Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen  (Gelesen 8631 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline hjrmzde

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« am: 23. Juli 2006, 14:44:52 »
Entgegen dem Bericht, es sei einfach ein Fahrzeug nach Frankreich mitzunehmen und dort anzumelden, habe ich es seit März erfolglos für einen 12  Jahre alten PEUGEOT 106 XTD versucht.

Als erstes gab es bei Rathaus St.Raphael eine Liste der zu erüllenden Sachen.
So sollte das Fahrzeug zuerst beim Finanzamt gemeldet werden.
Dort verlangte man eine Änderung des Kaufvertrages da ich für meine Tochter ein Fahrzeug in Deutschland gekauft und für sie mitgebracht hatte und beim Kauf mein Name drin stand.
2 Wochen bis neuer Vertrag da war, dann erst ging dieser Verwaltungsakt los. Das Fahrzeug mußte aber abgemeldet sein und in den Papieren ein Stempel dafür da sein.
Ich hatte das Fahrzeug überführt und vom Vorbesitzer es dann abmelden lassen.
Jetzt sollte das Fahrzeug erst zur Controle Technique in eine Werkstatt. Da es abgemeldet war sind wir ohne Zulassung die 500m gefahren.
Dann sollten wir vom Hersteller oder einem Bergwerkkrontrollverein (DRIRE) ein Certificat de Conformite oder eine Identification  de Immatriculation beschaffen, was der deutschen nationalen Betriebserlaubnis entspricht.
Ein Anruf bei der DRIRE in Toulon ergab, das dieser Verein erst für Fahrzeuge ab 1998 zuständig sei.
Per E-Mail fragten wir dann bei PEUGEOT in Angabe der Fahrzeugdaten an.
Gegen ein Gebühr von 100,00 (jetzt 125,00-150,00€) sollten wir diese bekommen.
Also Unterlagen hin und Scheck beigefügt. Nach 14 Tagen gab es aber nur eine Teilbescheinigung, weil unser Wagen nach Deutschland verkauft worden war und abweichend vom franz. Typ einen Katalysator hatte.
Zulassung abgelehnt. Wir sollten wieder zu dem Bergwerkverein und dort eine Einzalabnahme beantragen.
Inzwischen bekamen wir von PEUGEOT Deutschland und dem TÜV  Saarland die amtliche Bescheinigung, dass die Abweichungen vom Deutschen TÜV nach den Regelungen der EU-Richtlinien erfolgt sind.
Es gibt da eine EU-Richtlnie C143 , die die vereinfachten Zulassungen und Rechte der EU-Bürger garantiert. Die Deutschen Papiere müssten anerkannt werden, ohne die Vorführungen und Einzelanahme (ca. 500,- bis 1000,-€) erneut zu verlangen.
Also Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission. Das Deutsche Bundesministerium für Verkehr prüfte unseren Vorgang und gab uns Recht, doch bis die Intervention in Paris angekommen ist ist ein Ostern 2010.
Das Fahrzeug ist abgemeldet und kann nicht 200 Km  nach Toulon und zurück gefahren werden.
Die EU sagt max. ca. 100,-€ und 3 Wochen. Wir sind ei 300,00€ und 4 Monate und werden jetzt das Fahrzeug in Deutschland wieder auf den Namen eines Bekannten zulassen und in Frankreich rumfahren.
Wir haben Leute getroffen, die bereits eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung hatten und müßten trotzdem sich vom franz. Hersteller gegen eine Schweinegebühr von 200,00 ein Certificat de Confonformite besorgen und dann trotzdem zur DRIRE zur Einzelabnahme.
Die ganze EU ist eine große Scheiße. Wenn die was wollen kriegen sie es, wir sind nur die dummen Bürger.
H.J.Reitinger