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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Steveman am 02. Juni 2016, 15:48:37

Titel: Droit au Sejour
Beitrag von: Steveman am 02. Juni 2016, 15:48:37
hallo habe seit einiger zeit Probleme mit der Caf. mal sind die Passwörter weg mal ist ein Zugang nicht möglich etc.
Jetzt hat man mir zum April die Leistungen gestrichen weil ich kein titre de Sejour hätte bzw meines abgelaufen sei.
Ich hatte nie eine, ich bin hier gemeldet seit 08.2012 was mach ich bloß?
habe geschrieben ich wäre doch kein Flüchtling sondern EU Bürger habe aber irgendwie kein weitekommen.
Heute hat man mir gesagt ich bräuchte eine Droit au Sejour also wohl eben jene Titre de Sejour aber wie?
Titel: Re: Droit au Sejour
Beitrag von: Eric am 02. Juni 2016, 18:05:12
hallo habe seit einiger zeit Probleme mit der Caf. mal sind die Passwörter weg mal ist ein Zugang nicht möglich etc.
Jetzt hat man mir zum April die Leistungen gestrichen weil ich kein titre de Sejour hätte bzw meines abgelaufen sei.
Ich hatte nie eine, ich bin hier gemeldet seit 08.2012 was mach ich bloß?
habe geschrieben ich wäre doch kein Flüchtling sondern EU Bürger habe aber irgendwie kein weitekommen.
Heute hat man mir gesagt ich bräuchte eine Droit au Sejour also wohl eben jene Titre de Sejour aber wie?

wie lange wohnst du in Frankreich und arbeitest du?
Titel: Re: Droit au Sejour
Beitrag von: Steveman am 02. Juni 2016, 21:35:27
Wie schon geschrieben seit 08.2012 in Frankreich.
Und Arbeiten Ja,  bin Umschüler also noch in Ausbildung in Deutschland.
Titel: Re: Droit au Sejour
Beitrag von: Eric am 03. Juni 2016, 07:55:42
Wie schon geschrieben seit 08.2012 in Frankreich.
Und Arbeiten Ja,  bin Umschüler also noch in Ausbildung in Deutschland.

wenn ich das richtig gelesen habe, unterscheidet man in Frankreich zwischen einem Aufenthalt von mehr oder weniger als 5 Jahren.

Zitat
Un droit au séjour permanent s'acquiert au terme de cinq années de résidence ininterrompue et régulière dans l'Etat d'accueil. C'est ce que précise l'article 16 de la directive 2004/38 transposé notamment par l'article L 122-1 du Code de l'entrée et du séjour des étrangers.

Titel: Re: Droit au Sejour
Beitrag von: Dragonvamp am 09. Juni 2016, 10:09:10
Hey,
 deine Probleme sind mir in ähnlicher Weise bekannt.

Mein Code geht auch permanent nicht mehr, dauernd fehlen angeblich Dinge, die schon da sind etc pp
Und ebenso warte ich mal wieder seit Monaten auf meine Gelder.

Was ich dir aber sagen kann, dass für europäische Mitglieder, was dich also betrifft, seit 1.1.2008 keine Aufenthaltsgenehmigung (titre de sejour) benötigt wird.

Es hilft nichts außer der caf permanent auf die Nerven zu gehen...

Grüße