Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Arbeistlosengeld  (Gelesen 10695 mal)

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Offline Aura

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Arbeistlosengeld
« am: 16. Mai 2011, 14:44:22 »
Hallo  :angel:, ich habe irgendwo hier gelesen, dass man bei der Arbeislosenmeldung in Frankreich die 13 letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen muss.

1.Heißt es , man muss ununterbrochen 13 Monaten in De gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld in Frankreich zu bekommen?

2.Was ist,wer jemand mit Pausen gearbeitet haben, kein Arbeitslosengeld inzwischen bezogen hat, und irgendwann auf 13 Monate gekommen ist, kriegt man auch Arbeitslosengeld in Frankreich?

3 Lohnt es sich überhaupt arbeitslos in Frankreich zu melden, wenn man sowieso kein Anspruch aufs Geld hat, da weniger als 13 Monate gearbeitet hat? oder  reich's sich in diesem Fall nur in De zu melden.?

In voraus Vielen Dank für Ihre Antworten.
Schöne Grüße aus Forbach

Offline cogee

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #1 am: 16. Mai 2011, 19:51:38 »
hallo aura,
also du musst keine 13 monate gearbeitet haben, wenn du nur ein halbes jahr gearbeitet hast, gibst du nur die letzten 6 abrechnungen ab

naeheres findest du hier
http://www.pole-emploi.fr/candidat/la-duree-de-votre-indemnisation-@/suarticle.jspz?id=4118

Offline lilliputania

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #2 am: 16. Mai 2011, 20:04:08 »
wenn du in frankreich wohnst, bekommst du in deutschland kein arbeitslosengeld mehr.

Offline Zaren

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #3 am: 16. Mai 2011, 22:31:43 »
Hallo Lilli,

das stimmt nicht ganz. Man kann sich auch in D auf dem Arbeitsamt melden als quasi atypischer Grenzgänger. Hat aber den Nachteil, man wird berechnet, als hätte man in D Steuern gezahlt und bekommst Alg nur 1 Jahr. Somit bekommt man auch weniger, sind auch weniger Prozente als in F. Gehst du wiederum in F zum Arbeitsamt, bekommst du alg 2 Jahre, es ist mehr, musst dies allerdings auch mit versteuern...

Gruß Zaren

Offline ~Pero~

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #4 am: 17. Mai 2011, 08:43:14 »
Hallo Lilli,

das stimmt nicht ganz. Man kann sich auch in D auf dem Arbeitsamt melden als quasi atypischer Grenzgänger. Hat aber den Nachteil, man wird berechnet, als hätte man in D Steuern gezahlt und bekommst Alg nur 1 Jahr. Somit bekommt man auch weniger, sind auch weniger Prozente als in F. Gehst du wiederum in F zum Arbeitsamt, bekommst du alg 2 Jahre, es ist mehr, musst dies allerdings auch mit versteuern...

Gruß Zaren


Auch das stimmt so nicht ganz.

Diese Ausnahme-Regelung funktioniert wenn, dann nur unter ganz bestimmten Bedingungen,
und die Deutsche ARGE versucht das nach Möglichkeit dies zu zu umgehen.
Europäisches Recht jedenfalls ist, dass der Wohnstaat für die monetäre Zuwendung zuständig ist.

Was nicht bedeutet, daß man sich dann in Deutschland "ARBEITSSUCHEND" melden kann (sollte)




Offline Zaren

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #5 am: 17. Mai 2011, 22:11:02 »
Welche Bestimmten Bedingungen sollen das sein? Wenn du dich in D arbeitssuchend meldest, dann versucht das Amt dazu förmlich einen zu überreden sich in D Arbeitslos zu melden. Ich habe das Drama hinter mir auch wenn es schon einige Jahre her ist. Falls ich nochmal in die Versuchung kommen müßte Arbeitslos zu werden, lasse ich mich ganz bestimmt nicht mehr bequatschen vom deutschen Amt.

Gruß Zaren

Offline Gabrielle

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #6 am: 18. Mai 2011, 06:59:10 »
Guten Morgen, @ all.
Klar, versucht das deutsche Arbeitsamt, dass du dich dort arbeitslos meldest! Denn, aufgrund der längeren Zahlungen in Frankreich - je nach den Bestimmungen: "Wie lange gearbeitet, also, wieviel Trimester in die deutsche Arbeitlosenkasse eingezahlt, etc." bekommt man ja in Frankreich länger Arbeitslosengeld. Und unsere "Frosäääse" holen sich das von ihnen gezahlte Arbeitslosengeld selbstverständlich in und aus Deutschland zurück! Und von daher gesehen wird klar, dass die "Ditsche" lieber nach ihren Bedingungen (zeitlich kürzere Zahlungen usw.) zahlen wollen. Außerdem, es ist Pflicht, sich bei gewünschten Zahlungen von Frankreich, sich in Frankreich UND Deutschland arbeitslos zu melden. Und bitte NICHT vergessen, in Deutschland dann alle 3-4 Monate selbst persönlich (ohne Aufforderung) beim AA vorstellig werden!
Noch einen schönen Tag Gabrielle

Offline Dragonvamp

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #7 am: 18. Mai 2011, 19:06:25 »
Du musst in Frankreich nur 6 Monate nachweisen. Das reicht breits um 1 Jahr Arbeitslosengeld zu bekommen. Hast du ein Jahr gearbeitet, so bekommst du 2 Jahre Arbeitslosengeld.
So haben dies mir auf dem Arbeitsamt gesagt.
Du musst dann die kompletten Abrechnungen mitnehmen. Die errechnen sich dann das Druchschnittsgehalt und davon bekommst du 55%. In Deutschland sinds ja glaub ich 63%. Dafür allerdings kürzer.
Das Geld holen sie sich dann in Deutschland, sofern du in Frankreich nichts in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Wovon ich mal ausgehe. Du wirst dann auch daraufhin gewiesen, dass du dich auch mit einem/einer deutschem/deutschen Sachberater/in auseinander setzen musst. Die kommen aber aufs Französische Amt. Zumindest bei uns ;)

Alles andere bleibt wie in Deutschland. Versäumte Termine = geldstreichung und co ;)
Und einmal im Monat MUSS man zum Amt, sofern man längere Zeit Arbeitslos ist

Offline lilliputania

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #8 am: 18. Mai 2011, 22:55:38 »
also ich war letztes jahr auf einer infoveranstaltung von deutschen arbeitsamt für grenzgänger. bei dieser veranstaltung wurde gesagt, dass man sich nicht in de arbeitslos melden kann, sondern dies in F machen muss. hinzu kommt, dass man sich nicht mehr in de arbeitssuchend melden kann, statt dessen hat man die möglichkeit auf der internetseite ein profil einzurichten, bei dem deutsche arbeitgeber auf die suche gehen. ich hatte ewige diskussionen mit dem deutschen arbeitsamt, weil ich das nicht einsehen wollte, dass ich von de kein arbeitslosengeld bekommen kann, obwohl ich 20 jahre arbeitslosenversicherung in de bezahlt habe und auch in de gewohnt habe.
das waren so meine erfahrungen...

Offline Aura

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #9 am: 21. Mai 2011, 15:04:41 »
Ich danke Euch für Ihre aufschlussreiche Antworten!  Stimmt das auch, wenn man arbeitslos wird, ist man nicht mehr in Deutschland krankversichert?!! ...mir graut bei Gedanke. Wie ist das, wenn man nur auf 400 Euro Basis gearbeitet hat, lohnt es sich überhaupt arbeitslos zu melden, da man sowieso keine Arbeitslosenversicherung bezahlt hat und ich möchte lieber in De krankenversichert(Familienversicherung) bleiben.

Offline Eric

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Re: Arbeistlosengeld
« Antwort #10 am: 21. Mai 2011, 15:14:38 »
Hallo,

wenn du dich in Frankreich arbeitslos meldest , bist du kein Grenzgänger mehr und auch nicht mehr in Deutschland versichert .
Das franz. Steuerrecht kennt keinen 400 Euro Job.

Gruß

Eric