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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Rastatt84 am 11. August 2014, 21:27:59

Titel: Betreuungsgeld und Elterngeld in Frankreich
Beitrag von: Rastatt84 am 11. August 2014, 21:27:59
Hallo,

es geht um meine Frau, sie ist momentan in Elternzeit. Insg. 3 Jahre.
Momentan bekommt sie Elterngeld, Kindergeld und ab dem vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes Betreuungsgeld, da das Kind nicht in eine Kindertagesstätte geht.
Welche Zahlungen bekommt sie davon nun in Frankreich? Wird es bei der Adresseänderung weiterhin von den deutschen Behörden bezahlt oder muss man was speziell in Frankreich beantragen??
Titel: Re: Betreuungsgeld und Elterngeld in Frankreich
Beitrag von: Nutellalein am 12. August 2014, 11:11:16
Hallo Rastatt84,

Was für eine Adressänderung meinst du?  :o
Wenn ihr in F. wohnt und in D. arbeitet, bekommt ihr Elterngeld und Kindergeld aus D. Mit Betreuungsgeld wird es wohl auch so sein, da es das in der Form
nur in D. gibt.

Ob ihr überhaupt noch eine Zuzahlung aus F. bekommt, ist einkommensabhängig. Fragt bei der CAF (franz. Kindergeldkasse) nach. Die bitten euch dann um Unterlagen und prüfen, ob ihr Anspruch habt.

LG

Nutellalein