Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: edgard am 16. Juli 2013, 21:10:36
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Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland können bei der Bundestagswahl mitwählen!
Wichtig: Der Antrag für die Übersendung der Wahlunterlagen muß bis zum 1. September bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein! :police:
Wer ist wahlberechtigt?
"Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Bundeswahlgesetz) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
oder
wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind."
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/index.html
Den Antrag für die Briefwahlunterlagen kannst Du hier herunterladen:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/download/Anlage2_BTW2013.pdf
Warum Mitwählen?
Auch wir Deutschen im Ausland sind von der Politik der Bundesregierung zum Teil direkt betroffen:
- z.B. von der Rechtsstellung der Deutschen im Ausland
- von der Aussenpolitilk insbesondere gegenüber dem Gastland
- von der Steuerpolitik
- und natürlich gerade als Grenzgänger von der Sozialpolitik!
Es wäre also falsch anzunehmen daß einen die Politik in D nicht mehr betrifft (auch wenn sie einen auch :kotz: )
Wir wählen mit! :eijoo:
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Und wen?
Eher die, die Dir noch mehr Geld wegnehmen wollen oder lieber die, die es tolerieren, dass die NSA all Deine Daten hat und das unter 'Freunden' für ok halten?
Nur als Anmerkung gedacht - Wählen ist schon gut und wichtig.
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Wählen ist schon gut und wichtig.
Ebent! :eijoo:
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Tschä --- nu is um! :anixwissen:
Erledigt!
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Es ist wieder soweit und der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Deutsche im Ausland ist verfügbar.
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#1389088e-7852-4732-8280-5b36d1ccab39
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Salut,
Danke dafür :Achtung:
Ich bin mir nicht mehr sicher :anixwissen: - muß ich mich erneut eintragen auch wenn ich vor 4 Jahren mit derselben Anschrift schon eingetragen war?
Gruß,
Edgard
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Ich bin mir nicht mehr sicher :anixwissen: - muß ich mich erneut eintragen auch wenn ich vor 4 Jahren mit derselben Anschrift schon eingetragen war?
Servus,
Auf der Seite gibt's einen Abschnitt "Warum muss ich mich für jede Wahl erneut in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?"
Gruß,
Boris
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:winkerwinker: Hallo Boris,
OK - lesen sollte man können.... :pfeif: Danke!
"Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen."
OK, Antrag runtergeladen... :doppeld:
Grüßle,
Edgard
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Vielen Dank für den Link und die Info !!! Klasse
Es besteht zum einen die Möglichkeit, sich beim Auswärtigen Amt in eine „Deutschenliste“ eintragen zu lassen und eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen:
http://www.konsularinfo.diplo.de/__Zentrale_20Komponenten/Ganze-Seiten/de/Krisenvorsorgeliste/-Krisenvorsorgeliste.html?site=361719
Zum anderen kann bei der Meldebehörde derjenigen Gemeinde, bei der zuletzt ein Hauptwohnsitz bestand, die Auslandsanschrift hinterlassen werden.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 c) BMG
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Antragsformular (bitte am PC ausfüllen):
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag
Hier zur Elektronischen Erfassung ;O)
https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action