Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!  (Gelesen 12149 mal)

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Offline Mandulina

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Hallo, ich brauche mal Hilfe...
Ich habe bei der deutschen Familienkasse Kindergeld beantragt und von ihnen ein Formular E411 bekommen. Das habe ich an die frz. Familienkasse geschickt mit der Bitte Teil B auszufüllen. Das habe ich unausgefüllt zurückerhalten mit der Aufforderung, alle nötigen Dokumente zu schicken, die für eine Registrierung / Beantragung nötig sind. Die Familienkasse in D bestätigt mir, dass ich das jetzt beantragen muss, damit sie einen Nachweis haben, wer tatsächlich zuständig ist für die Zahlungen...
Ich möchte aber möglichst nicht frz. Gelder erhalten, das wäre viel weniger als aus Deutschland :(
Weiß jemand, wie das bei uns geregelt sein müsste?
- Die ganze Familie ist in F gemeldet
- in D ist nur noch mein Mann gemeldet, ich und die Kinder haben dort keinen offiziellen Wohnsitz mehr.
- Ich verdiene derzeit nicht.
- Mein Mann hat eine feste Stelle in D (nicht Grenzraum) und wir zahlen dort Steuern.

Ich dachte, es ist allein darüber geregelt, wo man seine Steuern zahlt? Jetzt habe ich anderswo gelesen, dass es darauf ankommt, wo die Kinder ihren ständigen Wohnsitz haben...
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?  :anixwissen:

Noch dazu kommt, dass im September Kind nr. 3 kommt und wahrscheinlich sogar in F geboren werden wird. Wie sind die Chancen auf deutsches Elterngeld und Kindergeld für dieses Kind? Spielt der Geburtsort dabei eine Rolle?

Offline Bingo

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #1 am: 12. Juni 2012, 20:23:45 »
Sofern Ihr alle in F wohnend sein solltet, Dein Mann in D arbeitet und Du über Ihn familienversichert bist (also aus F kein Arbeitslosengeld oder sonstiges bekommst), sollte es eigentlich so sein, dass Ihr Anspruch auf Kohle aus D habt. Bekommst Du aber irgendetwas von F, ist zunächst F an der Reihe und von D müsstet Ihr dann einen Anspruch auf den Unterschiedsbetrag haben, da die Kohle aus F weniger ist als aus D.

Auf jeden Fall musst Du nun die Unterlagen, die man in F von Dir verlangt, ausfüllen. Könnte sonst sein, dass beide Länder so lange nichts zahlen, bis der Papierkrieg beendet ist.

Wenn Du allerdings definitiv auf Nummer sicher gehen willst, bleibt Dir noch die Option Rückzug nach D.

LG Bingo

Offline chevymichel

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #2 am: 12. Juni 2012, 22:16:19 »
Also grundsätzlich bekommt man da das Kindergeld bzw hat den Anspruch dort wo die Sozialabgaben abgeführt werden.

In eurem Fall also in Deutschland.... ABER!!!!!!

Die Deutsche Kindergeldkasse verlangt immer den nachweiss der CAF, das man von dieser Seite kein Kindergeld bekommt.. Oder wenn doch dann halt die Bestätigung hierfür.
Klar sonst könnte man ja doppelt kassieren was natürlich nicht möglich ist..
So... Aber mach dir keine sorgen, selbst wenn du dein KG über die CAF bekommst. Also die 177€ oder so. Hast du Anspruch auf die Zuzahlung zum Deutsche KG von 186€ also die Differenz .. Dieses Recht besteht da dein Mann in Deutschland Sozialabgaben bezahlt.
Weiter bekommst du in Franzkrich eh nur Geld bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres. Danach musst du wieder einen Antrag bei der Deutschen KG Kasse stellen, bzw veränderst deinen schon laufenden Antrag von der Differenzzahlung.
Somit hast du danach immer den Anspruch auf Deutsches KG. 

Aber Vorsicht. Sollte nun dein Mann einmal Arbeitssuchend werden erlischt dieser Anspruch sofort von Deutscher Seite..

Ich war vor 5 Jahren auch nicht scharfvdrauf was von der CAF zu bekommen. Es war viel Theater und ein ewiger Papierkrieg zwischen der CAF in Metz und der Fam.kasse in Offenburg.  6 Monate sind hier nix.. Also so war's bei mir..

Viel Spaß und gutes Gelingen..

Ps. Ach ja.. Die CAF frägt jährlich euer Einkommen ab.. Vergesst nicht diesen Fragebogen auszufüllen. Sonnst gibts kein Geld mehr. Und wenn der Verdienst zu hoch war( Freibetrag kenne ich jetzt leider nicht ) vordern die das Geld zurück..

Gruß Michel

Offline Mandulina

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #3 am: 12. Juni 2012, 22:34:57 »
Einen Teil der Infos habe ich auch in den letzten Tagen schon herausbekommen - Danke jedenfalls!

Ps. Ach ja.. Die CAF frägt jährlich euer Einkommen ab.. Vergesst nicht diesen Fragebogen auszufüllen. Sonnst gibts kein Geld mehr. Und wenn der Verdienst zu hoch war( Freibetrag kenne ich jetzt leider nicht ) vordern die das Geld zurück..

Wollen die auch jährlich Unterlagen von mir, wenn ich dort keinen Antrag stelle - also nur den Nachweis brauche, dass sie nichts zahlen?

Und muss ich in dem Zusammenhang mit Elterngeld irgendetwas beachten?

Offline chevymichel

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #4 am: 12. Juni 2012, 22:56:39 »
Das Problem wird sein, das sie es bezahlen werden.  Ob du willst oder nicht. Zwarbgillt bei uns Grenzgängern die Sozialabgaben in D. Aber andererseits auch das wohnortprinzip..
Komische Sache was die Länder hier untereinander machen.
Naja.
Ich wollte es auch nicht und hab's doch bekommen.. Und die damit verbundenen Probleme mit dazu..

Es ist wie immer abhängig vom Einkommen. Wer zuviel hat ( also die Familien Einkünfte ) bekommt nix..
Was ja in dem fall das Ziel ist... Denke das es hier um das Einkommen der vergangenen Jahre oder des Vorjahres geht. Das Elterngeld ist ja Zukunft.
Im Bezug aufs deutsche KG hat dies ja eh keine Auswirkung.
Aber wegen der CAF und den Allocation a Base.
ich glaub diese Obergrenze ist etwas um die 35 000€ im Jahr oder so.. Müsste Lügen.

Die CAF frägt die Daten normal nur jährlich ab, wenn die einen Anspruch hast. Also zum Abgleich ob sie Finanziel etwas getan hat oder so...
Denke mal wenn du nix bekommst aus Frankreich wird dir auch niemand mehr nen Fragebogen schicken.

Ich kann dir nur Raten alle von der CAF verlangten Unterlagen schnell zurück zu senden. Weil lange dauern wird es eh.

In meinem fall damals war es so, das die CAF Moselle es einfach nicht geschafft hat das ausgefüllte Formular weder an mich noch an die Fam Kasse Offenburg zu schicken. Ergebnisse war das Offenburg das den Antrag nicht stattgegeben hatte.
Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt und alles geschildert. Nach fast 9 Monate hin und her hatte ich es dann doch bekommen.

Wohnst du in Moselle oder in Bas Rhin? 
Laut Aussage einer sachbearbeiterin der KGK Offenburg gibt es immer wieder Probleme mit Metz. Mit Strassbourg klappst nochmal viel besser.

Ich werde dies selber in ca 4 Monaten testen. Da kommt Nachwuchs Nummer 2 .

Zudem bin ich nun nach fast 7 Jahren Moselle jetzt ins Elsass gezogen. Also ma sehn ob die Aussage der Sachbearbeiterin So stimmt.  :-)



Offline chevymichel

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #5 am: 12. Juni 2012, 23:01:21 »
Äh wegen dem Elterngeld... Dies wird wieder aus den Sozialabgaben Topf bezahlt.

Also das ist normal unabhängig vom Geburtsort. Es gibt genug französische Frauen die in Deutschland arbeiten und ihre Kids in Frankreich bekommen. Diese haben natürlich auch den Anspruch  auf Elterngeld.
Allerdings ist hierbei zu beachten das oder ob du überhaupt letzten Jahre in Deutschland gearbeitet hast.

Ansonsten bekommt du aber immernoch den Mindestsatz .. Denk ich zumindest mal..

Oder dein Mann bleibt Zuhause und bekommt die 10 Monate Elterngeld.. Lol



Offline Sabine

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #6 am: 13. Juni 2012, 09:44:11 »
Äh wegen dem Elterngeld... Dies wird wieder aus den Sozialabgaben Topf bezahlt.

Also das ist normal unabhängig vom Geburtsort. Es gibt genug französische Frauen die in Deutschland arbeiten und ihre Kids in Frankreich bekommen. Diese haben natürlich auch den Anspruch  auf Elterngeld.
Allerdings ist hierbei zu beachten das oder ob du überhaupt letzten Jahre in Deutschland gearbeitet hast.

Ansonsten bekommt du aber immernoch den Mindestsatz .. Denk ich zumindest mal..

Oder dein Mann bleibt Zuhause und bekommt die 10 Monate Elterngeld.. Lol




kann ich nur bestätigen: ich habe in Frankreich mein Kind bekommen und trotzdem Elterngeld aus Deutschland bekommen.

LG
SAbine

Offline Bingo

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #7 am: 14. Juni 2012, 15:37:56 »
Apropos Elterngeld:
Elterngeld bekommst Du, so lange Du in D einen Arbeitsplatz hast. Solltest Du in Elternzeit sein, bekommst Du zumindestens 300 € plus evtl. den Geschwisterbonus von 75 € (solange das Geschwisterkind noch nicht drei Jahre alt ist, bzw. das nächstältere noch keine sechs Jahre alt ist (während der Laufzeit der Elterngeldzeit > 12 Monate nach Geburt).

LG Bingo

G.P.

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #8 am: 14. Juni 2012, 18:03:57 »
nur mal so gefragt: schämt ihr euch eigentlich nicht, eine solche Frage zu stellen ??

Zitat
Die ganze Familie ist in F gemeldet
Zitat
Ich verdiene derzeit nicht.
Zitat
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?

muss es da nicht jeder vollverdienenden und Abgaben-zahlenden Familie in F schlecht werden !!!???

Offline Mandulina

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #9 am: 14. Juni 2012, 18:58:15 »
nur mal so gefragt: schämt ihr euch eigentlich nicht, eine solche Frage zu stellen ??

Zitat
Die ganze Familie ist in F gemeldet
Zitat
Ich verdiene derzeit nicht.
Zitat
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?

muss es da nicht jeder vollverdienenden und Abgaben-zahlenden Familie in F schlecht werden !!!???

Wieso soll ich mich schämen? Wir zahlen unsere Abgaben in D, wollen Kindergeld in D und lassen die französische Bürokratie damit in Ruhe. Warum ich nicht verdiene, hängt sicher mit dem Studium zusammen, das ich hier "nebenher" noch abschließe.
Wir wohnen jedenfalls nicht hier in F um Steuern zu sparen.
Wo ist das Problem??

Offline chevymichel

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Re: Deutsches Kindergeld vs. französisches Kindergeld - Hilfe!
« Antwort #10 am: 20. Juni 2012, 00:15:13 »
Hmm da will man mal ned nem fremden Staat auf der Tasche liegen schon kommen Dumme fragen...

Komisch manchmal hier...