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Autor Thema: Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen  (Gelesen 13765 mal)

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Offline hjrmzde

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« am: 23. Juli 2006, 14:37:38 »
Entgegen dem Bericht, es sei einfach ein Fahrzeug nach Frankreich mitzunehmen und dort anzumelden, habe ich es seit März erfolglos für einen 12  Jahre alten PEUGEOT 106 XTD versucht.

Als erstes gab es bei Rathaus St.Raphael eine Liste der zu erüllenden Sachen.
So sollte das Fahrzeug zuerst beim Finanzamt gemeldet werden.
Dort verlangte man eine Änderung des Kufvertrages da ich für meine Tochter ein Fahrzeug in Deutschland gekauft und für sie mitgebracht hatte und beim Kauf mein Name drin stand.
2 Wochen bis neuer Vertrag da war, dann erst ging dieser Verwaltungsakt los. Das Fahrzeug mußte aber abgemeldet sein und in den Papieren ein Stempel dafür da sein.
Ich hatte das Fahrzeug überführt und vom Vorbesitzer es dann abmelden lassen.
Jetzt sollte das Fahrzeug erst zur Controle Technique in eine Werkstatt. Da es abgemeldet war sind wir ohne Zulassung die 500m gefahren.
Dann sollten wir vom Hersteller oder einem Bergwerkkrontrollverein (DRIRE) ein Certificat de Conformite beschaffen, was der deutschen nationalen Betriebserlaubnis entspricht.
Ein Anruf bei der DRIRE in Toulon ergab, das dieser Verein erst für Fahrzeuge ab 1998 zuständig sei.
Per E-Mail fragten wir dann bei PEUGEOT in Angabe der Fahrzeugdaten an.
Gegen ein Gebühr von 100,00 (jetzt 125,00-150,00€) sollten wir diese bekommen.
Also Unterlagen hin und Scheck beigefügt. Nach 14 Tagen gab es aber nur eine Teilbescheinigung, weil unser Wagen nach Deutschland verkauft worden war und abweichend vom franz. Typ einen Katalysator hatte.
Zulassung abgelehnt. Wir sollten wieder zu dem Bergwerkverein und dort eine Einzalabnahme beantragen.
Inzwischen ekamen wir von PEUGEOT Deutschland die amtliche Bescheinigung, dass die Abweichungen vom Deutschen TÜV nach den Regelungen der EU-Richtlinien erfolgt sind.
Es git da eine EU-Richtlnie C143 , die die vereinfachten Zulassungen und Rechte der EU-Bürger garantiert. Die Deutschen Papiere müssten anerkannt werden, ohne die Vorführungen und Einzelanahme (ca. 500,- bis 1000,-€) erneut zu verlangen.
Also Beschwerdeverfahren ei der EU-Kommission.
Das Fahrzeug ist abgemeldet und kann nicht 200 Km  nach Toulon und zurück gefahren werden.
Die EU sagt max. ca. 100,-€ und 3 Wochen. Wir sind ei 300,00€ und 4 Monate und werden jetzt das Fahrzeug in Deutschland wieder auf den Namen eines Bekannten zulassen und in Frankreich rumfahren.
Wir haben Leute getroffen, die bereits eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung hatten und müßten trotzdem sich vom franz. Hersteller gegen eine Schweinegebühr von 200,00 ein Certificat de Confonformite besorgen und dann trotzdem zur DRIRE zur Einzelabnahme.
Die ganze EU ist eine große Scheiße. Wenn die was wollen kriegen sie es, wir sind nur die dummen Bürger.
H.J.Reitinger

Offline Dieter12

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #1 am: 23. Juli 2006, 16:19:27 »
Hi,

Ich verstehe deine Aufregung gegen die EU nicht ganz. Nach deinen Schilderungen liegt es offensichtlich nicht an den EU-Richtlinien sondern daran, dass sie nicht eingehalten werden. Du solltest da eher ein Fass für die Autohersteller aufmachen, die sehr spät - wahrscheinlich auf EU-Druck - in der EU eine Vereinheitlichung vornommen haben. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Als ich vor 20 Jahren mein erstes Auto von Deutschland nach Frankreich umgemeldet habe, hatte ich mit ähnlichen Hürden wie du zu kämpfen. 10 Jahre später ging es mit der gleichen Marke und gleichem Typ ganz easy.

Gruss, Dieter

Guest

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #2 am: 24. Juli 2006, 19:06:31 »
Hallo,
möchte kurz auf die Anwort eingehen.
Zutreffend sind zwar die EU-Richtlinienen für den Bürger und die Nichtanwendung durch die nationalen Behörden, aber die EU-Kommission bleibt bei Beschwerden stumpf.

Nach heutigem Gespräch mit der DRIRE (Staatstüv in Frankreich) und dem Herrsteller in Deutschland bestätigte sich, das es seit Jahren politisch gewollt und von den franz. Autoindustrie gesteuert ist, dass EU-Bürger oder auch Händlern größte Probleme bereitet werden. Der franz. Gebrauchtwagenmarkt ist überfüllt und teuer. Man will einen mengenmäßige Einschränkung von importierten Gebrauchtwagen.
Nur noch Käufer neuer, d.h. noch nicht zugelassener Fahrzeuge  haben Aussichten einer sofortigen Zulassung ihrer Fahrzeuge.
Selbst Antragsteller von Gebrauchtwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung werden von den Behörden belogen und hingehalten. Trotz dieser EU-Papiere wird zusätzlich ein  "Certificate de Conformite" verlangt. Da jeder Hérsteller für den Verkauf in ein EU-Land in der Fahrzeug-Identnummer durch Abänderung einer Zahl oder eines Buchstabens des gleichen Modells arbeitet, gibt des natürlich keine Übereinstimmung mit einem Fahrzeug eines anderen EU-Landes.
Kosten der DRIRE allein für die Vorabprüfung der Papiere ca. 85,00€ Die eigentliche Einzelabnahme kostet je nach Aufwand ca. 300,00-1000,00€. Schickt man treudoof den Behörden die Originale und den geforderten Erstscheck, kommt das Wunder hinterher. Neue hohe Rechnung. Keine Zahlung keine Papiere zurück (Erpressung). Zahlung der Rechnung, neues Wundes etwas was fehlt trotzdem noch... also keine Zulassung.
Da zuvor das Fahrzeug erst den Finanzbehördern als eingeführt erklärt und dafür die Abmeldung in Deutschland nachgewiesen werden muss, steht man dann dumm mit einem abgemeldeten Fahrzeug mit entwerteten oder ohne Papiere in einen fremden Land.
Es wird daher von verschiedenen Herstellern aus Deutschland ernsthaft empfohlen, keine Gebrauchtfahrzeuge nach Frankreich zu verbringen, da der politsche Wille des Staates dem Bürger so viele Probleme gibt, das er sich wünschte es nie getan zu haben.

mfg
reitinger

Offline Marco

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #3 am: 25. Juli 2006, 10:25:05 »
Hi,

ich habe auch schon von Problemen bei der Überführung gehört. Dem Hörensagen nach treten solche Probleme vor allem auf, wenn das Auto älter ist als Baujahr 96 (oder war's 98?) wegen geänderter technischer Vorschriften oder wenn es ein Auto ist das allzusehr von der Serie abweicht.

Ansonsten war mein bisheriger Eindruck, dass es eher keine Probleme bei der Überfühung gibt. Und dass die Probleme eher ab- als zunehmen.

Aber wie du auch schon schreibst, wenn man erst mal mit einem abgemeldeten und eigentlich schon überführten, aber nicht zulassungsfähigen Auto mitten in Frankreich steht bringt einem das auch nichts. Dein Frust ist nachvollziehbar und ich hoffe auch, daß die EU hier das ganze noch ein wenig "nacharbeitet", so daß wir uns eines Tages um solche Formalien keine Gedanken mehr machen müssen.

Viele Grüße,
Marco

Offline khmer

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #4 am: 01. August 2006, 14:24:35 »
Ich hatte das Thema mit einem 88er Golf. War so blöd und hab dem frz Importeur wahrheitlich gesagt, daß ein ungeregelter Kat nachgerüstet war, ob ich den ausbauen soll? Ich bekam deswegen auch nur ein Teilgutachten und die "Einzelabnahme" beim DRIRE war fällig. Die hat aber keine 1000€ gekostet, sondern war billiger als das Stück Auspuffrohr wenn ich den Kat entfernt hätte. Die Einzelabnahme war der Hit: Der junge Ingenieur wußte nicht so recht, um was es ging. Ich zeigte ihm den Kat und erwartete eine Abgas & Geräuschmessung. Weit gefehlt! Fahrgestell-Nr kontrolliert, Scheck, das wars!
Den ganzen Aufwand hab ich selbst produziert. Hätt ich den Kat nicht erwähnt, in Paris beim Importeur hätt man mir aufgrund des Kfz-Briefes garantiert das gewünschte Vollgutachten gegeben.
Mit Fahrzeugen mit EU-Zulassung gibts gar keine Probleme. Für ältere wird einem nicht der rote Teppich ausgerollt, aber mit Geduld und nach dem Motto "gib dem Affen Zucker" gehts, d.h., frag schriftlich was die Behörde will und beschaff es ihr ohne zu Maulen, dann können die gar nicht anders. Mit einem Lächeln und "wie hätten sie's denn gern Monsieur le Directeur"? Geld wird dabei natürlich geschunden, das ist nirgends anders. Argerlich und ungerecht trotzdem, wehren wir uns! Wie? Jemand eine Idee?
Echte Probleme gibts -entgegen der EU-Regelungen- mit Fahrzeugen, die in F nicht homologiert waren. Dann wird DRIRE teuer oder man drückt sich ganz. Aber das ist in D nicht anders. Versuch mal, einen Eigenimport, für den es keine deutsche Homologation gibt, zuzulassen. Genau das Gleiche. Geht nicht bezahlbar für Privatiers.
Daß ein Markt teuer -weil überfüllt- ist, wiederspricht sich, gell? Du meinst wohl einen Nachfrageüberhang, der Markt ist leergefegt, weil seit contrôle technique alle alten Karren nach Osteuropa oder Afrika verkloppt werden. Deswegen gibts keine billigen Autos mehr, wie überall. Das ist gewollt. Staat ist der Lakaie der Industrie, kontrolliert und besteuert Deine Rostlaube so lang, bis Du sie wegschmeist und Dir eine neue auf Kredit kaufst.

khmer

Offline hjrmzde

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #5 am: 01. August 2006, 16:34:56 »
Hallo,
letzter Stand ist .... unverändert.
Das franz. Transportministerium hat erklärt, Frankreich erkenne die EU-Regelung erst ab 1996 an.
PEUGEOT Deuschtland rät davon Fahrzeuge nach Frankreich zu verbringen, da es politisch nicht gewollt sei Gebrauchtwagen reinzuholen. Es gehen kaum Wagen nach Afrika ab.
Daher müssen Arbeitsplätze für Neufahrzeuge gesichert werden.
Selbst gebrauchte Wagen mit der EWG-Typengengehmigung haben Probleme. Frankreich erkennt nur Dokumente an, die vom franz. Hersteller gegen saftige Gebühr ausgestellt sind.  Das ist unzulässig - EWG-Richtlinie C 143 von 1996 !

Bei mir ist der Fall recht einfach. Peugeot hat eine Fahrzeug-ID-Nummer mit dem Fahrzeugtype 1CK9B2 und dafür eine nationale Betriebserlaubsnis (Certificat de Conformite). Zur Unterscheidung der Versionen mit CAT nach Deutschland verwendet PEUGEOT den Code 1CK9Y2. Sämtliche Fahrzeugdaten sind gleich. Der Catalysator ist nicht das relevante Teil, sondern eine Plakette auf dem Motor K9Y. Dieser Motor ist vom TÜV-Saarland nach den EU-Regelungen geprüft und für die Serie abgenommen und für PEUGEOT homologisiert. Frankrecih erkennt Deutsche Dokumente nicht an.
Peugeot erklärt, es gibt Unterschiede beim Type K9Y, weil EXPORTVERSION.  Die angegebenen Daten sind aber völlig identisch. Die DRIRE könnte also nur bestätigen, dass es eine andere Motorplakette gibt..
Das ist genauso, als wenn der Prototyp grün gestrichen war und mein Fahrzeug nun blau ist. Das sind nun mal erkennbar nicht die gleichen Fahrzeuge !!!

In Deutschland gibt es in jeder Stadt einen TÜV, hier sind 200 Km Fahrt notwendig.
In Deutschland bekomme ich meine Nummer und eine Erlaubsnis damit zum TÜV zu fahren.
In Frankreich wurde die Abmeldung verlangt, dann der Werkstatt-TÜV und dann die DRIRE (Staatstüv für Fahrzeugerkennung).
Von dem Wirtschaftsministerium habe ich jetzt erfahrern, dass es bei der Zulassung in Frankreich die Möglichkeit von prov. Nummernschild für 14 Tage gibt, nur die Zulassungstellen erklären, so etwas gibt es in Frankreich nicht. Also wir blöden Ausländer.
Eine hochqualifizierte Mitarbeiterin beim DRIRE -sehr unhöflich gegenüber Ausländern- riet uns eben ohne Nummernschilder und ohne Versicherung nach Toulon zu fahren.
Das ist unzulässig, verboten und strafbar.

So jetzt fahre ich mit einem anderen Auto nach Deutschland zurück, meldete das Fahrzeug wieder an und die "GRAND NATION" soll mich am Abend besuchen....

Gruß
hjr

Offline khmer

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #6 am: 01. August 2006, 20:38:18 »
Zitat von: hjrmzde
Hallo,
letzter Stand ist .... unverändert.
Das franz. Transportministerium hat erklärt, Frankreich erkenne die EU-Regelung erst ab 1996 an.
PEUGEOT Deuschtland rät davon Fahrzeuge nach Frankreich zu verbringen, da es politisch nicht gewollt sei Gebrauchtwagen reinzuholen.

"Es gehen kaum Wagen nach Afrika ab."
Das is ja ganz neu! Und wo kommen all die franz. Autos in Afrika her? Reis mal ein und guck Dir die langen Warteschlangen am Zoll an..... oder guck Dir auf der Autobahn die polnischen Lkw an, die frz Unfallwagen im Dutzend nach Polen karren.

Zitat von: hjrmzde
Daher müssen Arbeitsplätze für Neufahrzeuge gesichert werden.
Selbst gebrauchte Wagen mit der EWG-Typengengehmigung haben Probleme. Frankreich erkennt nur Dokumente an, die vom franz. Hersteller gegen saftige Gebühr ausgestellt sind.  Das ist unzulässig - EWG-Richtlinie C 143 von 1996 !
Das ist leider überall so mit ausländischen Dokumenten. Wie wehren wir uns dagegen und schaffen eine Bürger-EU?

Zitat von: hjrmzde
Plakette auf dem Motor K9Y. Dieser Motor ist vom TÜV-Saarland nach den EU-Regelungen geprüft und für die Serie abgenommen und für PEUGEOT homologisiert. Frankrecih erkennt Deutsche Dokumente nicht an.
Klar, der TÜV homologiert für Peugeot D, nicht für F und auch nicht nach EU- sondern deutschnationalen Regeln. Die EU legt nur Rahmenrichtlinien fest, die in nationalen Gesetzen verwirklicht werden müssen. Versteh mich niemand falsch, ich will dieser Bürokratie nicht das Wort reden! Aber Deine Sicht ist einseitig.

Zitat von: hjrmzde
Die DRIRE könnte also nur bestätigen, dass es eine andere Motorplakette gibt..
Nö, die wollen Geld verdienen und wenn sie's kriegen, stellen die die Dokumente aus, vgl mein Beitrag oben.
Dafür zahlst Du mit Deinem "Altdiesel" auch keine Kfz-Strafsteuern mehr wie im gelobten Großdeutschland.
Die lassen übrigens sogar aus Indien eingeführte Royal Enfield zu......

Zitat von: hjrmzde
In Deutschland gibt es in jeder Stadt einen TÜV, hier sind 200 Km Fahrt notwendig.
In Deutschland bekomme ich meine Nummer und eine Erlaubsnis damit zum TÜV zu fahren.
In Frankreich wurde die Abmeldung verlangt, dann der Werkstatt-TÜV und dann die DRIRE (Staatstüv für Fahrzeugerkennung).
Von dem Wirtschaftsministerium habe ich jetzt erfahrern, dass es bei der Zulassung in Frankreich die Möglichkeit von prov. Nummernschild für 14 Tage gibt, nur die Zulassungstellen erklären, so etwas gibt es in Frankreich nicht.
Ja, das sind die bekannten Nummern mit W oder WW in der Mitte, kennt jeder. Aber Du ziehst die falschen Vergleiche. Hast Du schon ein Auto nach D importiert? Ganz genau das gleiche Spiel. Hab ich früher mit italienischen Motorräder gehabt.

Irgendwie klingt hier durch, daß Du vielleicht zu sehr auf Deine deutschen Papiere und Abläufe pochst und die französische Sourveränität in Zweifel ziehst. Klar, daß das nicht gut ankommt. Gottseidank ist nicht überall auf der Welt alles wie in D! Wo sollt ich dann auch noch hin?

Deine Einstellung zu Land und Leuten scheint nicht die beste zu sein. Bist Du gezwungen hier zu sein? Sonst bin ich versucht, Dir zu raten, diesem so grausigen Land einfach den Rücken zu kehren.

Versuchs mal mit ... Gelassenheit
khmer

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Fahrzeuge nach Frankreich mitnehmen
« Antwort #7 am: 20. August 2006, 11:47:39 »
Hallo,

wollte nur kurz noch einmal darauf eingehen.
1. Mein kleiner PEUGEOT 106 XTD ist unverbaut, technisch ok. aber vor 1998 gebaut.
2. In FrankreICH wurde von PEUGEOT ein Motor mit der Typenbezeichnung K9B aus dem
    Citroen AX mit 37 KW  als auch der K9Y eingebaut. Beide sind in den Daten gleich.
3. In Deutschland gibt es nur für die Motorversion K9Y eine ABE
    In Frankreich gibt es -obwohl beide Versionen eingebaut waren- nur für den Motortyp
     K9B eine ABE=Certificat de Conformité

4. In Datenblättern zu dem Fahrzeug erklärt PEUGEOT bei Versionen mit gleichen Daten.
5. Das franz. Verkehrministerium erklärt, es erkenne die EU-Richtlinien erst ab 1998 an.
6. Die franz. Behördern verlangen überwiegend auch für Fahrzeuge nach 1998 die franz.
    Bescheinigung der EU-Übereinstimmungsbesacheigung COC und oft zusätzlich noch ein
    Certificat de Conformité. (Ca. 200,-€ und bis zu 2 Monate Dauer).

7. Die franz. Behörden verlangen nach der Überführung eine sofortige Abmeldung in
    Deutschland und dann die Einfuhrbescheinigung des Finanzamtes.
Achtung - Es gilt nur ein Kaufvertrag zwischen dem letzten Kennzeicheninhaber und dem franz. Käufer.

Stopp---- hier beginnt der Fehler   - Nicht abmelden, sondern erst CONTROLE TECHNIQUE

Anschriften der DRIRE besorgen, Kopie des KFZ-Briefes oder Scheines hinfaxen. Wenn die die Daten   haben kostet es nur ca. 67,00€ und es gibt ohne Vorführung die Bescheinigiung für eine Immatriculation.
Wer sich aber direkt an den franz. Hersteller wendet muss 100,00 - 250,00€ für eine oder nur partielle ABE (Certificat de Conformité) bezahlen. Bei der partiellen ABE muss dann zur DRIRE gefahren werden. Vorher sind alle Unterlagen (1x Original und 1xKopie) zu senden. Dann erhält man für die nächsten Wochen einen Vorführtermin.
Wer zu diesem Zeitpunkt sein Auto bereits abgemeldet hat ist dumm drann.
Es gibt zwar prov. Kennzeichen, diese Möglichkeit wird  aber  dem Antragsteller bewußt verschwiegen. (Auch die Deutsche Botschaft versschweigt in Abstimmung mit den franz. Behördern diese prov. Kennzeichen für Vorführen.
In diesem Fall muß der Antragsteller zur Prefectur (bei mir 60 Km und fast 1 Tag) und sich eine prov. Zulassung besorgen - kosten 85,00€.
Dann zur DRIRE (bei mir 200 Km und 1 Tag). Dann werden die Unterlagen von der DRIRE erst zugeschickt und dann wieder zur Prefectur um die Zulassung vorzunehmen (Je Steuer-PS ca, 45,00€ - Bei Fahrzeugen über 10 Jahre nur 50%).
Dazwischen Fahrzeug abmelden und zu den Finanzbehörden.

Bei mir liegen diese Kosten bei insgesamt 570,00€.

Also: Man kann aus Deutschland nicht feststellen ob das einzuführende Fahrzeug in Frankreich bereits eine ABE hat.

Frankreich will die Mwst. bei der Einfuhr der Fahrzeuge oder es gibt eben die Probleme.
Neu importierte Fahrzeuge mit EU-Papieren werden üblicherweise problemlos zugelassen, weil bei der Einfiuhr die Mwst. in Frankreich anfällt.
Bei Gebrauchtfahrzeugen (ab einem bestimmten Alter 6 Monate oder 2 Jahre ?) gibt es keine Steuerhebung. Daher ist es im Sinne des Staates solche Fahrzeuge bei einer Einfuhr mit Problemen oder Auflagen zu belegen, die auch Händlern die Lust vergeht.
Es soll zudem sicher´gestellt sein, dass franz. Arbeitsplätze gesichert werden.
Die Gebrauchtwagen gehen heute in den Osten. Der Afrikaexport -Abfluss der Fahrzeuge aus Frankreich- geht nicht mehr so gut, da andere Länder mit liefern wollen.

Gruß
hjr