Grenzgaenger Forum

Autor Thema: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?  (Gelesen 13691 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Hallo,
zuerst einmal finde ich die Idee mit dem Forum ne richtig tolle Sache. Da erfährt man ne Menge wichtiger Dinge in Sachen Behördenkram!  ;)

Nun zu meinem Problem.
Vor ca. 2 Wochen wurde mein Bruder sein Auto in Saarbrücken aufgebrochen und dabei meine kompletten Papiere (bis auf Ausweis) entwendet. Soweit ist alles wieder besorgt, bis auf den Führerschein.
Ich hatte bereits den EU-Kartenführerschein, allerdings war dieser nicht in Frankreich registriert. Eine Kopie davon habe ich leider auch nicht.
Wie ich nun gelesen hab muss ich diesen in Frankreich bei der Prefecturé in Forbach beantragen.
Nun las ich, dass neben einen deutschen Führerscheinregister-Auszug (welcher dann beglaubigt übersetzt werden muss), einer Reisepasskopie, Certificat de Résidence, 2 Passbildern usw. auch eine VERLUSTMELDUNG der Polizei erforderlich ist.

Die Frage ist jetzt, muss ich mir die Verlustmeldung bei der Gendarmerie hier in Frankreich holen oder genügt eine Bestätigung der deutschen Polizei aus Saarbrücken?

Ich hoffe das mir hier jemand die Frage beantworten kann, bevor ich umsonst nach Forbach fahre.

Vielen Dank schonmal!

lg Richard

Offline rarad003

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 51
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #1 am: 28. Juni 2010, 01:17:45 »
Richtig, du mussst den neuen FS in Frankreich beantragen da du in deutschen keinen Wohnsitz hast und brauchst die genannten Unterlagen. Die polizeiliche Verlustmeldung denke ich schon von der Polizeibehörde in deren Bereich der FS verloren gegangen ist. Eine Adressliste über die anerkannten Übersetzer gibts auf den dt. Botschaftsseiten in F, weiss aber nicht mehr wo. Sei nicht enttäuscht dass du wieder einen rosa FS bekommst, der Scheckkarten-FS ist bisher in F nie eingeführt worden. Auch gibts die Klasse C1E nicht. Wenns ein alter FS war, bekommst du hier C und E begrenzt auf 7,5 t und musst den alle 5 Jahre mit Gesundheitsattest verlängern.Eine Frage: wie machst du es bei einer VerkehrsKontrolle von Gendarmerie oder dt. Polizei, du kannst keinen FS vorzeigen. Fahren ohne FS wird sehr teuer und zumindest in F kann es sogar mit Gefängnisstrafe geahndet werden.,
« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 01:19:57 von rarad003 »

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #2 am: 28. Juni 2010, 08:32:04 »
Guten Morgen, danke für die hilfreiche antwort!  :doppeld:

Noch warte ich auf die Verlustmeldung der Polizei aus Saarbrücken. Ich habe schon mehrmals anfgerufen und gefragt wie es sich verhält wenn man mich anhält. Daraufhin bekam ich nur die Antwort, dass ich doch die Tagebuchnummer von dem Diebstahl hätte ... das würde zumindest bei der deutschen Polizei ausreichen.

Ok, dass das in FR mit Gefängnis geahndet werden kann habe ich nicht gewusst.  :o
Ich werd heute nochmal Druck in Saarbrücken machen. Im notfall das Zeug selbst dort abholen. Schließlich muss ich jeden Tag Auto fahren, somit wäre ein vorrübergehender Lappen schonmal vom vorteil.
LKW Führerschein habe ich nicht, nur PKW mit Hänger, Motorrad ...
Das es keinen Kartenführerschein in FR gibt ist mir auch neu. Schade ...  :-\

Wie lang wird es denn ungefähr dauern bis schlussendlich der neue Lappen da ist? Kann mir da jemand die 2-3 Monate Wartezeit bestätigen oder geht das auch schneller?

Vielen Dank ... ich werde euch diesbezüglich auf dem laufenden halten!

viele Grüße
Richard
« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 08:49:25 von hafer234 »

Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #3 am: 28. Juni 2010, 12:03:32 »
wenn du bei der prefectür deinen führerschein beantragst kriegst du einen vorläufigen FS. der gilt dann 2 monate in verbindung mit dem BPA bzw pass

wenn du in F die verlustmeldung machst kann ihn dir die gendamerie auch direkt ausstellen weiss aber nicht wie das bei einem ausländischen FS ist

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #4 am: 02. Juli 2010, 20:10:46 »
Also, ich war heute zusammen mit meinem Vermieter (als Dolmetscher, da ich fast gar kein französisch spreche) bei der Prefecture in Forbach. Allerdings nur knappe 3 Minuten!
Nachdem wir die Situation erklärten gab uns die "nette" Dame einen Antrag. Diesen soll ich nun ausfüllen und zusammen mit allen anderen Papieren nach Metz schicken.

Ich werd nächste Woche mal in Metz anrufen, und nachfragen was die nun alles dafür brauchen.
Einen vorläufigen Führerschein habe ich nun allerdings immernoch nicht. Ich werde morgen mal zur Gendarmerie fahren und mich dort erkundigen.

Ich glaube bei den franz. Ämtern muss man als Deutscher viel Glück haben um auf gut gelaunte hilfsbereite Mitarbeiter zu treffen.

Gruß Richard

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #5 am: 03. Juli 2010, 00:49:14 »
Hallo Hafer,

die französischen Ämter sind doch ok, besser als die in D. Nur ohne Unterlagen, kann diese dir in F auch nicht helfen. Wenn du ihn verloren hast, wirst du wohl in D zur Auszustellenden Behörde gehen müssen und dir erst einmal ein Schrieb geben lassen müssen, welches beiweist, dass du überhaupt einen Führerschein besitzt.

Du brauchst auf jeden Fall Fotos :) Den Schrieb von der deutschen Behörde und einen Ausweis. Wenn du LKW fahren darfst, dann noch ein ärztliches Attest. In Creutzwald gibt es einen Arzt welcher auch deutsch spricht.

Gruß Zaren

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #6 am: 04. Juli 2010, 13:59:17 »
Ja genau, das hab ich auch alles soweit. Die Dame wollte aber gar keine Unterlagen sehen.

Ich Versuch Anfang nächster Woche nochmal mein Glück.

Gruß Richard

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #7 am: 04. Juli 2010, 21:04:34 »
Ein französischer Bekannter erzählte mir heute, das er schon einmal einen Kollegen in genau der selben Situation unterstüzt hat.

Man benötige einen blauen Antrag zur Umschreibung, sowie die übersetzten Unterlagen des Führerschein-Registerasuzuges + Polizeiliche Aufnahme und  2 Normgerechte Passbilder.
Diese würden dann zu einer Behörde nach Boulay geschickt und nach ca. 3 Wochen bekommt man seinen neuen franz. Führerschein.
Das übersetzen kann ich wahrscheinlich beim Amtsgericht in Saarlouis machen lassen. Ich werd mich diesbezüglich morgen mal dort erkundigen.

Gruß Richard

Offline erica

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 20
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #8 am: 06. Juli 2010, 13:19:21 »
Und die Wohnsitz-Bestätigung (Telefon- oder Stromrechnung) nicht vergessen mitzunehmen. (Musste deswegen nämlich ein 2. mal antraben)

Erica

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #9 am: 07. Juli 2010, 11:26:22 »
Da liegt bei mir das Problem.
Ich bin vor 2 Jahren mit bei  meinem Bruder eingezogen (zur Untermiete). Rechnungen usw. werden alle an ihn adressiert.
Nach Auskunft bei der Präfektür könnte allerdings auch ein Steuerbescheid ausreichen. Das müssen sie sich allerdings erst ansehen.

Jetzt hab ich erstmal die zu übersetzenden Dokumente zu nen Übersetzer gebracht. Hoffe ich bekomme die morgen wieder und kann dann den Antrag einreichen.

Gruß

Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #10 am: 07. Juli 2010, 13:47:12 »
also ich hatte damals auch noch keine rechung hab einfach ein certificat de domicile beigelegt das ging auch

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #11 am: 08. Juli 2010, 05:54:15 »
also ich hatte damals auch noch keine rechung hab einfach ein certificat de domicile beigelegt das ging auch
Das geht sogar am aller besten. Das Dokument bekommt man auf der Marie!

Gruß Zaren

Offline hafer234

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: D Führerschein verloren, was wird für Antrag in F benötigt?
« Antwort #12 am: 18. August 2010, 14:37:23 »
Hallo,

heute habe ich endlich meinen Führerschein bekommen.
Habe den Antrag am 09.07. abgeschickt. Also 5,5 Wochen Wartezeit. Geb ich mich noch recht zufrieden damit.

Allerdings wurde fast kein Datum richtig eingetragen und das ich mit großen Hängern fahren darf wurde auch nicht vermerkt. Ich glaube da muss ich nochmal nach haken und fragen, ob die mir nicht noch einen korrekten ausstellen können.

Gruß Richard  ;)