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Autor Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft  (Gelesen 97857 mal)

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Offline Softikuss

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Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 03. September 2007, 10:50:37 »
Kann ein in Frankreich geborenes Kind deutscher Eltern (das nach dem Abstammungsrecht in jedem Fall Deutsch ist) zusätzlich auch die Französische Staatsbürgerschaft bekommen und beide Staatsbürgerschaften auf Lebenszeit behalten (wie das z.B. bei Geburt in USA wäre). Wenn ja, kann jemand von den hiesigen Grenzgängern ein französisches Krankenhaus um Saarbrücken für Geburten besonders empfehlen?

Offline Dieter12

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #1 am: 03. September 2007, 13:13:41 »
Hi,

Um die f Staatsbürgerschaft bei der Geburt zu erhalten, muss an in F geboren werden. Die Geburt und die Namesgebung kann man in F übrigen bereits vor der Geburt auf dem Standesamt der Gemeinde erklären, was in eurem Falle vielleicht sinnvoll wäre, da ich nicht weiss, ob ihr bereits ein f Familienstammbuch habt. Ansonsten gibt es auch meistens in den Geburtskliniken Standesamtsbüros; aber nach der Geburt ist man meistens mit anderen Sachen beschäftigt. Die d Geburtserklärung wird dann später über das Konsulat beim Standesamt für Auslandsdeutsche in Berlin gemacht.

Gruss, Dieter

Offline Softikuss

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #2 am: 03. September 2007, 14:28:35 »
Hallo Dieter,
war es nicht so, dass in Frankreich (zusätzlich zur Geburt in franz. Staatsgebiet) zumindest auch ein Elternteil Franzose sein muss, um die französische Staatsangehörigkeit zu haben? Hier steht es wohl, aber ich verstehe es nicht:

http://www.gisti.org/doc/publications/2000/nationalite/intro.html

Und - was die Pflichten einer doppelten Staatsbürgerschaft aussieht, wie ist es z.B. bei Jungen mit dem Militärdienst? Nehmen wir mal an, jmd. hat beide staatsbürgerschaften (Deutsche und Französische) und in Deutschland gäbe es keinen (Pflicht) Militärdienst mehr, in Frankreich aber schon. Kann man sich dann (wie als Grenzgänger bei den Steuern) aussuchen? Oder ie sieht es mit anderen Pflichten aus?

Ich versuche im Vorfeld einer möglichen Geburt in Frankreich zu klären, welche Vorteile (und Nachteile) eine doppelte Staatsbürgerschaft für den neuen Erdenbürger hätte.

Schneefrau

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #3 am: 03. September 2007, 15:32:23 »
Hallo,

dein Kind kann mit 18 die franz. Staatsbürgerschaft bekommen, wenn es die letzten 5 Jahre in F gewohnt hat. Bis dahin hat es nur die deutsche. Ob es die dann abgeben muss, weiss ich nicht genau. Und was den Wehrdienst angeht, den gibt es in F schon seit 2001 nicht mehr.

Gruss Synke

Offline Softikuss

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #4 am: 03. September 2007, 15:51:13 »
Zwei Poster - zwei gegensätzliche Antworten. Was stimmt denn nun, bekommt das Kind deutscher Eltern mit der Geburt in Frankreich nun die französische Staatsbürgerschaft ab Geburt oder nicht? Und spielt es eine Rolle, ob ein Elternteil Franzose ist oder nicht? Bei der Geburt eines Kindes deutscher Eltern in USA (hat ebenfalls wie Frankreich Territorialprinzip) ist das Kind von Geburt an Deutsch und Amerikanisch (das steht fest). Wer weiss wie das in Frankreich ist? Unsere Nachbarn (Vater Franzose, Mutter Deutsche) haben Kinder die in D geboren und beide Pässe haben, aber wie das nun wirklich ist mit der Staatsbürgerschaft konnten uns die Nachbarn uns auch nicht sagen, zumal wir beide Deutsche sind und nicht wie bei den Nachbarn ein Elternteil Franzose und unser Kind möglicherweise in Frankreich geboren wird. Wer weiss mehr?

Offline Dieter12

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #5 am: 03. September 2007, 18:26:22 »
Hi Ute,

Wie das mit der f Staatsbürgerschaft für in F geborener Kinder ausländischer Eltern aussieht, findest Du auf der Internetseite der f Regierung: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F295.xhtml?&n=Famille&l=N10&n=Etrangers%20:%20nationalit%C3%A9%20fran%C3%A7aise&l=N111
Im Prinzip besteht das Recht ab der Geburt, kann aber wohl frühestens ab dem 13. Geburtstag beantragt werden. Man kann die d und die f Staatsbürgerschaft gleichzeitig haben (meine Kinder haben beide, allerdings ist ihre Mutter Französin).  Bei Jungen war in der Vergangenheit immer der nicht gemachte obligatorische Militärdienst der Grund für den Verlust der Staatsbürgerschaft, aber den gibt es in F nicht mehr und in D gibt es z.Z. auch eine Diskussion darüber.

Gruss, Dieter

Offline Softikuss

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #6 am: 03. September 2007, 18:40:13 »
Dieter, sind Deine Kinder in F geboren und seit wann haben sie denn die französische Staatsbürgerschaft? Wie alt sind sie?

Offline Dieter12

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #7 am: 03. September 2007, 20:29:31 »
Hi Ute,

Meine Kinder sind beide in F geboren und da ihre Mutter Französin ist, besitzen sie die f Staatsbürgerschaft von Geburt an. Die d Staatsbürgerschaft habe ich dann später über das Standesamt in Berlin beantragt.

Gruss, Dieter

Offline Softikuss

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #8 am: 03. September 2007, 21:32:29 »
Das verstehe ich nicht. Ich dachte Frankreich hat kein Abstammungsprinzip (wie Deutschland) sondern wie USA das Territorialprinzip. Und beim Abstammungsprinzip, wird dann nicht nach der Staatsangehörigkeit des Vaters VOR dem der Mutter geschaut (so ist es in Deutschland). So gesehen, wäre es ja wohl auch bei einer Geburt in Deutschland für Deine Kinder möglich gewesen, die französische Staatsangehörigkeit und die deutsche zu besitzen.

Meine Ausgangsfrage ist mir leider noch immer nicht klar. Ich frage mal anders:

Macht es einen Unterschied hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft D+F ob das Kind in Frankreich geboren ist oder nicht (wenn es da lebt)...

Offline Dieter12

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #9 am: 04. September 2007, 10:06:13 »
Hi Ute,

Ich kenne nicht alle möglichen Varianten zum Erlangen der f Staatsbürgerschaft, aber klar ist, dass in F das Territorialprinzip gilt. Z.B. könnte ein Kind, das im Flugzeug während einer Zwischenlandung auf einem der Pariser Flugplätze geboren wird, am seinem 18. Geburtstag die f Staatsbürgerschaft beantragen, wenn es die auf der zitierten Inernetseite angegebenen Bedingungen erfüllt. Die Nationalitäten der Eltern sind dabei nicht von Bedeutung. Was euren Fall betrifft, könnten eure Kinder nur die f Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie in F geboren werden.

Gruss, Dieter

Offline Softikuss

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #10 am: 04. September 2007, 11:30:38 »
Das in Frankreich dass Territorialprinzip ist mir klar (siehe meine bisherigen Postings); So ist es auch in USA. Allerdings hat Frankreich im Vergleich zur USA nicht nur das Territorialprinzip, sondern weitere Vorraussetzungen, sonst kann ich mir nicht erklären,  warum ein Kind das in Frankreich geboren wird nicht sofort (ab Geburt) Franzose ist, wenn die Eltern keine Franzosen sind. Oder umgekehrt wenn die Eltern (oder ein Elternteil) Franzose ist das Territorialprinzip bereits ab Geburt greift. Ich muss das alles noch genauer recherchieren, insbesondere welche Vor- und Nachteile es hat. Wenn noch jemand was dazu weiß, freue ich mich über jegliche weitere Nachrichten.

Offline Antonino

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #11 am: 04. September 2007, 12:08:57 »
Hallo Ute,

ich war mal auf Dieters Link drauf, da steht schon einiges drin.
Aber ich hab dort noch folg. Hinweis gefunden:

Pour toute information :
 

Il convient de s'adresser :

au tribunal d'instance dont dépend votre domicile,

à un consulat français à l'étranger.


d.h. wenn du dich dort wendest, bekommst du alle Fragen beantwortet.
Würd ich an deiner Stelle machen.
Hoffe, dass ich auch ein wenig weiterhelfen konnte.

Gruß

Antonino

Offline Softikuss

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #12 am: 04. September 2007, 12:14:09 »
Ich spreche so gut wie kein Französisch, daher sind franz. Behörden für mich sehr schwierig. Daher meine Idee im Internet nach der Information zu suchen, wo ich dann hier gelandet bin...

Offline Capdancer

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #13 am: 06. April 2008, 16:50:44 »
Hallo Softikuss,

Wir stehen gerade vor dem selben Problem. Hattest Du eine entsprechende Lösung gefunden und/oder sich die Geburt in Frankreich gelohnt?

Offline Andreas2011

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« Antwort #14 am: 29. April 2009, 17:06:20 »
Hallo, wenn ich das richtig in Erinnerung habe gibt es F beides (Abstammung / Geburtsrecht)

ein in F geborenes Kind nicht-franzoesischer Eltern hat aber keine automatischen Rechtsanspruch auf die frz Staatsangehoerigkeit
siehe hier
http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/index.php?rubrique=10062&ssrubrique=10206&article=13967

wenn ich auch immer wieder das Geruecht von Geburt plus 6 Montaten Aufenthalt hoere.

sonniger gruss aus Montpel, Andreas