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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Softikuss am 03. September 2007, 10:50:37

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 03. September 2007, 10:50:37
Kann ein in Frankreich geborenes Kind deutscher Eltern (das nach dem Abstammungsrecht in jedem Fall Deutsch ist) zusätzlich auch die Französische Staatsbürgerschaft bekommen und beide Staatsbürgerschaften auf Lebenszeit behalten (wie das z.B. bei Geburt in USA wäre). Wenn ja, kann jemand von den hiesigen Grenzgängern ein französisches Krankenhaus um Saarbrücken für Geburten besonders empfehlen?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Dieter12 am 03. September 2007, 13:13:41
Hi,

Um die f Staatsbürgerschaft bei der Geburt zu erhalten, muss an in F geboren werden. Die Geburt und die Namesgebung kann man in F übrigen bereits vor der Geburt auf dem Standesamt der Gemeinde erklären, was in eurem Falle vielleicht sinnvoll wäre, da ich nicht weiss, ob ihr bereits ein f Familienstammbuch habt. Ansonsten gibt es auch meistens in den Geburtskliniken Standesamtsbüros; aber nach der Geburt ist man meistens mit anderen Sachen beschäftigt. Die d Geburtserklärung wird dann später über das Konsulat beim Standesamt für Auslandsdeutsche in Berlin gemacht.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 03. September 2007, 14:28:35
Hallo Dieter,
war es nicht so, dass in Frankreich (zusätzlich zur Geburt in franz. Staatsgebiet) zumindest auch ein Elternteil Franzose sein muss, um die französische Staatsangehörigkeit zu haben? Hier steht es wohl, aber ich verstehe es nicht:

http://www.gisti.org/doc/publications/2000/nationalite/intro.html

Und - was die Pflichten einer doppelten Staatsbürgerschaft aussieht, wie ist es z.B. bei Jungen mit dem Militärdienst? Nehmen wir mal an, jmd. hat beide staatsbürgerschaften (Deutsche und Französische) und in Deutschland gäbe es keinen (Pflicht) Militärdienst mehr, in Frankreich aber schon. Kann man sich dann (wie als Grenzgänger bei den Steuern) aussuchen? Oder ie sieht es mit anderen Pflichten aus?

Ich versuche im Vorfeld einer möglichen Geburt in Frankreich zu klären, welche Vorteile (und Nachteile) eine doppelte Staatsbürgerschaft für den neuen Erdenbürger hätte.
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Schneefrau am 03. September 2007, 15:32:23
Hallo,

dein Kind kann mit 18 die franz. Staatsbürgerschaft bekommen, wenn es die letzten 5 Jahre in F gewohnt hat. Bis dahin hat es nur die deutsche. Ob es die dann abgeben muss, weiss ich nicht genau. Und was den Wehrdienst angeht, den gibt es in F schon seit 2001 nicht mehr.

Gruss Synke
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 03. September 2007, 15:51:13
Zwei Poster - zwei gegensätzliche Antworten. Was stimmt denn nun, bekommt das Kind deutscher Eltern mit der Geburt in Frankreich nun die französische Staatsbürgerschaft ab Geburt oder nicht? Und spielt es eine Rolle, ob ein Elternteil Franzose ist oder nicht? Bei der Geburt eines Kindes deutscher Eltern in USA (hat ebenfalls wie Frankreich Territorialprinzip) ist das Kind von Geburt an Deutsch und Amerikanisch (das steht fest). Wer weiss wie das in Frankreich ist? Unsere Nachbarn (Vater Franzose, Mutter Deutsche) haben Kinder die in D geboren und beide Pässe haben, aber wie das nun wirklich ist mit der Staatsbürgerschaft konnten uns die Nachbarn uns auch nicht sagen, zumal wir beide Deutsche sind und nicht wie bei den Nachbarn ein Elternteil Franzose und unser Kind möglicherweise in Frankreich geboren wird. Wer weiss mehr?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Dieter12 am 03. September 2007, 18:26:22
Hi Ute,

Wie das mit der f Staatsbürgerschaft für in F geborener Kinder ausländischer Eltern aussieht, findest Du auf der Internetseite der f Regierung: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F295.xhtml?&n=Famille&l=N10&n=Etrangers%20:%20nationalit%C3%A9%20fran%C3%A7aise&l=N111
Im Prinzip besteht das Recht ab der Geburt, kann aber wohl frühestens ab dem 13. Geburtstag beantragt werden. Man kann die d und die f Staatsbürgerschaft gleichzeitig haben (meine Kinder haben beide, allerdings ist ihre Mutter Französin).  Bei Jungen war in der Vergangenheit immer der nicht gemachte obligatorische Militärdienst der Grund für den Verlust der Staatsbürgerschaft, aber den gibt es in F nicht mehr und in D gibt es z.Z. auch eine Diskussion darüber.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 03. September 2007, 18:40:13
Dieter, sind Deine Kinder in F geboren und seit wann haben sie denn die französische Staatsbürgerschaft? Wie alt sind sie?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Dieter12 am 03. September 2007, 20:29:31
Hi Ute,

Meine Kinder sind beide in F geboren und da ihre Mutter Französin ist, besitzen sie die f Staatsbürgerschaft von Geburt an. Die d Staatsbürgerschaft habe ich dann später über das Standesamt in Berlin beantragt.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 03. September 2007, 21:32:29
Das verstehe ich nicht. Ich dachte Frankreich hat kein Abstammungsprinzip (wie Deutschland) sondern wie USA das Territorialprinzip. Und beim Abstammungsprinzip, wird dann nicht nach der Staatsangehörigkeit des Vaters VOR dem der Mutter geschaut (so ist es in Deutschland). So gesehen, wäre es ja wohl auch bei einer Geburt in Deutschland für Deine Kinder möglich gewesen, die französische Staatsangehörigkeit und die deutsche zu besitzen.

Meine Ausgangsfrage ist mir leider noch immer nicht klar. Ich frage mal anders:

Macht es einen Unterschied hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft D+F ob das Kind in Frankreich geboren ist oder nicht (wenn es da lebt)...
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Dieter12 am 04. September 2007, 10:06:13
Hi Ute,

Ich kenne nicht alle möglichen Varianten zum Erlangen der f Staatsbürgerschaft, aber klar ist, dass in F das Territorialprinzip gilt. Z.B. könnte ein Kind, das im Flugzeug während einer Zwischenlandung auf einem der Pariser Flugplätze geboren wird, am seinem 18. Geburtstag die f Staatsbürgerschaft beantragen, wenn es die auf der zitierten Inernetseite angegebenen Bedingungen erfüllt. Die Nationalitäten der Eltern sind dabei nicht von Bedeutung. Was euren Fall betrifft, könnten eure Kinder nur die f Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie in F geboren werden.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 04. September 2007, 11:30:38
Das in Frankreich dass Territorialprinzip ist mir klar (siehe meine bisherigen Postings); So ist es auch in USA. Allerdings hat Frankreich im Vergleich zur USA nicht nur das Territorialprinzip, sondern weitere Vorraussetzungen, sonst kann ich mir nicht erklären,  warum ein Kind das in Frankreich geboren wird nicht sofort (ab Geburt) Franzose ist, wenn die Eltern keine Franzosen sind. Oder umgekehrt wenn die Eltern (oder ein Elternteil) Franzose ist das Territorialprinzip bereits ab Geburt greift. Ich muss das alles noch genauer recherchieren, insbesondere welche Vor- und Nachteile es hat. Wenn noch jemand was dazu weiß, freue ich mich über jegliche weitere Nachrichten.
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Antonino am 04. September 2007, 12:08:57
Hallo Ute,

ich war mal auf Dieters Link drauf, da steht schon einiges drin.
Aber ich hab dort noch folg. Hinweis gefunden:

Pour toute information :
 

Il convient de s'adresser :

au tribunal d'instance dont dépend votre domicile,

à un consulat français à l'étranger.
 

d.h. wenn du dich dort wendest, bekommst du alle Fragen beantwortet.
Würd ich an deiner Stelle machen.
Hoffe, dass ich auch ein wenig weiterhelfen konnte.

Gruß

Antonino
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 04. September 2007, 12:14:09
Ich spreche so gut wie kein Französisch, daher sind franz. Behörden für mich sehr schwierig. Daher meine Idee im Internet nach der Information zu suchen, wo ich dann hier gelandet bin...
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Capdancer am 06. April 2008, 16:50:44
Hallo Softikuss,

Wir stehen gerade vor dem selben Problem. Hattest Du eine entsprechende Lösung gefunden und/oder sich die Geburt in Frankreich gelohnt?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Andreas2011 am 29. April 2009, 17:06:20
Hallo, wenn ich das richtig in Erinnerung habe gibt es F beides (Abstammung / Geburtsrecht)

ein in F geborenes Kind nicht-franzoesischer Eltern hat aber keine automatischen Rechtsanspruch auf die frz Staatsangehoerigkeit
siehe hier
http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/index.php?rubrique=10062&ssrubrique=10206&article=13967

wenn ich auch immer wieder das Geruecht von Geburt plus 6 Montaten Aufenthalt hoere.

sonniger gruss aus Montpel, Andreas
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Alsacien am 22. Januar 2010, 11:20:12
In dem Link steht doch alles drin. Entweder ist das Kind Franzose über die Abstammung, d.h., wenn mindestens ein Elternteil im Moment der Geburt Franzose ist (jus sanguinis) oder wenn es in Frankreich zur Welt kommt UND mindestens ein Elternteil auch schon in Frankreich geboren wurde (doppeltes ius soli).
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Waylon57 am 23. Januar 2010, 08:55:52
Hallo,

mal wieder ein sehr interessantes Thema.

Kann diese doppelte Staatsbürgerschaft ein Leben lang behalten werden oder muß man sich irgendwann für eine der beiden Nationalitäten entscheiden? Wie ich nachgelesen habe scheint es in bzw. für Deutschland kein Problem zu sein, wie verhällt sich die Sache aber in bzw. für Frankreich?

Mein konkreter Fall sieht so aus:
Meine Frau ist Französin und hat unsere Tochter auch in F zur Welt gebracht. Also hat meine Tochter beide Nationalitäten. Die Namenserklärung auf dem Konsulat und ein Kinderreisepass sind schon beantragt.

Kann mir hier jemand was dazu sagen? Wie ich lese scheint Dieter12 eine ähnliche Konstellation zu haben.

Gruß Waylon57
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: kembser am 23. Januar 2010, 11:08:13
Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft hält für beide Länder ein Leben lang. Für Frankreich war eine doppelte Staatsbürgerschaft sowieso noch nie ein Problem. Nur die Deutschen haben das lange Zeit nicht akzeptiert.

Wir sind in der gleichen Situation: Meine Frau ist Französin, unser Sohn ist allerdings in Deutschland zur Welt gekommen. Trotzdem hat er natürlich beide Staatsbürgerschaften, auf Grund der beiden Staatsangehörigkeiten der Eltern. Diese behält er für immer, falls er nicht eines Tages freiwillig auf eine verzichtet. Und er würde auch seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er sich in der französischen Armee verpflichtet. (was ich nicht hoffe...)

Übrigens bin ich seit kurzem auch Franzose. Mittlerweile ja kein Problem mehr für Deutschland, wenn man eine andere EU-Staatsangehörigkeit annimmt. In diesem Fall bleibt man auch Deutscher. Auch ich bin also mittlerweile ein Doppelstaatler.  :D

Viele Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Alsacien am 23. Januar 2010, 12:21:01
Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft hält für beide Länder ein Leben lang. Für Frankreich war eine doppelte Staatsbürgerschaft sowieso noch nie ein Problem. Nur die Deutschen haben das lange Zeit nicht akzeptiert.

Wir sind in der gleichen Situation: Meine Frau ist Französin, unser Sohn ist allerdings in Deutschland zur Welt gekommen. Trotzdem hat er natürlich beide Staatsbürgerschaften, auf Grund der beiden Staatsangehörigkeiten der Eltern. Diese behält er für immer, falls er nicht eines Tages freiwillig auf eine verzichtet. Und er würde auch seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er sich in der französischen Armee verpflichtet. (was ich nicht hoffe...)

Übrigens bin ich seit kurzem auch Franzose. Mittlerweile ja kein Problem mehr für Deutschland, wenn man eine andere EU-Staatsangehörigkeit annimmt. In diesem Fall bleibt man auch Deutscher. Auch ich bin also mittlerweile ein Doppelstaatler.  :D

Viele Grüße,
der Kembser

Ich habe mittlerweile auch beide Staatsangehörigkeiten (per déclaration). Zu Beginn des Prozederes musste ich für meine deutsche Staatsangehörigkeit noch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, die aufgrund bestehender Verbindungen nach D (Familie, Arbeit) auch ohne Probleme erteilt wurde.
Zwischenzeitlich wurde die Gesetzeslage innerhalb der EU so geändert, dass man als EU-Bürger automatisch beide Staatsangehörigkeiten behalten darf, die Beibehaltungsgenehmigung ist somit für EU-Bürger hinfällig.

Für Kinder aus deutsch-französischen Ehen/Paaren gab es m.W. seit jeher eine generelle Ausnahme vom Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit.
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: kathy am 23. Januar 2010, 16:46:44
was für Vorraussetzungen muss man denn erfüllen um die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten, und ist es sehr kompliziert sie dann zu erhalten wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: sapperlot am 23. Januar 2010, 20:05:31
was für Vorraussetzungen muss man denn erfüllen um die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten, und ist es sehr kompliziert sie dann zu erhalten wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt?
Ich hoff ich kriegs korrekt zusammen (wenn nicht gibt ja hier ein paar Experten):

entweder:
sofort: als Kind eines in Frankreich geborenen Elternteils oder als Kind eines franz. Elternteils
nach 2 jahre - wenn mit einem Franzosen verheiratet ist
nach 5 Jahre durchgehend legaler Aufenthalt in F

1. ist ein Recht, 2.+3. ein 'Kann' und hängt noch von paar Sachen ab, wie das man sich absolut nix zu schulden kommen hat lassen, brav seine Steuern gezahlt hat, Französisch spricht (einigermaßen ?) usw...

Hilft auch hier mal zu suchen - gibt hier schon paar Beiträge von Fachleuten dazu

Als Letztes bin ich irgendwie im Zweifel, ob die französiche Staatsbürgerschaft so erstrebenswert ist. Hab als Deutscher die gleichen Rechte und weiß zum Beispiel, daß das kanadische Außenministerium allen mit kanadischer und franz. Dopperlstaatsbürgerschaft dringend rät, bei irgendwelchen Problemen in Frankreich nie die französiche Staatsangehörigkeit anzugeben oder den franz.Paß zu zeigen, weil man scheinbar dadurch erhebliche Nachteile im Verhältnis zum kanadischen Paß hat. Ich habe keine Ahnung warum aber steht genau so in offiziellen Texten des kanad. Außenministeriums (übrigens explizit für Frankreich, für Deutschkanadier wird das nicht geraten) - Wie gesagt keinerlei Ahnung warum, vielleicht weiß das ja sonst jemand?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: kembser am 24. Januar 2010, 10:55:18
Hallo,

eine kleine Korrektur:

Bei Ehe mit einem Franzosen ist die Wartezeit 4 Jahre bzw. 5 Jahre, wenn man seit der Eheschließung nicht mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Frankreich gelebt hat.

Auf die Einbürgerung bei Ehe hat man einen Anspruch, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (d.h. die 4 bzw. 5 Jahre, keine Verurteilung in D oder F, Kenntnis der Sprache). Ich kann von meinem Antrag berichten: Nachdem man alle Papiere zusammen hat, bekommt man einen Termin beim Tribunal d'Instance (seit 1.1.10 bei der Préfecture). Dort muss man unterschreiben, dass die Ehe nach wie vor besteht. Ein paar Wochen später standen zwei Gendarmen vor der Tür wegen der "Enquête de moralité". Da wurden noch mal ein paar Fragen bezüglich persönlicher Daten gestellt (obwohl das alles schon in den abgegebenen Papieren stand). Die einzige zusätzliche Frage war: "Wie viel verdienen Sie?" (So weit zur "moralité"...  :rolleyes:) Bei Nicht-EU-Ausländern, die sich einbürgern lassen wollen, habe ich aber auch schon von Fällen gehört, wo die Polizei 10 mal oder so vorbeikam und haarklein überprüfte, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Wie gesagt, bei mir war das eine Sache von 10 Minuten. Noch ein paar Wochen später bekam ich dann einen Termin bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture. Da wurden mir ein paar Fragen gestellt um festzustellen, ob ich der französischen Sprache mächtig bin und wie weit ich in F integriert bin ("Was war das letzte Buch, das Sie auf Französisch gelesen haben?" oder "Sind Sie Mitglied in Vereinen?" usw.) Ein Jahr später kam dann das Schreiben, dass meiner Einbürgerung zugestimmt wurde und ich konnte meine Einbürgerungsurkunde beim Tribunal abholen.

Die Einbürgerung ohne Ehe mit einem Franzosen ist frühestens nach 5 Jahren möglich. Da handelt es sich dann allerdings wirklich um ein "kann". Der Antrag kann also auch abgelehnt werden.

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: sapperlot am 24. Januar 2010, 12:48:49
Hi Kembser

ok, hast natürlich Recht (Ich hatte irgendwie immer das mit den 2 Jahren im Kopf (gab's das mal?) aber 4 jahre sind natürlich korrekt und bevor ich noch mehr Blödsinn poste, hier einfach der Link zum entsprechenden Text der franz.Botschaft in Berlin (und die müssen es wohl wissen  :doppeld:)
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611
)

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: cogee am 24. Januar 2010, 13:00:35
ich habe gehört dass Leute es auch schon anch 2 oder 3 Jahren geschafft haben und zwar ohne Ehe und in der Fremdenlegion Ok zugegeben es ist ein Weg den nicht unbedingt jeder beschreiten möchte, möglich ist er aber dennoch.
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: 9247 am 25. Januar 2010, 13:27:46
Und was den Wehrdienst angeht, den gibt es in F schon seit 2001 nicht mehr.

Das ist so nicht ganz richtig, die Franzosen haben den nur auf 1 Tag verkürzt. Aber es gibt ihn noch und er gilt für Mädchen und Jungen.

Und - was die Pflichten einer doppelten Staatsbürgerschaft aussieht, wie ist es z.B. bei Jungen mit dem Militärdienst? Nehmen wir mal an, jmd. hat beide staatsbürgerschaften (Deutsche und Französische) und in Deutschland gäbe es keinen (Pflicht) Militärdienst mehr, in Frankreich aber schon. Kann man sich dann (wie als Grenzgänger bei den Steuern) aussuchen?

Nee, in Dtl gibts für Mädchen keinen Militärdienst, ich musste mir als Franszösin trotzdem einen Tag lang anhören was man alles tolles in der Armee machen kann.....

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Softikuss am 08. Mai 2017, 12:01:26
Ich möchte das Thema erneut auskramen. Wir drei (Deutsche) wohnen seit über 20 Jahren ununterbrochen in Frankreich in der Nähe von Sarreguemines, unser Kind geht auf eine französische Schule, haben Hausbesitz hier, zahlen Steuern und andere Abgaben in Frankreich nach der Grenzgängerregelung. Arbeiten jedoch bei deutschen Firmen.

Da wir aktuell noch immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, möchte ich hier nochmal nachfragen, ob mir jemand kompetenten Rat geben kann, welche Hürden es aktuell zu überwinden gilt um eine französische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Welche Formalitäten sind zu erledigen, welche Nachweise zu erbringen? Wie ist das mit dem Einbürgerungstest bzw Sprachtest - gibt es Schulen/Kurse hierfür? Wer hat das Ganze schon hinter sich oder kennt Personen/Firmen die uns bei diesem Vorhaben unterstützen (auch gewerbliche Angebote sind willkommen).

Viel steht hier:
https://de.ambafrance.org/Staatsburgerschaftsrecht-Die-franzosische-Staatsangehorigkeit

Doch ich hätte gerne auch ein paar persönliche Ratschläge, wenn es hier jemand gibt, der dieses Thema kennt. Wie gesagt, gerne auch gewerblich angebotene Hilfe-Danke!

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Gabrielle am 10. Mai 2017, 09:30:56
Hi "Softikuss",
gib doch bitte mal oben in unserer Suchrubrik "Staatsbürgerschaft" ein.
Dann findest du ganz viele Beiträge.
Allen einen schönen Tag Gabrielle
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Frontalier_CH am 03. Januar 2018, 22:36:21
Zitat
Da wir aktuell noch immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, möchte ich hier nochmal nachfragen, ob mir jemand kompetenten Rat geben kann, welche Hürden es aktuell zu überwinden gilt um eine französische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Eine ganz grosse Hürde kann sein, wenn man Grenzgänger ist. Man kann dazu im Internet verschiedenes lesen. Es soll jedenfalls nicht wenige Ausländer in Frankreich leben, die im grenznahen Ausland arbeiten und denen deswegen die Einbürgerung verweigert wurde. Auf einem Blog eines Anwaltes wurde aber gesagt, dass es stark von der jeweiligen Regierung abhängt und vom Einzelfall. Es gäbe keine generelle Regelung, dass Grenzgänger sich nicht einbürgern lassen können. Generell steigert es die Chancen, wenn die Kinder in Frankreich zur Schule gehen und man Eigentümer in Frankreich ist statt Mieter. Das sind lediglich Erfahrungen, die ich im Netz gelesen habe. Persönlich kenne ich einige eingebürgerte Grenzgänger, die wohnen aber schon sehr lange in Frankreich. Weiß da jemand etwas aktuelles?
Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von: Welferdinger am 12. Februar 2018, 11:37:13
Hallo zusammen,

hier steht alles drin. https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F295

Ein Kind ausländischer Eltern kann die frz. Staatsbürgerschaft erlangen.

Conditions
Les parents étrangers d'un enfant âgé de 13 à 16 ans, qui est né en France et y réside habituellement depuis l'âge de 8 ans, peuvent réclamer, en son nom, la nationalité française par déclaration.

Le consentement de l'enfant est obligatoire, sauf si ses facultés mentales ou physiques ne le permettent pas.

Übersetzung:
Voraussetzung
Die ausländischen Eltern eines in Frankreich geborenen Kindes zwischen 13 und 16 Jahren, das seit dem 8 Lebensjahr gewöhnlich in Frankreich wohnt, können in seinem Namen die frz. Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Zustimmung des Kindes ist verpflichtend ausser, wenn das Kind geistig oder körperlich nicht dazu in der Lage ist.

Unter dem Link stehen auch die Voraussetzung für die Erlangung zwischen 16 und 18 und ab 18. Wer mehr Infos will, kann sich bei mir melden.