Hallo Eliott,
Das Formular heißt "Récépissé de depôt d'une déclaration préalable" und damit findet man es ganz leicht in Google als pdf.
Bei uns war die Grenze 25 qm. Bis zu dieser Grenze kann der Bürgermeister genehmigen, drüber geht es zur nächsten Prefecture (oder anderes Amt, weiß nicht mehr). Nicht alle Bürgermeister kennen sich offensichtlich aus ... unser Antrag ging nach Haguenau und kam dann zurück, dass er dort nicht bearbeitet wird.
ABER: unser Nachbar wollte einen Carport (größer als 25 qm) in seinem Garten bauen, wo wirklich mehr als genug Platz ist und keiner gestört wird. Allerdings wurde der Antrag vor Weiterleitung ans Amt abgelehnt, da ein früherer Bürgermeister ein Bauverbot erlassen hatte, für alle Grundstücke, auf die er Aussicht hat (er wohnt am Hang und sein ganzer Sichtbereich nach unten muss ungestört bleiben). Unglaublich aber wahr. Er ist seit mindestens 12 Jahren nicht mehr Bürgermeister, aber so steht es im Ort nun halt geschrieben. Es verleitet fast zur Strategie vieler Franzosen, einfach zu bauen und dann zu sehen, was passiert ...
Einfach zur Info wie es nach der Baugenehmigung/Zustimmung weitergeht: irgendwann kommt ein Schreiben oder Anruf vom Finanzamt, weil man nun ein bisschen mehr Steuern für überdachtes Areal zahlen muss.
Und interessanterweise kamen nach ca 1 Jahr 2 Leute vom Amt vorbei und haben - ohne zu klingeln - den Carport vermessen (kommt man bei uns ohne Zaun dran). Wir haben gefragt, was sie machen und sie sagten, dass sie nachmessen, ob unsere Angaben im Bauantrag (den wir ja gar nicht gebraucht hätten) stimmen. Sie haben über eine Stunde rumgemessen, was auch immer und sind dann wortlos ins Dorfrestaurant zum Mittagessen abgezogen. Das nur als Info, dass später durchaus geprüft wird, was da so gebaut wurde ...
Bis denne
moni