Hi Matthias,
ja aber ist es nicht so, dass mein Arbeitgeber solange noch die Steuern ans deutsche Finanzamt abführen muss, bis er auch die Bestätigung vom französischen Finanzamt hat? Will damit sagen, wenn unsere Lohnbuchhaltung Ende diesen Monats die Löhne und Gehälter macht, meine Bestätigung vom französischen Finanzamt bis dahin noch nicht vorliegt, muss unsere Buchhaltung dann die Steuern noch in Deutschland abführen, oder werden die Steuern dann schon an mich ausbezahlt?
Gruß
Michael