Hallo zusammen,
jetzt frage ich mich als deutscher Staatsbürger, der in Frankreich wohnt und in der Schweiz arbeitet (momentan allerdings im Home Office): Darf ich jetzt ab 11.5. in D einkaufen?
Auf der Seite des BMI heißt es ja, deutsche Staatsangehörige unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Und die Corona-Verordnung Ba-Wüs in der aktuellen Fassung spricht ja nur von Ausnahmen von der Quarantäne (unter anderem für Grenzgänger). Dort steht zumindest momentan noch, dass Unterbrechungen der Fahrt zu Einkaufs- und Freizeitzwecken untersagt sind.
Wenn dieser Satz nun gestrichen würde, dürfte ich ja einreisen (sowieso) und auch einkaufen. Aber dann müsste ich 14 Tage in Quarantäne, weil ich unter keine der Ausnahmen aus §3 der Corona-Verordnung falle!?!?!?
Ich blicke nicht mehr durch...
Viele Grüße,
der Kembser