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Autor Thema: Französische Staatsangehörigkeit beantragen  (Gelesen 14923 mal)

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Offline dobifan

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Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 16. Januar 2011, 20:23:42 »
Hallo zusammen,
nach nunmehr 12 Jahren in Frankreich, 7 Jahren mit einer Französin verheiratet sein und meinen Lebensmittelpunkt in Frankreich habend, werde ich demnächst die französische Staatsangehörigkeit beantragen.  :doppeld:
Das geht in Zusammenhang mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, somit hätte ich nach erfolgter Aufnahme eine doppelte Staatsbürgerschaft.  :eijoo:
Hat von euch schon jemand das Prozedere durch und kann mir einen Tip geben, was es alles braucht ? 2 Französische Bürgermeister hab ich schon als "Bürgen " :-) einmal meinen Trauzeugen und einmal unseren Bürgermeister vom Ort wo ich lebe...

 :respekt:
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Offline kembser

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #1 am: 17. Januar 2011, 14:56:39 »
Hallo dobifan,

ja, ich habe das Prozedere hinter mir und bin seit einem Jahr auch Franzose  =D .

Also, bis 2009 war das Tribunal d'Instance zuständig, seit 2010 die Präfektur. Deswegen weiß ich nicht, inwieweit sich da etwas geändert hat. Bei mir war es so, dass ich zum Tribunal gegangen bin und habe eine Liste bekommen mit allen Papieren, die ich besorgen musste. Die stimmte auch nicht 100%ig mit der "offiziellen" Liste (siehe hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2673.xhtml) überein. Vielleicht also besser hingehen.

Gebraucht habe ich auf jeden Fall eine internationale Geburtsurkunde, eine französische Heiratsurkunde, eine internationale Heiratsurkunde meiner Eltern, ein Führungszeugnis aus Deutschland mit offizieller Übersetzung durch einen gerichtlich anerkannten Übersetzer (hat 30 Euro gekostet...), eine Bescheinigung von der Mairie, dass ich hier wohne, Kopien der Steuerbescheide der letzten Jahre, Geburtsurkunde des Kindes, Ausweise von mir und meiner Frau, Geburtsurkunde meiner Frau, 2 Passfotos... Das müsste es so in etwa gewesen sein.

Dann wurden wir gemeinsam vorgeladen und mussten unterschreiben, dass wir nach wie vor zusammen leben. Dann beginnt eine Wartezeit von maximal 1 Jahr. Ein paar Wochen nach der Vorladung beginnen die Nachforschungen über dich. Bei mir sah das so aus, dass irgendwann plötzlich zwei Gendarmen vor der Tür standen und ein Formular ausfüllen mussten (nochmal die gleichen Fragen, die schon in den ganzen Papieren beantwortet sind und z. B.: Wo arbeiten Sie? Wie viel verdienen Sie?  :rolleyes: ...)

Nochmals ein paar Wochen später wurde ich dann bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture zu einem Gespräch eingeladen. Da sollte wohl überprüft werden, ob ich der französischen Sprache mächtig und gut integriert bin (Fragen wie: Sind Sie in einem Verein? Welches französische Buch haben Sie zuletzt gelesen? Außerdem wurde ich über meinen Lebenslauf befragt).

Ca. 9 Monate nach der Beantragung bekam ich dann vom Ministerium einen Ablehnungsbescheid. Angeblich fehlte ein Papier.  :mad: Das hatte ich natürlich abgegeben und das Tribunal hatte vorher auch alles auf Vollständigkeit überprüft. Da man das Ministerium nicht anrufen kann (auch das Tribunal kann das angeblich nicht), konnte ich nur ein Gnadengesuch (kein Witz!) einreichen, auf das aber nicht geantwortet wurde. Dann hätte ich vor das Tribunal de Grande Instance gehen und Widerspruch einlegen müssen (mit Anwalt usw.). Stattdessen entschied ich mich dazu, den Antrag einfach nochmals zu stellen (alle Papiere nochmal besorgen... grrrrr). Also alles von vorne, wieder Vorladung zum Tribunal, die haben die Unterlagen weitergeschickt, und siehe da, ein paar Wochen später kam ein Brief, dass auf Grund neuer Erkenntnisse (!!!) mein erster Antrag nun doch - ganz zufällig - ein paar Tage vorher angenommen wurde.  ;)

Damit konnte ich dann endlich das Glück verspüren, Franzose zu sein...  :zwinkern:

Viel Spaß bei dem Behördenmarathon! Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden.

Grüße,
der Kembser


Offline dobifan

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #2 am: 20. Januar 2011, 13:44:43 »
Super,
besten Dank für die Info !
Gab es bei Interview auch Fragen die Du nicht beantwortet hast ?
Ich persönlich würde denen nicht erzählen was ich verdiene.... Das geht mich, meine Frau und zu etzt die Steuern noch was an und sonst niemanden.....
Ich habe die Hoffnung dass mein Gesuch etwas "reibungsloser" verläuft wenn ich dem Gesuch gleich noch Schreiben von 2 französischen Bürgermeistern beilege, die meine Integration in die französische Gesellschaft bestätigen und unterstützen....
Naja, ich werd jetzt mal sammeln und ne Mappe zusammenstellen......

Ich muss sowieso mal schauen, inwieweit sich die Doppelbürgerschaft auf meine Arbeit in der Schweiz auswirkt (wegen Kindergeld etc.), nicht dass ich da nacher mehr Nachteile als Vorteile habe.....

Tanzen und reiten, die beiden schönsten Nebensachen der welt ;-)

Offline kembser

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #3 am: 20. Januar 2011, 14:46:15 »
Hallo dobifan,

klar konnte ich einige Fragen nicht beantworten, z.B. ob ich in einem Verein bin. Bin ich nämlich nicht. Ich habe gesagt, mit einem Kleinkind und zwei arbeitenden Eltern bleibt für sowas kaum Zeit. Der Sachbearbeiter war aber sehr nett und ich hatte eher den Eindruck, dass es um die Sprachkenntnisse ging...

Die Frage mit dem Verdienst fand ich auch ganz schön dreist, aber ich hab's beantwortet. Wenn du nämlich im Internet mal nach "enquête de moralité" googelst, findest du die tollsten Geschichten. Da wurden zum Teil Nachbarn über den Antragsteller ausgefragt! Oder manche wurden monatelang immer wieder von der Gendarmerie aufgesucht und es wurde ständig überprüft, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Da fällt mir übrigens ein, dass die Gendarmen mich (!) gefragt haben, ob es denn Probleme mit den Nachbarn gäbe! Wahrscheinlich haben sie die Frage nicht richtig verstanden...  =D

Die doppelte Staatsbürgerschaft hat übrigens überhaupt keine Auswirkungen auf deine Arbeit in der Schweiz! Die Kinderzulage ist davon nicht abhängig. Es gibt absolut keinen Nachteil, außer vielleicht, dass dir die deutsche Botschaft in Frankreich dann nicht mehr helfen darf, wenn du in Schwierigkeiten kommen würdest.

Grüße,
der Kembser

Offline Silence

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #4 am: 20. Januar 2011, 15:32:09 »
Hallo,
hat eine doppelte Staatsbürgerschaft auch Vorteile?
Grüße Silence

Offline kembser

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #5 am: 20. Januar 2011, 15:45:23 »
Hallo Silence,

klar doch: Ich darf wählen! Außerdem kriege ich auf der Mairie einen f Ausweis / Pass mit der Adresse (!). Ich muss also nicht nach Straßburg gurken, wenn mein d Pass mal abläuft.

Grüße,
der Kembser

Offline Silence

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #6 am: 20. Januar 2011, 16:12:56 »
Hallo Kembser,

na das sind ja tolle Aussichten. Und dafür treibst Du den ganzen Aufwand? Das wär mir schön zu blöd.
Viel Spaß noch.
Silence

Offline kembser

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #7 am: 20. Januar 2011, 16:36:32 »
Hallo Silence,

klar, das muss jeder für sich selbst wissen. Wählen halte ich für äußerst wichtig. Hat auch was mit Integration zu tun, finde ich persönlich. Ist ja aber keine Pflicht Franzose zu werden...

Grüße,
der Kembser


Offline sable12

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #8 am: 31. Januar 2012, 17:13:37 »
Muss Mann /Frau eine/n französischen (Ehe)partner/in haben um die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen?
Oder geht es auch bei 2 Deutschen?
Habe gelesen, dass man ab 1.1.  mind. 5 Jahre in F leben muss und einen franz. Test absolvieren muss (was ich auch richtig finde)
Viele Grüße, sable12

Offline maison

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Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« Antwort #9 am: 31. Januar 2012, 18:48:57 »
Muss Mann /Frau eine/n französischen (Ehe)partner/in haben um die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen?
Oder geht es auch bei 2 Deutschen?
Habe gelesen, dass man ab 1.1.  mind. 5 Jahre in F leben muss und einen franz. Test absolvieren muss (was ich auch richtig finde)
Oder geht es auch bei 2 Deutschen? geht auch bei 2 Deutschen
mind. 5 Jahre in F leben: richtig
Test absolvieren: Wird von Departement zu Departement unterschiedlich gehand habt.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2012, 18:50:38 von maison »