Hallo,
eine kleine Korrektur:
Bei Ehe mit einem Franzosen ist die Wartezeit 4 Jahre bzw. 5 Jahre, wenn man seit der Eheschließung nicht mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt hat.
Auf die Einbürgerung bei Ehe hat man einen Anspruch, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (d.h. die 4 bzw. 5 Jahre, keine Verurteilung in D oder F, Kenntnis der Sprache). Ich kann von meinem Antrag berichten: Nachdem man alle Papiere zusammen hat, bekommt man einen Termin beim Tribunal d'Instance (seit 1.1.10 bei der Préfecture). Dort muss man unterschreiben, dass die Ehe nach wie vor besteht. Ein paar Wochen später standen zwei Gendarmen vor der Tür wegen der "Enquête de moralité". Da wurden noch mal ein paar Fragen bezüglich persönlicher Daten gestellt (obwohl das alles schon in den abgegebenen Papieren stand). Die einzige zusätzliche Frage war: "Wie viel verdienen Sie?" (So weit zur "moralité"...

) Bei Nicht-EU-Ausländern, die sich einbürgern lassen wollen, habe ich aber auch schon von Fällen gehört, wo die Polizei 10 mal oder so vorbeikam und haarklein überprüfte, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Wie gesagt, bei mir war das eine Sache von 10 Minuten. Noch ein paar Wochen später bekam ich dann einen Termin bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture. Da wurden mir ein paar Fragen gestellt um festzustellen, ob ich der französischen Sprache mächtig bin und wie weit ich in F integriert bin ("Was war das letzte Buch, das Sie auf Französisch gelesen haben?" oder "Sind Sie Mitglied in Vereinen?" usw.) Ein Jahr später kam dann das Schreiben, dass meiner Einbürgerung zugestimmt wurde und ich konnte meine Einbürgerungsurkunde beim Tribunal abholen.
Die Einbürgerung ohne Ehe mit einem Franzosen ist frühestens nach 5 Jahren möglich. Da handelt es sich dann allerdings wirklich um ein "kann". Der Antrag kann also auch abgelehnt werden.
Grüße,
der Kembser