Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit  (Gelesen 7831 mal)

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Offline Sophie

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Hallo,

Ich melde mich hier weil ich befürchte Probleme mit meinem Elterngeld zu bekommen, und keine Lösung weiss.

Wohne in FR und arbeite in DE, habe Probleme in der Schwangerschaft und bin seit 4 Wochen krankgeschrieben (drohende Fehlgeburt). Bin es auch noch die nächsten 2 Wochen. Wenn es wie bei der erste Schwangerschaft ist werde ich wohl noch länger wegen frühzeitigen Wehen liegen bleiben müssen.

Die L-Bank hat mir erklärt dass nicht das Krankengeld in Betracht genommen wird (für die Berechnung des elterngeldes) sondern mein normales, volles Gehalt. Dafür muss mir mein Arzt ein Attest am Ende der Schwangerschaft schreiben das Bezeugt ich wäre wegen der Schwangerschaft krankgemeldet gewesen.

Soweit so gut, aber ich werde in FR betreut, die Frauenärztin weigert sich mir dann sowas zu schreiben, obwohl es nicht gelogen ist und auf die Krankenscheine auch so steht...was sie nicht von FR kennt...macht sie nicht.
Mein Hausarzt auch nicht. Muss ich jetzt alle Frauenärzte der Gegend besuchen bis ich einen finde der mir das macht? Es macht so ein Riesen Unterschied finanziell, dass ich dann deswegen wieder nach dem Mutterschutz arbeiten gehen müsste :-(
Oder extra einen Deutschen Frauenarzt aufsuchen der dann auch nicht verpflichtet ist sowas zu tun?
Ein Anwalt aufsuchen?

Bin irgendwie ein wenig verzweifelt...möchte mir die erste Zeit mit dem Baby nicht mit Behörden Probleme versauen.

Salbei

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #1 am: 18. November 2013, 19:56:36 »
Hallo!
Erstmal  :smily: für Deine Schwangerschaft.
Die L-Bank muss sich leider an die Vorgaben halten, und die sind so, dass das Krankengeld nicht in die Berechnung fließt. Ich kenne die Diskussionen aus anderen Foren, und da ist die Aussage klar: Krankengeld wird nicht angerechnet.
Frag aber Deinen Arzt nach Beschäftigungsverbot. Diese "Lohnersatzleistung" zählt ganz normal wie Gehalt. Wird allerdings nur ausgestellt, wenn Gefahr für Mutter oder Kind besteht, wenn die Mutter ihrer Arbeit weiterhin nachgeht.

Offline Sophie

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #2 am: 18. November 2013, 20:16:05 »
Danke dir.
Das mit dem BV hat sie auch abgelehnt weil meine Arbeit nicht meins SS gefährdet, es ist nur mein Körper der schlecht damit umgeht.

Ich fände es nur gewaltig unfair wenn meine Frauenärztin mir normalerweise einen Attest aufstellen könnte, weil die Krankheit tatsächlich Schwangerschaftsbedingt ist, aber es nur nicht will. Es muss doch eine Lösung geben  :-[

Salbei

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #3 am: 18. November 2013, 20:24:02 »
Wenn Du in D krankenversichert bist, geh doch in D zu einem Frauenarzt. Die sollten sich mit Bescheinigungen für die Krankenkasse auskennen.

Offline Sophie

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #4 am: 18. November 2013, 20:46:31 »
Darf ich das? Bzw kann ich dann trotzdem entscheiden ob ich in FR entbinden will?

Offline Sabine

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #5 am: 20. November 2013, 19:09:42 »
Also ich war während der Schwangerschaft bei einem deutschen Gynäkologen und habe in Frankreich entbunden. Wieso sollte das ein Problem sein?

LG Sabine

Offline Alice

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #6 am: 20. November 2013, 21:31:58 »
Wenn du in D arbeitest, bist du da normalerweise auch krankenversichert und kannst dort zum Arzt gehen wie du möchtest. Würde an deiner Stelle in D zum Frauenarzt gehen, wie schon gesagt wurde, weiß der bestimmt genau, was in D gebraucht wird um Elterngeld in der richtigen Höhe zu bekommen. Alles Gute :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Bingo

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Re: Elterngeld - attest wegen Schwangerschaftbedingte Krankheit
« Antwort #7 am: 21. November 2013, 21:36:12 »
@ Sophie
Nur mal so in den Raum gestellt - wer sollte Dir verbieten, in F zu entbinden? Wenn Du in F krankenversichert bist, kannst Du dort auch entbinden.
Sollte der neue Erdenbürger ganz plötzlich kommen wollen und es bliebe keine Zeit mehr für ein Krankenhaus in D aufzusuchen, was dann?
Höchstens könnte Deine frz. Ärztin "die Schnut verziehen", aber mehr auch wohl kaum. Da sie Dir die nötige Bescheinigung nicht ausstellen kann, gehe zu einem dt. Arzt!

Vorzeitige Wehen sind nicht lustig - da kann ich leider ein Lied davon singen. In welcher SSW bist Du denn? Hast Du jemanden, der sich um den ersten Nachwuchs kümmert? Ist ja nicht einfach, Ruhe zu halten und gleichzeitig sich um nen kleinen Wurm zu kümmern.

Alles Gute
Bingo