Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft  (Gelesen 97859 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Alsacien

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 30
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #15 am: 22. Januar 2010, 11:20:12 »
In dem Link steht doch alles drin. Entweder ist das Kind Franzose über die Abstammung, d.h., wenn mindestens ein Elternteil im Moment der Geburt Franzose ist (jus sanguinis) oder wenn es in Frankreich zur Welt kommt UND mindestens ein Elternteil auch schon in Frankreich geboren wurde (doppeltes ius soli).

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #16 am: 23. Januar 2010, 08:55:52 »
Hallo,

mal wieder ein sehr interessantes Thema.

Kann diese doppelte Staatsbürgerschaft ein Leben lang behalten werden oder muß man sich irgendwann für eine der beiden Nationalitäten entscheiden? Wie ich nachgelesen habe scheint es in bzw. für Deutschland kein Problem zu sein, wie verhällt sich die Sache aber in bzw. für Frankreich?

Mein konkreter Fall sieht so aus:
Meine Frau ist Französin und hat unsere Tochter auch in F zur Welt gebracht. Also hat meine Tochter beide Nationalitäten. Die Namenserklärung auf dem Konsulat und ein Kinderreisepass sind schon beantragt.

Kann mir hier jemand was dazu sagen? Wie ich lese scheint Dieter12 eine ähnliche Konstellation zu haben.

Gruß Waylon57

Offline kembser

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 374
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #17 am: 23. Januar 2010, 11:08:13 »
Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft hält für beide Länder ein Leben lang. Für Frankreich war eine doppelte Staatsbürgerschaft sowieso noch nie ein Problem. Nur die Deutschen haben das lange Zeit nicht akzeptiert.

Wir sind in der gleichen Situation: Meine Frau ist Französin, unser Sohn ist allerdings in Deutschland zur Welt gekommen. Trotzdem hat er natürlich beide Staatsbürgerschaften, auf Grund der beiden Staatsangehörigkeiten der Eltern. Diese behält er für immer, falls er nicht eines Tages freiwillig auf eine verzichtet. Und er würde auch seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er sich in der französischen Armee verpflichtet. (was ich nicht hoffe...)

Übrigens bin ich seit kurzem auch Franzose. Mittlerweile ja kein Problem mehr für Deutschland, wenn man eine andere EU-Staatsangehörigkeit annimmt. In diesem Fall bleibt man auch Deutscher. Auch ich bin also mittlerweile ein Doppelstaatler.  :D

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Alsacien

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 30
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #18 am: 23. Januar 2010, 12:21:01 »
Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft hält für beide Länder ein Leben lang. Für Frankreich war eine doppelte Staatsbürgerschaft sowieso noch nie ein Problem. Nur die Deutschen haben das lange Zeit nicht akzeptiert.

Wir sind in der gleichen Situation: Meine Frau ist Französin, unser Sohn ist allerdings in Deutschland zur Welt gekommen. Trotzdem hat er natürlich beide Staatsbürgerschaften, auf Grund der beiden Staatsangehörigkeiten der Eltern. Diese behält er für immer, falls er nicht eines Tages freiwillig auf eine verzichtet. Und er würde auch seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er sich in der französischen Armee verpflichtet. (was ich nicht hoffe...)

Übrigens bin ich seit kurzem auch Franzose. Mittlerweile ja kein Problem mehr für Deutschland, wenn man eine andere EU-Staatsangehörigkeit annimmt. In diesem Fall bleibt man auch Deutscher. Auch ich bin also mittlerweile ein Doppelstaatler.  :D

Viele Grüße,
der Kembser

Ich habe mittlerweile auch beide Staatsangehörigkeiten (per déclaration). Zu Beginn des Prozederes musste ich für meine deutsche Staatsangehörigkeit noch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, die aufgrund bestehender Verbindungen nach D (Familie, Arbeit) auch ohne Probleme erteilt wurde.
Zwischenzeitlich wurde die Gesetzeslage innerhalb der EU so geändert, dass man als EU-Bürger automatisch beide Staatsangehörigkeiten behalten darf, die Beibehaltungsgenehmigung ist somit für EU-Bürger hinfällig.

Für Kinder aus deutsch-französischen Ehen/Paaren gab es m.W. seit jeher eine generelle Ausnahme vom Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit.

Offline kathy

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 83
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #19 am: 23. Januar 2010, 16:46:44 »
was für Vorraussetzungen muss man denn erfüllen um die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten, und ist es sehr kompliziert sie dann zu erhalten wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt?

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #20 am: 23. Januar 2010, 20:05:31 »
was für Vorraussetzungen muss man denn erfüllen um die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten, und ist es sehr kompliziert sie dann zu erhalten wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt?
Ich hoff ich kriegs korrekt zusammen (wenn nicht gibt ja hier ein paar Experten):

entweder:
sofort: als Kind eines in Frankreich geborenen Elternteils oder als Kind eines franz. Elternteils
nach 2 jahre - wenn mit einem Franzosen verheiratet ist
nach 5 Jahre durchgehend legaler Aufenthalt in F

1. ist ein Recht, 2.+3. ein 'Kann' und hängt noch von paar Sachen ab, wie das man sich absolut nix zu schulden kommen hat lassen, brav seine Steuern gezahlt hat, Französisch spricht (einigermaßen ?) usw...

Hilft auch hier mal zu suchen - gibt hier schon paar Beiträge von Fachleuten dazu

Als Letztes bin ich irgendwie im Zweifel, ob die französiche Staatsbürgerschaft so erstrebenswert ist. Hab als Deutscher die gleichen Rechte und weiß zum Beispiel, daß das kanadische Außenministerium allen mit kanadischer und franz. Dopperlstaatsbürgerschaft dringend rät, bei irgendwelchen Problemen in Frankreich nie die französiche Staatsangehörigkeit anzugeben oder den franz.Paß zu zeigen, weil man scheinbar dadurch erhebliche Nachteile im Verhältnis zum kanadischen Paß hat. Ich habe keine Ahnung warum aber steht genau so in offiziellen Texten des kanad. Außenministeriums (übrigens explizit für Frankreich, für Deutschkanadier wird das nicht geraten) - Wie gesagt keinerlei Ahnung warum, vielleicht weiß das ja sonst jemand?

Offline kembser

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 374
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #21 am: 24. Januar 2010, 10:55:18 »
Hallo,

eine kleine Korrektur:

Bei Ehe mit einem Franzosen ist die Wartezeit 4 Jahre bzw. 5 Jahre, wenn man seit der Eheschließung nicht mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt hat.

Auf die Einbürgerung bei Ehe hat man einen Anspruch, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (d.h. die 4 bzw. 5 Jahre, keine Verurteilung in D oder F, Kenntnis der Sprache). Ich kann von meinem Antrag berichten: Nachdem man alle Papiere zusammen hat, bekommt man einen Termin beim Tribunal d'Instance (seit 1.1.10 bei der Préfecture). Dort muss man unterschreiben, dass die Ehe nach wie vor besteht. Ein paar Wochen später standen zwei Gendarmen vor der Tür wegen der "Enquête de moralité". Da wurden noch mal ein paar Fragen bezüglich persönlicher Daten gestellt (obwohl das alles schon in den abgegebenen Papieren stand). Die einzige zusätzliche Frage war: "Wie viel verdienen Sie?" (So weit zur "moralité"...  :rolleyes:) Bei Nicht-EU-Ausländern, die sich einbürgern lassen wollen, habe ich aber auch schon von Fällen gehört, wo die Polizei 10 mal oder so vorbeikam und haarklein überprüfte, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Wie gesagt, bei mir war das eine Sache von 10 Minuten. Noch ein paar Wochen später bekam ich dann einen Termin bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture. Da wurden mir ein paar Fragen gestellt um festzustellen, ob ich der französischen Sprache mächtig bin und wie weit ich in F integriert bin ("Was war das letzte Buch, das Sie auf Französisch gelesen haben?" oder "Sind Sie Mitglied in Vereinen?" usw.) Ein Jahr später kam dann das Schreiben, dass meiner Einbürgerung zugestimmt wurde und ich konnte meine Einbürgerungsurkunde beim Tribunal abholen.

Die Einbürgerung ohne Ehe mit einem Franzosen ist frühestens nach 5 Jahren möglich. Da handelt es sich dann allerdings wirklich um ein "kann". Der Antrag kann also auch abgelehnt werden.

Grüße,
der Kembser

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #22 am: 24. Januar 2010, 12:48:49 »
Hi Kembser

ok, hast natürlich Recht (Ich hatte irgendwie immer das mit den 2 Jahren im Kopf (gab's das mal?) aber 4 jahre sind natürlich korrekt und bevor ich noch mehr Blödsinn poste, hier einfach der Link zum entsprechenden Text der franz.Botschaft in Berlin (und die müssen es wohl wissen  :doppeld:)
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611
)


Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #23 am: 24. Januar 2010, 13:00:35 »
ich habe gehört dass Leute es auch schon anch 2 oder 3 Jahren geschafft haben und zwar ohne Ehe und in der Fremdenlegion Ok zugegeben es ist ein Weg den nicht unbedingt jeder beschreiten möchte, möglich ist er aber dennoch.

Offline 9247

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #24 am: 25. Januar 2010, 13:27:46 »
Und was den Wehrdienst angeht, den gibt es in F schon seit 2001 nicht mehr.

Das ist so nicht ganz richtig, die Franzosen haben den nur auf 1 Tag verkürzt. Aber es gibt ihn noch und er gilt für Mädchen und Jungen.

Und - was die Pflichten einer doppelten Staatsbürgerschaft aussieht, wie ist es z.B. bei Jungen mit dem Militärdienst? Nehmen wir mal an, jmd. hat beide staatsbürgerschaften (Deutsche und Französische) und in Deutschland gäbe es keinen (Pflicht) Militärdienst mehr, in Frankreich aber schon. Kann man sich dann (wie als Grenzgänger bei den Steuern) aussuchen?

Nee, in Dtl gibts für Mädchen keinen Militärdienst, ich musste mir als Franszösin trotzdem einen Tag lang anhören was man alles tolles in der Armee machen kann.....


Offline Softikuss

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #25 am: 08. Mai 2017, 12:01:26 »
Ich möchte das Thema erneut auskramen. Wir drei (Deutsche) wohnen seit über 20 Jahren ununterbrochen in Frankreich in der Nähe von Sarreguemines, unser Kind geht auf eine französische Schule, haben Hausbesitz hier, zahlen Steuern und andere Abgaben in Frankreich nach der Grenzgängerregelung. Arbeiten jedoch bei deutschen Firmen.

Da wir aktuell noch immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, möchte ich hier nochmal nachfragen, ob mir jemand kompetenten Rat geben kann, welche Hürden es aktuell zu überwinden gilt um eine französische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Welche Formalitäten sind zu erledigen, welche Nachweise zu erbringen? Wie ist das mit dem Einbürgerungstest bzw Sprachtest - gibt es Schulen/Kurse hierfür? Wer hat das Ganze schon hinter sich oder kennt Personen/Firmen die uns bei diesem Vorhaben unterstützen (auch gewerbliche Angebote sind willkommen).

Viel steht hier:
https://de.ambafrance.org/Staatsburgerschaftsrecht-Die-franzosische-Staatsangehorigkeit

Doch ich hätte gerne auch ein paar persönliche Ratschläge, wenn es hier jemand gibt, der dieses Thema kennt. Wie gesagt, gerne auch gewerblich angebotene Hilfe-Danke!

« Letzte Änderung: 08. Mai 2017, 12:04:03 von Softikuss »

Offline Gabrielle

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 489
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #26 am: 10. Mai 2017, 09:30:56 »
Hi "Softikuss",
gib doch bitte mal oben in unserer Suchrubrik "Staatsbürgerschaft" ein.
Dann findest du ganz viele Beiträge.
Allen einen schönen Tag Gabrielle

Offline Frontalier_CH

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 56
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #27 am: 03. Januar 2018, 22:36:21 »
Zitat
Da wir aktuell noch immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, möchte ich hier nochmal nachfragen, ob mir jemand kompetenten Rat geben kann, welche Hürden es aktuell zu überwinden gilt um eine französische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Eine ganz grosse Hürde kann sein, wenn man Grenzgänger ist. Man kann dazu im Internet verschiedenes lesen. Es soll jedenfalls nicht wenige Ausländer in Frankreich leben, die im grenznahen Ausland arbeiten und denen deswegen die Einbürgerung verweigert wurde. Auf einem Blog eines Anwaltes wurde aber gesagt, dass es stark von der jeweiligen Regierung abhängt und vom Einzelfall. Es gäbe keine generelle Regelung, dass Grenzgänger sich nicht einbürgern lassen können. Generell steigert es die Chancen, wenn die Kinder in Frankreich zur Schule gehen und man Eigentümer in Frankreich ist statt Mieter. Das sind lediglich Erfahrungen, die ich im Netz gelesen habe. Persönlich kenne ich einige eingebürgerte Grenzgänger, die wohnen aber schon sehr lange in Frankreich. Weiß da jemand etwas aktuelles?

Offline Welferdinger

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 32
    • Profil anzeigen
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #28 am: 12. Februar 2018, 11:37:13 »
Hallo zusammen,

hier steht alles drin. https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F295

Ein Kind ausländischer Eltern kann die frz. Staatsbürgerschaft erlangen.

Conditions
Les parents étrangers d'un enfant âgé de 13 à 16 ans, qui est né en France et y réside habituellement depuis l'âge de 8 ans, peuvent réclamer, en son nom, la nationalité française par déclaration.

Le consentement de l'enfant est obligatoire, sauf si ses facultés mentales ou physiques ne le permettent pas.

Übersetzung:
Voraussetzung
Die ausländischen Eltern eines in Frankreich geborenen Kindes zwischen 13 und 16 Jahren, das seit dem 8 Lebensjahr gewöhnlich in Frankreich wohnt, können in seinem Namen die frz. Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Zustimmung des Kindes ist verpflichtend ausser, wenn das Kind geistig oder körperlich nicht dazu in der Lage ist.

Unter dem Link stehen auch die Voraussetzung für die Erlangung zwischen 16 und 18 und ab 18. Wer mehr Infos will, kann sich bei mir melden.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 11:39:01 von Welferdinger »