollte noch erwähnen dass der Großteil der Gruppe aud Franzosen und Belgiern bestand und wir Deutsche mit 4 Leuten die Minderheit darstellten...
Naja ich habe mich dann erdreistet , mich für meine Landsleute einzusetzen und dieses für mich unmögliche Verhalten zu kritisieren .... das war der Anfang...
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: WolfS am 14. September 2011, 09:58:22
Wenn du seit 12 Jahren dort wohnst, wirst du noch andere Freunde haben. Sprich mir denen und lass dir helfen.
Wenn wirklich nur die von dir beschriebene Situation im Urlaub der Auslöser eures 'Streites' war und du es in 2 Jahren nicht geschafft hast, dich mit deinen ehemaligen Freunden mal an einen Tisch zu setzen und das Ding aus der Welt zu schaffen, dann wirst du das mit einem Gang vor Gericht oder zum Bürgermeister (kopfschüttel!) auch nicht erreichen.
Wenn es stimmt, dass diese Familie gezielt Unwahrheiten verbreitet, solltest du dir aber mal Gedanken machen, warum  jeder glaubt, was über dich gesagt wird. Und ob es da nicht noch andere, von dir vielleicht verdrängte, Differenzen in der Vergangheit gab.
Such dir aus denen, die verstummen wenn du kommst, den Einen oder die Andere aus und sprich sie gezielt an. Frage, welche Probleme bestehen, wer was gesagt hat und frage, warum das geglaubt wird! Wenn mein linker Nachbar zu meinem rechten Nachbarn sagt, ich sei eine Schlampe, so muss der das ja nicht zwangsläufig glauben. Und wenn doch, dann muss ich daran arbeiten. Und wenn das keine Lösung bringt, ich aber BEWEISE habe, dann nehme ich mir einen Anwalt und lasse ihn das Ding durchziehen. Notfalls auch vor Gericht.
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Ralph am 14. September 2011, 09:59:03
Uns geht es teilweise genauso.....ich halte es da mit den Ärzten......lasse reden

Das ist ein Merkmal des Dorflebens - da wird ziemlich viel geschwätzt. Am Besten fährt man damit das einen das nicht interessiert was über einen gesagt wird.
Es wird immer welche geben. Mir ist wichtig das es Leute gibt die es besser wissen.

Gruß Ralph
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: holzwurm am 14. September 2011, 12:30:43
hey
ja wenn das nicht so ist .... dann möchte ich Wolfs recht geben .... Angriff ist die beste Verteidigung.....
zb Lade doch einfach mal zwei ,drei von den Nachbarn ein zum Kaffee   und spreche das Thema an  und schau was daraus wird....  wenn keiner kommt ... ja dann bei einem Dorf fest  an den Tisch dazu setzen wo sie sitzen und schauen was daraus wird --  aber bitte eine Flucht möglichkeit für sie offen lassen --- wenn sie gehen  mal ansprechen auf das Thema  und fragen was für ein problem sie mit dir haben .....
Hatte ich mal gemacht in dem Ort wo ich früher ein Haus gekauft hatte   ging darum sie hatten mich gemieden kein grüssen kein anschauen usw....  ging auch darum das ich deutscher sein nicht Verheiratet und noch dazu in wilder Ehe lebe mit einer 11 Jahren ältern Frau....aber nach dem gespräch  (ca 3 std )  haben sie es verstanden   ok wir wurden nicht die besten Nachbarn  aber man grüsse sich und hat sie mal gegenseitig geholfen
versuche es mal
g Ralf
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: +Hägar+ am 14. September 2011, 14:27:34
hi,
ja ich finde auch du solltest auf die leute zugehen und versuchen darüber zu reden. wenn wirklich alle stricke reissen, kannst du immer noch zum anwalt.
viel glück, blue
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 14. September 2011, 15:30:31
Hallo,

wenn ich nicht schon alles in dieser Richtung versucht hätte, würde ich eine solche Frage hier im Forum nicht stellen...
Mit meinen ehemaligen Freunden hab ich schon mehrmals gesprochen... ohne Erfolg.
Es mag daran liegen, dass die Frau lieber ihre Ruhe hat, sich nicht einmischen will und vorallem keinen Stress mit ihrem Mann haben will, weil sie finanziell von ihm abhängt... Die einzige Ansprechpartnerin die ich noch habe, ist die älteste Tochter - die ebenfalls den Kontakt zu ihren Eltern wegen der nichtvorhandenen Kritikfähigkeit des Vaters abgebrochen hat.

Auf direkte Fragen in der Nachbarschaft bekomme ich keine Antwort, wenn ich mit einzelnen Rede sind sie lieb und nett, beteuern kein Problem mit mir zu haben ..
Sobald jedoch die betreffende Person dabei ist bzw in der Nähe , geht das Theater los...
Es entzieht sich mir jeglicher Logik dass sich Menschen derart beeinflussen lassen !!!

Deshalb nocheinmal meine Frage : gibt es Frankreich einen Paragraphen gegen üble Nachrede / Rufschädigung???
Ich möchte mich informieren, bevor ich den letzten , drastichen Schritt zum Anwalt mache... schließlich kann ich mir vorstellen, dass das die ganze Wohnsituation nicht grade verbessern wird ... :-\
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: veuveclicquot-m am 14. September 2011, 16:07:41
gibt es !!
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: WolfS am 14. September 2011, 16:38:17
Deshalb nocheinmal meine Frage : gibt es Frankreich einen Paragraphen gegen üble Nachrede / Rufschädigung???
Ich kann mich erinnern, dass Dior vor einiger Zeit mal einen Angestellten entlassen hat und dieser denjenigen, der zur Entlassung beigetragen hat, auf Rufschädigung verklagt hat. Demnach gibt es wohl auch entsprechende §§.

Aber: Ein Anwalt kann dir hierüber sicher besser Auskunft geben und allein das Befragen eines Anwalts wird an deiner Wohnsituation wohl nichts ändern. Ein Anwalt wird dir auch sagen können, ob der Spruch eines 11-jährigen bestraft werden kann und ob auch ein Gericht davon ausgehen wird, dass er seinen Eltern nachspricht. Ich glaube: Nein.

Und noch ein Aber: Du schreibst, eine Nachbarfamilie mobbt dich. Und du schreibst weiter, die Frau hält sich raus, der Sohn ist mit 11 Jahren noch ein Kind und die Tochter hat den Kontakt mit ihren Eltern abgebrochen. Da bleiben doch nicht mehr viele Mobber übrig. Suche ein Gespräch mit deinem 'Gegner' und ich bin sicher, er wird dir sagen, welche Probleme er mit dir hat (wobei ich mir aber vorstellen kann, dass dir die Gründe bekannt sind, dass du sie zumindest ahnen kannst). Sprich nicht mit seiner Familie über ihn und versuche vor allem nicht, sie gegen den Mann der Familie aufzubringen. Auch nicht die Tochter; auch dann nicht, wenn sie sagt, sie vertrage sich nicht mit ihrem Vater. Es ist und bleibt ihr Vater und selbst wenn sie dich nicht bewusst anschwärzen will - sie muss ja bei einem Gespräch nur sagen, die Frenchlady kann dich auch nicht leiden.....

Es gibt nur zwei Lösungsmöglichkeiten:
1. Krieg - Dann hilft aber kein jammern, dann musst du angreifen, dich wehren und verhandeln
2. Kapitulation - Also die Situation akzeptieren oder wegziehen
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 14. September 2011, 16:54:09
Na dann werd ich mal einen Anwalt bemühen !!!

Wolfs: 1.Es gibt genug "mobber" den die Nachbarn werden angestiftet...
          2. Was bringt dich dazu zu behaupten ich würde den Grund vielleicht ahnen ????  Wenn dem so wäre, würde ich wohl meine Füße still halten ....

Es geht hier nicht um das geplapper eines 11 Jährigen .... wie gesagt, ich weiß woher das kommt !!! Es geht darum, dass Dinge über mich erzählt werden die meinen Ruf schädigen und meine Lebensqualität erheblich stören !!

Normalerweise vertrete ich ebenfalls die Ansicht " lass sie reden", aber diese Situation ist mit einem banalen schulterzucken nicht mehr zu beheben !!


Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Gabrielle am 14. September 2011, 16:54:28
WolfS, muss dir zu deinen Lösungsvorschlägen 100 pro zustimmen. "Ich" würde mit Sicherheit trotz schon mal Gespräch erneut ein weiteres suchen. Denn, warum wegziehen (müssen), wenn es mir ansonsten gefällt.

Herr "Veuve", du bist ja heute sooo "liieb", muss ich mir Sorgen machen?  :pfeif:

Gruß an alle Gabrielle
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: veuveclicquot-m am 14. September 2011, 17:27:55
kennst du die abkürzung b m c, gabrielle ?
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: WolfS am 14. September 2011, 17:39:48
Frenchlady, du verstehst mich nicht oder du willst mich nicht verstehen.
- Ich behaupte nicht, dass du die Gründe eures Streites kennst, sondern ich kann es mir vorstellen - so habe ich geschrieben. Und wenn du jetzt sagst, du würdest die Füße still halten, wenn dem so wäre - nee, jetzt denke ich nicht weiter.
- Den 11-jährigen hast du zitiert und geschrieben, dies sei der Höhepunkt eurer Auseinandersetzung; und jetzt tust du es als 'geplapper' ab - was denn jetzt?

Ich wollte dir mit meinen Gedanken nur helfen - du willst mit mir diskutieren (und ich sage bewußt diskutieren und nicht streiten). Da hab ich keinen Bock drauf. Ich bin jetzt hier raus.
btw: Wenn die Versöhnungs- oder Klärungsgespräche auch so verlaufen - jeder sagt 'ich habe recht' - wird es bei euch NIE Frieden geben. Um zu gewinnen muss man nicht unbedingt nachgeben; oft reicht es, nicht das letzte Wort haben zu wollen.
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 14. September 2011, 21:18:17
WolfS: Ich wollte weder disskutieren , noch streiten als ich dieses Thema eröffnet habe, sondern lediglich eine Information bezüglich der französischen Gesetzeslage...

Mir geht es nicht darum das letzte Wort in diesem Fall  haben zu wollen .... Ich beschäftige mich mit dem Thema seit fast 1,5 Jahren und will endlich in der lage sein wieder unbeschwert durchs Dorf gehen zu können , mit meinen Nachbarn zu reden usw..ohne das gefühl zu haben dass das Gelächter losgeht sobald ich ihnen den Rücken zuwende !!

Keine Ahnung wie es Dir gehen würde... aber es ist ein verdammt beschissenes Gefühl für etwas "bestraft" zu werden, ohne den Grund zu kennen !!

Mein Gesprächsbedarf mit den betreffenden ist mehr als gedeckt - anstatt eine vernünftige Lösung zu erwirken, war das Resultat jedes Mal für mich demütigend. In dem Sinn als  dass ich nicht ernst genommen wurde / werde ... der Vater seinen Sohn anstupst, grinst und ihn fast noch für seine Äusserungen die mehr als frech und distanzlos sind belohnt... usw... Ich bin einfach müde ... und werde den verdacht nicht los dass man mich "rausekeln" will...

Aber was solls ... das Forum war wohl die falsche Anlaufstelle um Informationen für diesen Fall zu bekommen !!

Gute NAcht ich wünsche allen einen schönen Abend!
Bye


Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: spirou am 15. September 2011, 08:43:41
Hallo,

wie jeder weiß, stammt ja das BGB sowie das Strafrecht in Deutschland vom franz. Code Civil und Code Pénal ab, das Napoleon Bonaparte in Deutschland und seinen anderen europäischen Gebieten einführte. Daher erübrigt sich eigentlich die Frage ob es ein Gesetz wegen übler Nachrede auch in Frankreich gibt eigentlich, denn das Strafgesetzbuch ist in D u F fast identisch und die diffamation ist im Code Civil sowie im Code Pénal geregelt
Hier zwei Artikel aus dem Code Penal.

Article R624-3 - Modifié par Décret n°2005-284 du 25 mars 2005 - art. 1 JORF 30 mars 2005-
La diffamation non publique commise envers une personne ou un groupe de personnes à raison de leur origine ou de leur appartenance ou de leur non-appartenance, vraie ou supposée, à une ethnie, une nation, une race ou une religion déterminée est punie de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe.
Est punie de la même peine la diffamation non publique commise envers une personne ou un groupe de personnes à raison de leur sexe, de leur orientation sexuelle ou de leur handicap.

Article R624-2
Le fait de diffuser sur la voie publique ou dans des lieux publics des messages contraires à la décence est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe.
Est puni de la même peine le fait, sans demande préalable du destinataire, d'envoyer ou de distribuer à domicile de tels messages.
Les personnes coupables des contraventions prévues au présent article encourent également la peine complémentaire de confiscation de la chose qui a servi ou était destinée à commettre l'infraction ou de la chose qui en est le produit (Cela peut être votre forum).
Le fait de faciliter sciemment, par aide ou assistance, la préparation ou la consommation des contraventions prévues au présent article est puni des mêmes peines.
Les personnes morales peuvent être déclarées responsables pénalement, dans les conditions prévues par l'article 121-2, des infractions définies au présent article.
Les peines encourues par les personnes morales sont :
1° L'amende, suivant les modalités prévues par l'article 131-41 ;
2° La confiscation de la chose qui a servi ou était destinée à commettre l'infraction ou de la chose qui en est le produit.

Achtung die Anzeige muß bis spätestens 3 Monate nach der Tat erfolgen und der Betroffene muß sene Aufrichtigkeit nachweisen können.
" Preuve de la "bonne foi""
Attention concernant le délai de la plainte : L'action en diffamation (civile ou pénale) se prescrit après 3 mois, à compter de la première mise en ligne de l'écrit jugé diffamatoire. Il est recommander de demander l’observation des messages diffamatoires à un l’huissier dans les plus brefs délais.[/b][/b]

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben.Und Zugegeben diese Frage gibt ja auch viel Anlass zu Spekulationen. Keiner kennt dich persönlich und auch du kannst ja schreiben was du willst. Was ist wenn du wirklich so ein Kotzbrocken bist, dass dich halt zurecht keiner leiden kann ??? u.s.w.  u.s.w.   

Grüße und viel Erfolg

Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Ralph am 15. September 2011, 09:43:30

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben


Du hast ja eine hohe Meinung von uns....
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 15. September 2011, 09:47:31
Hallo

Spirou vielen Dank für die konstruktive Hilfe  :doppeld: Das war eigentlich alles was ich wissen wollte.... 

Hab mir gedacht dass es soetwas gibt, wusste aber nicht wo ich im Netz suchen sollte, deshalb die Frage hier...

Erfahrung macht klug und in Zukunft werde ich mich mit derartigen Themen hier bestimmt nicht mehr melden !!

Alllen einen schönen Tag !
Gruß
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: holzwurm am 15. September 2011, 12:24:56
hey Spirou

danke  für deine liebe antwort  ------

Allerdings würde ich so eine Frage nicht im Grenzgängerforum stellen, in dem wenige eine Ahnung von sowas haben und immer viel wild spekuliert und geschwafelt wird nur um etwas von sich zu geben.............




wir.... die helfen wollten , geben nur etwas von uns ohne eine Ahnung zuhaben .... :pfeif:...
waren zum grössten teil  Hilfestellungen ... Erfahrungen .....und  Frenchlady hat auch erst nach und nach geschrieben was sie alles schon versucht hat.... konnten wir ja nicht wissen.....den Anwälte oder andere Ebene sollten erst zum schluss in Angriff genommen werde


wünsche Frenchlady ein gutes gelingen und die kraft es durchzustehen   kann lange gehen

einen wunderschönen Tag noch
(fahre jetzt eine runde Bike)
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: veuveclicquot-m am 15. September 2011, 12:29:02
R E S P E K  T   @spirou  oder *chapeau*     :doppeld:  :doppeld:  :smily:  :smily:
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: spirou am 15. September 2011, 13:47:47
Hallo,
wenn ich schreibe, daß in einem Forum geschwafelt und spekuliert wird meine ich das nicht böse, ich nehme mich dabei ja nicht aus. Ich wollte ja nur damit ausdrücken, daß gerade die Anonymität eines Forums dazu verleitet seine  Erfahrungen oder seine Erfahrungen die man gar nicht gemacht hat aber vielleicht gern gemacht hätte von sich zu geben, da einen ja keiner kennt.Auch wenn das manchmal mit konkret gestellten Fragen nicht viel zu tun hat. Das führt dann zu Diskussionen die wild vom Thema abweichen und zudem dann jeder senen Senf beiträgt. Das ist ja lustig und unterhaltsam und vielleicht manchmal auch lehrreich aber eben nicht immer hilfreich für den Fragesteller.
Ich habe geschrieben, daß wenn ich auf eine konkrete, Frankreich betreffende juristische Frage eine präzise Antwort will, das nicht in diesem Forum posten würde, da ich den Eindruck habe, daß sich viele die sich in diesem Forum tummeln mit Frankreich gar nichts am Hut haben und sich immer als deutsche Enklave im Ausland sehen. Beiträge wie: wie krieg ich deutsches Fernsehen, kann ich meine dt. Tel.Nr mit nach F nehmen, Hilfe mein dt. Handy geht in F nicht, warum verlangen dt. Schulen von mit Schulgeld, so eine Frechheit u.s.w. bestätigen dies immer wieder.
Ausserdem schrieb ich auch, daß gerade bei solchen Streitereien um die es bei Frenchlady ging  ja keiner dabei war, Frenchlady ja keiner kennt und sie ja auch kompletten Stuss schreiben kann und vielleicht der Auslöser des ganzen ist. Vielleicht tritt sie ja nur als Lady auf und ist in Wirklichkeit ein Mann.Das ist eben die Anonymität des Forums von dem man deshalb nichts konkretes erwarten darf.
Nur das meinte ich mit spekulieren und schwafeln.

So genug gelabert, jetzt wird wieder gearbeitet,

Grüße und fröhliche Diskussionen

Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: holzwurm am 15. September 2011, 17:32:11
hey 
ich kann jetzt nur für mich schreiben
immer das positive im menschen sehen   gehe davon aus das der oder die Schreiber die Sache ernst meinen und bei der Wahrheit bleiben   denn sonst bringt das ganze Forum nichts    ansonsten könne man das Forum --- Münschhausen Forum nennen .........  oder....
in verschiendenen   Angelegenheiten gebe ich dir Recht ...  aber das wird immer so bleiben ...
du aber Frage( wenn du schon warst  brauchst nicht weiter zulesen )  wie ist es wenn du mal zu einem Treffen gehst   dann kennst du deine Mitschreiber im Forum (ich hatte leider nur einmal die möglichkeit )um deine zweifel etwas zubremsen..... nichts für ungut  meine Meinung

aber weiter im Text   vielspassssssssssss
Grüsse Ralf

ps viele hier haben ihr Wohnort angegeben
Titel: Re: Französisches Gesetz
Beitrag von: Frenchlady am 20. September 2011, 17:05:39
Hallo an Alle,

Aus Aktuellem Anlass - siehe oben... hab ich mal ein wenig im Netz recherchiert, und eine wie ich finde interessante Seite gefunden.

Vielleicht gibt es ja noch mehr Leute hier die irgendwann einmal eine Info zum Thema Gesetz, Rechtsanwalt usw haben:

http://www.frankreichanwalt.de/deutsch/doku.php?id=start

Gruß
Frenchlady :winkerwinker: