Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020  (Gelesen 38878 mal)

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Offline maison

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #30 am: 01. Mai 2020, 14:44:04 »
Natürlich geht er rechtlich dagegen vor.

Würde ich auch tun, das ist ganz klar Diskriminierung und verstösst gegen das Grundgesetz.

Offline Nase

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #31 am: 01. Mai 2020, 15:33:09 »
@maison

Es gibt ja auch noch einen längeren Thread rund um "Corona". Da kannst Du Dich ja auch mal einlesen. Ich kopiere hier jetzt einfach mal die Mail des Baden-Württembergischen Staatsministeriums hier rein. Da steht die Haltung des Landes eindeutig drin. Die Mail ist vom 20.04.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

 

die Regelung des § 3 der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise) vom 10. April 2020, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, besagt, dass Unterbrechungen der Fahrten von Personen, die in das Bundesgebiet einreisen (darunter fallen regelmäßig Berufspendlerinnen und Berufspendler), insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, untersagt sind. Nur für notwendige Unterbrechungen ist die Fahrt vom Wohn- zum Zielort sowie die Rückreise gestattet. Notwendige Unterbrechungen sind bspw. das Tanken oder notwendige, unaufschiebbare medizinische Behandlungen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen den Zweck verfolgen, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, weshalb Kontakte zu anderen Menschen deutlich reduziert werden sollten.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder die aktuellsten Entwicklungen erfahren möchten, dann schauen Sie bitte auf https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ nach. Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen zum Corona-Virus, seine Auswirkung auf die Wirtschaft, Informationen zu Schulen und Kindergärten sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr Staatsministerium

 

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Internet: www.stm.baden-wuerttemberg.de

 


Offline readonly

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #32 am: 01. Mai 2020, 15:38:58 »
so ist es, das Ganze ist hier geregelt:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Der Punkt ist die Einreise und Quarantäne - unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Schaut Euch die Ausnahmen in Paragraph 3 an.

Die Verordnung läuft zum 3. Mai ab - mal sehen, was dann kommt.

Offline readonly

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #33 am: 01. Mai 2020, 15:45:04 »
das mit ‚rechtlich dagegen vorgehen‘ wird interessant. Wenn es gelingt, den Medikamentenkauf als ‚unaufschiebbare medizinische Behandlung‘ zu bewerten, dann sieht es gut aus. Ansonsten widerspricht dies der Verordnung.

Und ja, die Verordnung beschneidet Grundrechte, so ist es! Und?
« Letzte Änderung: 01. Mai 2020, 15:46:48 von readonly »

Offline Dragonvamp

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #34 am: 01. Mai 2020, 16:01:32 »

Hallo Zuasammen
ok, danke mal, bin gespannt in welchem Para. der BAWÜ Landesverordnung der Auschluss vom Einkauf usw. steht dass nicht eingkauft
werden darf. Hören und lesen tue ich vieles, aber in keiner Landesverordnung für BAWÜ gelesen.

gleiches gilt für die Rückreise. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. Davon ausgenommen sind notwendige Unterbrechungen, wie beispielsweise zum Tanken oder zum Aufsuchen einer Toilette.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Paragraph 3 ziemlich weit unten

Offline Sabine145

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #35 am: 01. Mai 2020, 16:39:39 »
Gerstheim ist offen, Beinheim wird geöffnet laut dna.fr
aber Kommunikation is wohl nicht des Deutschen Innenministeriums Stärke ...
https://www.dna.fr/edition-selestat-erstein/2020/05/01/la-frontiere-rouverte-en-catimini
« Letzte Änderung: 01. Mai 2020, 16:41:16 von Sabine145 »

Offline Frontalier_CH

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #36 am: 01. Mai 2020, 22:15:57 »
Vielleicht sollte man dazu einen anderen Thread aufmachen aber ich fände eine vielleicht grundsätzliche Diskussion nicht schlecht. Was glaubt ihr? wird die  Corona Krise und die damit verbundenen Einschränkungen dafür sorgen, dass viele Deutsche das Elsass wieder verlassen werden und sehr viele die sich hier niederlassen wollten, jetzt keine derartigen Pläne mehr haben, selbst wenn es in Zukunft wieder erlaubt sein sollte?

Offline Ralph

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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Suzette

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #38 am: 03. Mai 2020, 15:11:51 »
Familäre Gründe wie Pflegebedürftigkeit ist ein Grund weiter weg als 100 km von zuhause aus zu reisen. Ebenso berufliche Gründe, daher sehe ich da kein Problem. Wenn ich dagegen sehe wie sich da ganz andere verhalten ... ohne Worte und das bei uns im Haut-Rhin, wo es besonders viele Fälle gibt.

Hätte ich auch gehofft und natürlich auch gern einen anderen Grenzübertritt in Kauf genommen als den üblichen, aber jetzt grätscht da dieser neue Gesetzesentwurf rein, der ab morgen im frz Senat diskutiert wird und offenbar Quarantäne für alle vorsehen soll, die frz. Gebiet betreten. Falls das so oder so ähnlich durchkommen sollte, war’s das mit dem Pendeln bis Ende Juli offenbar.
Also heute ist es mir echt alles zuviel, ich finde es langsam echt zum Verzweifeln.
« Letzte Änderung: 03. Mai 2020, 15:18:42 von Suzette »

Offline readonly

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #39 am: 03. Mai 2020, 17:34:27 »
Hast Du weitere Infos zu dem Gesetzentwurf?

Offline Dragonvamp

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #40 am: 03. Mai 2020, 18:00:24 »
Hast Du weitere Infos zu dem Gesetzentwurf?

Frankreich will den Ausnahmezustand im Gesundheitsbereich um zwei Monate bis zum 24. Juli verlängern.

Die Regierung einigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, der kommende Woche im Parlament debattiert werden soll.

Mit der zeitlichen Ausweitung soll der Fahrplan zur Lockerung von Beschränkungen rechtlich abgesichert werden. Innenminister Christophe Castaner erläuterte: "Am 11. Mai werden, wenn die Bedingungen stimmen, die allgemeinen Regeln zur Freizügigkeit wieder in Kraft treten, und die Franzosen werden keine Bescheinigung mehr vorlegen müssen, wenn sie auf die Straße zu gehen."

Alle, die aus dem Ausland nach Frankreich einreisen, sollen sich nach den Beschlüssen der Regierung zwei Wochen in Quarantäne begeben - auch enn sie nicht erkrankt sind. Eine solche Regelung gilt bereits für Personen, die aus Frankreich nach Deutschland einreisen. Einzelheiten dieser Bestimmung in Frankreich sollen in den kommenden Tagen festgelegt werden.

https://www.google.de/amp/s/de.euronews.com/amp/2020/05/03/franzosische-regierung-will-gesundheits-ausnahmezustand-bis-juli-verlangern

Offline Dragonvamp

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #41 am: 03. Mai 2020, 18:06:30 »
Mich würde mal was anderes dabei interessieren. Theoretisch können wir dafür sorgen, dass mein Partner seinen Sohn ab dem 11. Mai wieder sieht und ich meine Tochter wieder zu ihrem Papa bringen kann, da wir uns ja wieder freier bewegen können. Nur ist die Frage, wie lange ist ein „Besuch“, ohne das es bei Rückreise oder Einreise als Quarantänegrund zählt?!?
Wenn er nach Deutschland einreist, seinen Sohn besucht, wie lange darf so ein Besuch sein, ohne das Deutschland ihn in Quarantäne steckt? Und bei Rückkehr, darf er maximal Wielands weggeblieben sein, ohne das Frankreich dieses verlangt? Oder bei meiner Tochter, wie lange dürfte sie ihren Papa besuchen ohne Quarantäne?
Stunden, Tage? Wer definiert, wie lange ein Besuch ist...?!?

Offline Gordon Shumway

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #42 am: 03. Mai 2020, 18:09:54 »
Ich hab hier auch noch was vom Handelsblatt:

Corona-Maßnahmen Frankreich führt Quarantäne für Einreisende ein
Alle nach Frankreich kommende Menschen müssen für zwei Wochen in Quarantäne. Außerdem will das Land den Ausnahmezustand um zwei Monate verlängern.
Thomas Hanke
02.05.2020 - 20:26 Uhr Handelsblatt.com

Paris Frankreich will seinen „Gesundheits-Ausnahmezustand“ vorerst für zwei Monate bis zum 24.Juli verlängern. Der erlaubt es, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vorzunehmen. Die Verlängerung und einzelne Ausführungsbestimmungen müssen allerdings noch durch Gesetze gedeckt werden. Die neuen Vorschriften sind Teil der Maßnahmen, die eine Aufhebung der strikten Ausgangsbeschränkungen nach dem 11. Mai absichern sollen. Die Regierung fürchtet, dass es nach der Lockerung eine neue Infektionswelle geben könnte.

Nach einem Sonder-Ministerrat am Samstag sagte Gesundheitsminister Olivier Véran, es werde „nach dem 11.Mai kein simples zurück zu der Lage vor Verhängung der Ausgangsbeschränkungen“ geben. So soll künftig eine Pflicht für alle nach Frankreich Einreisenden gelten, sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben. Das gelte sowohl für Franzosen als auch für Ausländer und auch dann, wenn die betreffenden Personen keinerlei Covid-19-Symptome aufweisen.

Weist ein Einreisender dagegen Symptome auf oder wird positiv getestet, kann die Quarantäne bis auf 30 Tage verlängert werden. Dagegen können die Betroffenen einen Richter anrufen, der die Maßnahme aufheben kann.

Die bereits häufiger in Aussicht gestellte StopCovid-App sei noch nicht einsatzreif, sagte Véran. Stattdessen sollen spezielle „Brigaden von Schutzengeln“, von der Regierung so genannt, Register der Rückkehrer oder Frankreich-Besucher sowie von den Personen, mit denen sie in Kontakt kommen, anlegen. Wie das funktionieren soll, ist noch nicht klar: Die Register sollen von den Krankenkassen geführt werden. Jemand, der keinerlei Symptome hat, kommt aber nicht mit den Kassen in Berührung, erst recht kein Ausländer, der sich nur vorübergehend in Frankreich aufhält.
Das Gesundheitsministerium konnte am Samstag noch nicht mitteilen, wie die „Brigaden“ arbeiten werden und ob beispielsweise jeder französische Geschäftsreisende nach jedem Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in Quarantäne muss. Unklar ist auch, ob es wie beispielsweise in Deutschland Ausnahmen für Personen gibt, die sich nur eine oder zwei Tage im Inland aufhalten. Das werde anschließend noch geklärt, hieß es.

Im Widerspruch zu den neuen Quarantäne-Auflagen steht, dass Franzosen, die bereits im Inland sind und an Covid-19 erkranken, nicht zwangsläufig in Quarantäne müssen. „Wir setzen auf die Vernunft der Bürger.“ sagte Véran. In den vergangenen Tagen hatte es Proteste aus der Opposition, aber auch aus der Fraktion der Macron-Partei „La République en Marche“ gegeben. Es sei mit den französischen Freiheitsrechten nicht vereinbar, alle Erkrankten zwangsweise in Quarantäne zu schicken, machten die Kritiker geltend, denen die Regierung jetzt offenbar nachgeben will.

Die Quarantäne für Rückkehrer könnte sich auf den Tourismus auswirken, da die Franzosen es in diesem Falle wohl vorziehen werden, ihren Urlaub im Inland zu verbringen. Ob es im Sinne des Gesundheitsschutzes ist, steht auf einem anderen Blatt: Einige Regionen wie etwa die Hauptstadt Paris und Umgebung weisen deutlich höhere Infektionsraten auf als Urlaubsgebiete in Spanien oder Griechenland.

Offline lilliputania

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #43 am: 03. Mai 2020, 18:17:25 »
Das wird definitiv nicht für Grenzgänger gelten. Da denke ich macht ihr euch unnötig Sorgen!

Offline Ralph

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Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« Antwort #44 am: 03. Mai 2020, 22:08:47 »
Das denke ich auch - einfach mal abwarten.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz