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Autor Thema: COC-Dokument (EG-Konformitätsbescheinigung) zurückerhalten.  (Gelesen 8649 mal)

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Offline bluesbrother

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Hallo,

wie bereits mehrmals gepostet und auch im Wiki veröffentlicht, wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges in Frankreich das Original des COC-
Dokumentes eingezogen.

Dies ist auch mir Anfang März 2007 so ergangen.

Seit dem 1. März 2007 jedoch gilt eine neue einheitliche Zulassungs-Vorschrift, in welcher eine andere Vorgehensweise beschrieben ist (Absatz 3.5.2 (c).

Der ganze Text ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/car_registration/docs/sec2007-169_carregistration_de.pdf

Ich habe mich daher an die Deutsche SOLVIT-Stelle gewandt (http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm)

Nach deren Intervention über die französiche SOLVIT-Stelle bei der zuständigen Sous-Prefecture habe ich gestern das COC-Dokument zurückerhalten. :):

Wenn ich den Begleitbrief der Prefecture richtig interpretiert habe, konnte dies deshalb erfolgen, weil mein Fahrzeug bereits die neuen deutschen Zulassungbescheinigungen Telil I und II hatte, und ich deshalb "ausnahmsweise" das COC-Dokument zurückerhalten kann.
Bei Fahrzeugen, welche noch den alten Kfz-Brief und Kfz-Schein haben, wird dies m.E. nicht möglich sein.

Ich gehe davon aus, dass die Behörden in Frankreich einfach noch "nach Schema F" handeln und die neuen Vorschriften noch nicht verinnerlicht haben.

Wichtig:
da die SOLVIT-Stelle nur für Fälle zuständig ist, bei denen ein EU-Bürger einen finanziellen Nachteil erleidet, muss beim Ausfüllen des SOLVIT-Antrages immer darauf hingewiesen werden, daß man einen erheblichen Verlust erleiden würde, wenn man das Auto ohne COC-Dokument wieder verkaufen will, da der Käufer einen erhöhten Aufwand bei der Wiederzulassung in einem anderen EU-Land haben wird.
Diesen Aufwand will der Käufer natürlich im Kaufpreis berücksichtig haben.

Lt. Auskunft meines Autohändlers soll es nämlich, auch seit dem 1. März 2007, nicht mehr möglich sein, beim Hersteller ein neues COC-Dokument zu beantragen.


Wenn jemand weitere Infos dazu haben will, kann er/sie mich ja übers Forum anmailen.

Bis dann

Gruß
Dieter

Offline Tinchen

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COC-Dokument (EG-Konformitätsbescheinigung) zurückerhalten.
« Antwort #1 am: 09. Mai 2007, 13:11:14 »
Ich finde es eine bodenlose Frechheit was die Franzosen sich einfach erlauben.
Ich habe erst vor 2 Jahren mein Auto in Frankreich angemeldet und jetzt muss es wieder zurück nach Deutschland.
Das blöde Papier wurde eingezogen, jeder in Deutschland (Zulassungsstelle, Auto-Hersteller) sagt mir die Papiere müssen wieder ausgehändigt werden. Aber in Frankreich eben nicht.
Ich war auf der Sous-Prefecture und die haben diese Unterlagen vernichtet. Also keine Chance die wieder zu bekommen.
Jede Firma, sogar jede Privatperson hat die Pflicht bestimmte Unterlagen eine gewisse Zeit aufzubewahren. Das gilt überall nur in Frankreich nicht.
Könnte mich einfach nur noch tierisch aufregen.