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Autor Thema: Brauche eure Hilfe!!!!!! "Arbeiten ausserhalb des Grenzgebietes"  (Gelesen 6353 mal)

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Offline Christin

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Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe!

Wir würden gerne ins Elsaß ziehen. Ich arbeite allerdings in Pforzheim, was ausserhalb des Grenzgebietes liegt.
Wohnen tuen wir aktuell in Rastatt.
Weiß jemand wie wir es hinkriegen können, dass ich trotzdem nach dem Grenzgängerabkommen besteuert werden würde?

Liebe Grüße
Christin

« Letzte Änderung: 12. Juni 2008, 10:17:48 von Christin »

Offline Mathis

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Re: Brauche eure Hilfe!!!!!! "Arbeiten ausserhalb des Grenzgebietes"
« Antwort #1 am: 12. Juni 2008, 10:49:03 »
Hallo Christin,

auch ich arbeite außerhalb der Grenzzone, und habe schon alles mir mögliche versucht, aber ohne Erfolg. Für die Finanzämter sind wir Melkkühe, die nicht weggegeben werden. Es soll (?) zwar ein paar Konzerne mit großer wirtschaftlicher Macht geben, die für Ihre Mitarbeiter eine Sonderregelung erreichen konnten, aber offiziell ist da nichts zu erfahren. Welche Möglichkeiten hast Du?

1.) Du zahlst (wie ich auch) Deine Steuern weiterhin in Deutschland, musst aber auch eine Steuererklärung in F machen.

2.) Du verlegst Deinen Arbeitsort in die Grenzzone (anderer Arbeitgeber, andere Niederlassung usw.).

3.) Du  arbeitest in Frankreich (Home-Office, od. anderer Arbeitgeber). Dann bist Du allerdings kein Grenzgänger, sondern gleichgestellt mit allen anderen rein französischen Arbeitnehmern (Sozial- und Rentenversicherung, Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitsschutz usw).

Einen Trick kenne ich leider nicht, auch keiner der von mir befragten Steuerberater konnte da was machen...

Gruß Mathis

Offline Christin

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Re: Brauche eure Hilfe!!!!!! "Arbeiten ausserhalb des Grenzgebietes"
« Antwort #2 am: 12. Juni 2008, 11:04:18 »
Hallo Mathis,

vielen Dank für deine Infos!

Oh nein :( Ich hatte es befürchtet.

Sollte mein Arbeitgeber also eine Niederlassung im Grenzgebiet gründen und ich dann dort meinen Arbeitsplatz haben, würde es gehen!
hmmmm....

Ob ich ihn dazu überredet bekomme ist die Frage! :)

Meinst Du wenn ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben hätte, von wegen die Mitarbeiterin arbeitet im Aussendienst im Raum KA z.B., das würde
evtl. gehen?

Wahrscheinlich auch nicht!

Nun denn....trotzdem vielen vielen Dank!

Liebe Grüße
Christin

Offline Mathis

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Re: Brauche eure Hilfe!!!!!! "Arbeiten ausserhalb des Grenzgebietes"
« Antwort #3 am: 12. Juni 2008, 11:11:55 »
Hallo Christin,

also wenn Dein Arbeitgeber eine Niederlassung im Grenzbereich (z.B. KA, oder Rastatt) hätte, und Deinen Arbeitsplatz dorthin verlegen könnte, dann wäre das kein Problem. Mit dem Außendienst ist das etwas komplizierter, da könnte vielleicht Ralph was dazu sagen. Ich habe allerdings gehört, dass Außendienstler einer Chemie-Firma in Ludwigshafen den Grenzgängerstatus bekommen haben, die ihren Außendienst nur in der Grenzzone entlang der Rheinschiene machen. Aber leider kenne ich da keine Details.

Gruß Mathis

Offline André27

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Re: Brauche eure Hilfe!!!!!! "Arbeiten ausserhalb des Grenzgebietes"
« Antwort #4 am: 15. Juni 2008, 15:12:04 »
Hallo zusammen
Die Sache mit dem Außendienst in KA, RA oder OG ist überhaupt kein Problem, das mache ich schon sein über 10 Jahren so mit Arbeitgebern in HH, K, PF.!!!!!
Einfach im Grenzgängerformular 5011 unter Punkt 2 ein paar Städte die sich in der Grenzzone befinden eintragen und fertig.
Gruß André

Offline atd

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Re: Brauche eure Hilfe!!!!!! "Arbeiten ausserhalb des Grenzgebietes"
« Antwort #5 am: 29. Januar 2017, 20:11:59 »
Salü,

ich war im Aussendienst. Ca. Sechs  Jahre gab es keine Probleme,
dann wollte das deutsche Finanzamt,  am Ort meiner Firma  urplötzlich meine Fahrtenbücher sehen.

Es galt damals (so um 2006)  dass man den Aussendienst überwiegend in der Zone von max. 30 km von der Grenze zu verrichten habe.  (Ich glaube es waren was mit mehr alls 70%)  Ein paar Kunden weiter drin haben sie toleriert. 
Aber die Prüfung machte  meiner Firma viel Ärger,  weil sie auch Zeit kostete. Sagen wir mal so:  Die Firma war nicht amused.
Es war nahe dran,  dass ich hätte selber eien Anwalt nehmen müssen.
Wenn Du schon viele Jahre die Steuern in France bezahlst und dann kommt ein deutsches Amt und will alles nochmal haben,  da kommt Freude ins Gesicht.   Abgesehen davon möchte ich mir nicht ausmalen,  welches Problem es gegeben hätte,  wenn ich dann Steuern vom franz.Finanzamt hätte zurüchhaben wollen.
Wichtig also:  Die Fahrtenbücher und der Tachostand kann im Fall des Falles auch geprüft werden.
Gruß.
atd.