Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Eli am 31. Mai 2009, 18:49:40
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Hallo Zusammen,
heute habe ich wieder einmal eine Frage zu der ich bis jetzt keine Informationen gefunden habe.
Ich muß geschäftlich nach Rom fliegen.Da ich keinen Reisepaß sondern nur einen deutschen Personalausweis ,allerdings mit meiner letzten deutschen Adresse drauf habe, bin ich unsicher ob das so problemlos geht. Der Abflug ist von einem deutschen Flughafen aus ( Baden Airpark Baden-Baden)
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand Informationen für mich hätte.
Vielen Dank und liebe Grüße
eli
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Hallo Eli ,
Bin schon zigmal EU weit mit meinem Perso und der alten deutschen Adresse geflogen .
Ich glaube nicht das du Probleme bekommst, flieg !
Grüße Ralf
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Hallo Eli,
das hat mir ein Mitglied des saarländischen Innenministeriums geschrieben, als ich nachfragte, ob der Perso mit Eintrag "Wohnsitz im Ausland" o.ä. für alle Reisen (auch Flug) innerhalb der EU ausreichend wäre:
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung) vom 19. Oktober 2007, BGBl I S. 2386, geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 13.11.2008, BGBl I S. 2201, sind Personalausweise und vorläufige Personalausweise für Deutsche als Passersatz zugelassen. Diese Ausweise genügen der Ausweispflicht für die Ein- und Ausreise in Länder der Europäischen Union.
Ich denke mal, dass das auch für noch gültige Ausweise mit der alten deutschen Adresse gilt...
lg
Stini
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Hallo Stini,
danke für Deine Info, denke mal dann kann ja nichts schiefgehen.
:Tanz: :Danke:
@Mattenmiehler
Hallo Ralf,
danke, wenns bei Dir öfters geklappt hat, dürfte es bei mir ja auch keine Schwierigkeiten geben.Schön daß Ihr wieder gesund zu Hause seid. War sicher sehr spannend Eure Reise,. Wir haben Silkes Eintragungen mit großem Interesse verfolgt. Sicher habt Ihr beim nächsten Stammtisch viel zu erzählen.
Bis bald
eli