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Autor Thema: Betreuungsgeld und Elterngeld in Frankreich  (Gelesen 4142 mal)

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Offline Rastatt84

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Betreuungsgeld und Elterngeld in Frankreich
« am: 11. August 2014, 21:27:59 »
Hallo,

es geht um meine Frau, sie ist momentan in Elternzeit. Insg. 3 Jahre.
Momentan bekommt sie Elterngeld, Kindergeld und ab dem vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes Betreuungsgeld, da das Kind nicht in eine Kindertagesstätte geht.
Welche Zahlungen bekommt sie davon nun in Frankreich? Wird es bei der Adresseänderung weiterhin von den deutschen Behörden bezahlt oder muss man was speziell in Frankreich beantragen??
Neu hier.
Und bleibe auch da :-)

Offline Nutellalein

  • Alter Hase
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Re: Betreuungsgeld und Elterngeld in Frankreich
« Antwort #1 am: 12. August 2014, 11:11:16 »
Hallo Rastatt84,

Was für eine Adressänderung meinst du?  :o
Wenn ihr in F. wohnt und in D. arbeitet, bekommt ihr Elterngeld und Kindergeld aus D. Mit Betreuungsgeld wird es wohl auch so sein, da es das in der Form
nur in D. gibt.

Ob ihr überhaupt noch eine Zuzahlung aus F. bekommt, ist einkommensabhängig. Fragt bei der CAF (franz. Kindergeldkasse) nach. Die bitten euch dann um Unterlagen und prüfen, ob ihr Anspruch habt.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.