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Autor Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??  (Gelesen 4189 mal)

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Offline Markusmarilyne

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Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« am: 11. August 2016, 13:30:38 »
Hallo liebe Community,

meine französische Freundin und Ich ( Deutscher ) haben Anfang des Jahres eine Tochter bekommen. Wir wohnen in Frankreich und der Geburtsort der Kleinen war auch in Frankreich. Und jetzt zu meiner Frage... bei welcher Behörde und in welchem Land muss ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie hat jetzt nur die französische und wir möchten das sie die doppelte Staatsbürgerschaft erhält. Auf eine Antwort würden wir uns freuen.

Offline Waylon57

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« Antwort #1 am: 11. August 2016, 16:13:24 »
Eure Tochter hat durch dich von Geburt an auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Du musst beim deutschen Generalkonsulat Straßburg zumindest eine Namenserklärung machen und kannst dann auch gleich einen Reisepass oder Ausweis machen lassen.

Für unsere Kinder haben wir dies bereits erledigt und werden, wenn die Pässe abgelaufen sind und verlängert werden müssen, auch noch die Geburten beurkunden lassen.

Mehr Infos zum Thema gibt es hier und auch in diversen anderen Threads im Forum:

 http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/geburt-ehe/000-geburt-ehe-ueberseite.html

Offline fabo12

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« Antwort #2 am: 18. August 2016, 10:39:06 »
Hallo,

Kleine Ergänzung noch von meiner Seite. Ich hab das alles statt in Straßburg bei der nächsten Gemeindeverwaltung in Deutschland gemacht, im meinem Fall in Neuenburg. An Namenserklärung kann ich mich nicht mehr erinnern, aber zumindest haben wir dort den Perso bekommen. Ich gehe davon aus, dass das immer noch geht. Zur Sicherheit sollte man es aber vorab per e-Mail abklären.

Viele Grüße,
Frank

Offline Markusmarilyne

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft wo beantragen ??
« Antwort #3 am: 20. August 2016, 10:51:11 »
Erstmal Danke für die Antworten. Die nächste Gemeinde wäre in meinem Fall dann Saarbrücken. Ich denke das Einwohnermeldeamt ist dann zuständig ?