Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bezug von Arbeitslosengeld aus Deutschland auch bei Wohnort im Elsass möglich?  (Gelesen 5009 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline lovely

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
Hallo,

habe als Deutscher, jahrelang in Deutschland gearbeitet. Werde vorraussichtlich bald arbeitslos und muss Arbeitslosengeld von der deutschen Bundesagentur für Arbeit beziehen.

Sind diese Leistungen auch im Grenzegebiet/Elsass gewährleistet?

Vielen Dank für Eure Hilfe

mausespeck007

  • Gast
Hallo,

habe als Deutscher, jahrelang in Deutschland gearbeitet. Werde vorraussichtlich bald arbeitslos und muss Arbeitslosengeld von der deutschen Bundesagentur für Arbeit beziehen.

Sind diese Leistungen auch im Grenzegebiet/Elsass gewährleistet?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Zu diesem Thema gibt es im Forum schon Beiträge, einfach Mal die Suchfunktion benutzen, Danke!

Offline lovely

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
dank dir mausespeck007!

hab hier gesucht und auch was gefunden. eine eindeutig, aussagefähige antwort auf die ich mich verlassen kann bleibt allerdings aus. zuviel wiedersprüchliches. ein einfaches aber verlässliches Ja oder Nein mit evtl. begründung hätte da schon weiter geholfen und mehr gebracht. die bewilligung scheint flexibel gehandhabt werden zu dürfen. quasi auf gut dünken je nach sympathie des bearbeiters zum leistungsnehmer.............

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Hallo Lovely,

mal eine Frage? Wieso willst du überhaupt aus Deutschland Arbeitslosengeld beziehen? Wieso nicht aus Frankreich!

Du kannst auch aus Deutschland Arbeitslosengeld bekommen, nur das Problem ist, das dein Geld so berechnet wird, als wenn du in D Steuern gezahlt hättest! Also bekommst du auch recht wenig raus! Wenn du von F Arbeitslosenleistungen haben möchtest, müßtest du dich in D Arbeitssuchend melden, da bekommst du dann ein Formular, welches du in F abgeben musst auch nur wenn du der französischen Sprache nicht mächtig bist, da du dann in F nicht vermittelbar bist!

Ich habe den Käse hinter mir, bei mir ging es damals nur um 2 Monate und das deutsche Arbeitsamt hat mich als artypischen Grenzgänger geführt! Leider habe ich mir das aufschwatzen lassen. Ich hatte sogar Widerspruch eingelegt, zweck den Steuern, nur geholfen hat es nichts.

Ich würde keinem Raten sich in D Arbeitslos zu melden!!!

Gruss Zaren

Offline boernsey

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Hallo lovely,
ich habe mich in FR gemeldet und beziehe auch mein Arbeitslosengeld von hier. Es ist extrem wichtig das Du das Formular "E301" hast. Du bekommst es bei der Bundesagentur für Arbeit und Dein Arbeitgeber muß es Ausfüllen. Mach Dir davon genügend Kopien. (habe ich leider versäumt)

so long
boernsey