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Autor Thema: Familiennachzug  (Gelesen 5026 mal)

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Offline Jürgen45

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Familiennachzug
« am: 07. April 2008, 10:50:15 »
Hallo,
ich bin gestern auf dieses Forum gestossen und finde es teilweise sehr hilfreich. Vielleicht finde ich hier ne lösung für mein Problem.
Ich wohne als Grenzgänger im Elsaß (leider noch mit schlechten Sprachkenntnissen) und habe letztes Jahr ich China geheiratet. Die Urkunde ist auf deutsch übersetzt und von der deutschen Botschaft in China legisliert worden.
Da ich aber in Frankreich wohne ist die deutsche Botschaft für ein Familienvisum nicht mehr zuständig.
Wer weiß, ob die Heiraturkunde so in Frankreich anerkannt wird ?
Welche Dokumente benötigt sie von mir um ein Dauervisum für Frankreich zu beantragen und wo bekomme ich sie ?

Über die Webseite der franz. Botschaft in China bin ich leider nicht fündig geworden.

Grüße von Jürgen




mausespeck007

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Re: Familiennachzug
« Antwort #1 am: 07. April 2008, 11:06:28 »
Hallo,
ich bin gestern auf dieses Forum gestossen und finde es teilweise sehr hilfreich. Vielleicht finde ich hier ne lösung für mein Problem.
Ich wohne als Grenzgänger im Elsaß (leider noch mit schlechten Sprachkenntnissen) und habe letztes Jahr ich China geheiratet. Die Urkunde ist auf deutsch übersetzt und von der deutschen Botschaft in China legisliert worden.
Da ich aber in Frankreich wohne ist die deutsche Botschaft für ein Familienvisum nicht mehr zuständig.
Wer weiß, ob die Heiraturkunde so in Frankreich anerkannt wird ?
Welche Dokumente benötigt sie von mir um ein Dauervisum für Frankreich zu beantragen und wo bekomme ich sie ?

Über die Webseite der franz. Botschaft in China bin ich leider nicht fündig geworden.

Grüße von Jürgen

Hallo,

versuch es mal bei den unteren beiden Stellen, die können dir sicher weiterhelfen.

Botschaft, Konsulate in Frankreich                                                                               
11, avenue George V
75008 Paris
http://www.amb-chine.fr    
01.49.52.19.50
01.47.20.24.22

Section Consulaire
9, avenue Victor Cresson
92130 Issy-les-Moulineaux
www.amb-chine.fr    
01.47.36.02.58 (visa)
01.47.36.34.46

Offline khmer

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Re: Familiennachzug
« Antwort #2 am: 09. April 2008, 00:56:45 »
Meine Frau ist damals mit einem deutschen "Heiratsvisum" (3 Mon gültig, kein Schengen-Tourist V) über Frankfurt eingereist, durfte damit D zunächst nicht verlassen.

Heirat in D.
Aufenthaltstitel in D beantragt. Damit wird sie selbst wie EU-Bürgerin behandelt.
(1. Aufenthaltstitel für 3 Jahre, danach unbefristet erteilt.)

Nach 1 Woche mit dt Titel und Heiratsurkunde ohne Übersetzugn in F zur Mairie und Wohnsitzname erklärt und frz Aufenthaltstitel beantragt.
Termin in Metz bei der préfecture wg Aufenthaltstitel, Integrationsvertrag gemacht, 500 Std Französischunterricht vom Staat erhalten und ersten Titel für 10 Jahre. Nach 5 Jahren mit Integrationsvertrag und einer Prüfung in Staatsbürgerkunde wird die Staatsbürgerschaft auf Antrag erteilt.
Der Integrationsvertrag verpflichtet "nur" zum Schulbesuch und erfolgreicher Prüfung.

Der Umweg über D war letzendlich einfacher als ein frz "Heiratsvisum" zur Einreise zu erlangen, wenn gar kein Franzose beteiligt ist. Das ist eine nationale Angelegenheit und die europäischen Botschaften im Ausland legen da keineswegs einheitliche Maßstäbe an.

Wenns ähnlich für Dich nicht möglich ist (keine Verwandten  in D), dann kann Deine Frau ein "EinreiseVisum zwecks Familienzusammenführung" beim frz Konsulat (gibts in jeder Botschaft) in China beantragen. Die sollten die chin. Urkunde ja lesen und ebenfalls anerkennen können.

Stellt heraus, daß Deine Frau in der gesamten EU ein Familienzusammenführungsrecht wie eine EU-Bürgerin hat, da die Urkunde/Ehe ja bereits für D legalisiert ist.

Den Aufenthaltstitel wird in Eurem département geben.
Ein Visum ist immer nur für einen vorübergehenden Aufenthalt.

Berichte bitte, wie es Euch ergeht!

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khmer

Offline Jürgen45

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Re: Familiennachzug
« Antwort #3 am: 10. April 2008, 09:04:02 »
Danke zunächst für deine Antwort,
scheint wohl schon alles etwas prefecture abhängig zu sein.
Sie war jetzt mit Shengenvisum von der deutschen Botschaft hier. Wir habens dann auf der Prefecture in Colmar versucht , aber die sagten sie muss es auf der F Botsch. in China beantragen. Die akzeptieren aber die ch. Heiratsurkunde alleine nicht. Muß mir in D ein Familienbuch machen lassen was nun wiederum ein gewisses Problem darstellt, da ich in D keinen Wohnsitz mehr habe. Zudem muß ich für mich wohl eine "Carte de sejour" beantragen.

Sie muss wohl ein visum "long sejour Conjoint de ressortissant français" beantragen. Ist das der, oder ähnlich dem Aufenthaltstitel ?

Das ist der derzeitige stand.
Jürgen


Offline khmer

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Re: Familiennachzug
« Antwort #4 am: 12. April 2008, 00:51:22 »
Sie muss wohl ein visum "long sejour Conjoint de ressortissant français" beantragen. Ist das der, oder ähnlich dem Aufenthaltstitel ?
Nein.
Das Visum zur Einreise nach Europa war ein "Heiratsvisum" (Einreise zum Zweck der H, mit anschließendem, dauerhaften Verbleib, d.h. muß nur im Fall der Nicht-H wieder ausreisen) der dt Botschaft, gültig 3 Monate.
Der Aufenthaltstitel der préfecture heißt auch so: "titre de séjour".
Ein Visum legalisiert immer nur einen vorübergehenden Aufenthalt.

Richtig: Über den dauerhaften Aufenthalt entscheidet die Behörde an deinem Wohnort, auch in D.

Wie hat denn die dt Botschaft ohne Familienstammbuch die Heirat legalisiert?
Klar braucht man zur Heirat ein Familienstammbuch.
Die Behörde an Deinem letzten Wohnsitz in D bleibt dafür zuständig, keine Bange.

A+
khmer