Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bau eines Zauns  (Gelesen 4534 mal)

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Offline Nase

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Bau eines Zauns
« am: 26. Februar 2018, 09:57:48 »
Ich habe auf meinem Grundstück eine uralte Scheune stehen, deren Sanierung ziemlich teuer wäre und habe mich deshalb entschlossen diese Scheune abzureißen. Von der Mairie habe ich die Info erhalten, dass ich diese Scheune problemlos abreißen kann und dafür keine Formulare/Anträge ausfüllen muss.
So weit so gut…
Nun muss ich, wg. meiner Hunde, das Grundstück zum Nachbargrundstück wieder abgrenzen und möchte deshalb einen Zaun und später auch ein Carport errichten.
Ich habe nicht schlecht gestaunt, als man mir sagte, dass ich für den Zaun eine „Déclaration préalable“ ausfüllen muss, für das Carport brauche ich sogar eine "Permis de Construire", aber das kommt dann erst später. Ich gebe zu, dass ich zum erste Mal überhaupt Hausbesitzer bin und in „D“ schon keine Ahnung über diesen Behördenkram hatte und nun in „F“ schon gar nicht.
Den Antrag ausfüllen ist kein Thema. Darüber wie es dann aber weiter geht habe ich jede Menge Fragezeichen auf der Stirn.
Ich habe gelesen, dass ich ab Einreichung des Antrags bis zum Ende des folgenden Monats warten muss. Habe ich bis dahin keine Nachricht erhalten, kann ich mit den Arbeiten beginnen???
Muss ich denn auch dieses Schild am Grundstück aufstellen (wie bei Permis de Constuire)?
Wo bekomme ich das her (Ich baue den Zaun mit einem Kumpel zusammen nachdem die Scheine abgerissen ist)?
Gibt es eine Vorschrift bis wann ich mit den Arbeiten dann beginnen muss?
Gibt es auch hier Einspruchsrechte der Nachbarn (Mit einem könnte es da Probleme geben)?
Ich weiß…. Fragen über Fragen, aber vielleicht hat jemand in dem Bereich schon Erfahrungen und kann mir diese Fragen beantworten?

Jetzt schon Danke!
« Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 11:39:56 von Nase »

Offline Eliott

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Re: Bau eines Zauns
« Antwort #1 am: 26. Februar 2018, 19:19:32 »
Schild muss man nur für eine Baugenehmigung (Permis de Constuire) aufstellen,
für die Declaration brauchst du dieses nicht.
Das Schild ist im Prinzip wie der Rote Punkt in Deutschland.
Kaufen kannst du das Schild in jedem Baumarkt, kostet so um 10 Euro.
Beginnen kannst du sobald du die Genehmigung erhalten hast.

Gibt es auch hier Einspruchsrechte der Nachbarn (Mit einem könnte es da Probleme geben)?
Ich würde auf jeden Fall mit dem Nachbarn vorher sprechen bzw. schauen ob er klar damit kommt.

In welchem Ort lebst du?
Normalerweise wird man vom Rathaus sehr gut beraten, gerade wenn es um die Declaration geht, die wird nämlich nur vom Bürgermeister unterschrieben.


Offline Nase

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Re: Bau eines Zauns
« Antwort #2 am: 27. Februar 2018, 08:27:43 »
Danke für die Infos!
Das Schild brauche ich also erst wenn ich den Carport baue bzw. wenn ich die "Permis de Construire" dafür habe.
Ich lebe in Mothern. Mit dem Bürgermeister komme ich klar. Dort wurde ich ganz gut beraten. Wie gesagt, dort sagte man mir auch, dass ich mit dem Baubeginn bis zum Ende des auf den Abgabetermin folgenden Monats warten muss. Wenn ich bis dahin von den Behörden nichts gehört habe kann ich anfangen.
Für mich ist es nur "merkwürdig", dass man mir dort sagte für den Abriss der Scheune brauche ich keine Genehmigungen, aber um praktisch auf den ehemaligen Außenwänden der Scheune einen Zaun zu bauen brauche ich sie.
Mit den Nachbarn spreche ich selbstverständlich. Da meine Scheune direkt ans Nachbarhaus gebaut ist muss ich dort auch die Fassade der Seite machen lassen (verputzen und gleiche farbe streichen lassen).

Hat wer eventuell noch Infos dazu, ob ich nachdem ich die Genehmigung habe (entweder stillschweigend durch Fristablauf, oder schriftlich) bis zu einem bestimmten zeitpunkt mit den Arbeiten beginnen muss?

Offline Matthias#28

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Re: Bau eines Zauns
« Antwort #3 am: 28. Februar 2018, 07:58:44 »
Für mich ist es nur "merkwürdig", dass man mir dort sagte für den Abriss der Scheune brauche ich keine Genehmigungen, aber um praktisch auf den ehemaligen Außenwänden der Scheune einen Zaun zu bauen brauche ich sie.
Das ist sogar noch besser. Ich hatte ein sehr grosses Gartenhaus auf dem Grundstueck. ca. 30qm Grundflaeche.
Das Teil wurde vom Vorbesitzer nicht gepflegt und dem entsprechende sah es aus, komplett morsch, einsturzgefaehrdet.
Den Hersteller von dem Haus gab es noch und der identische Typ auch. Ich, weil ich mal wieder ein ungutes Gefuehl hatte, zum Rathaus. Antwort: Abreissen will keiner wissen, Neuaufbau brauche ich einen "Permis de Construire". Ich: es wird doch nur 1:1 ersetzt, vollkommen identisch. Rathaus: egal Antrag muss her.
Ich: Seufz, und dann baue ich da ein kleines (ca. 15qm) Gewaechshaus hin. Rathaus: da brauchen wir eine "Declaration "

Zweite Sache: Ich bin Fischteischfan. Ich zum Rathaus: kein Problem, alles was nicht aus dem Boden rausschaut, ist nichts notwendig. Aber den Fischteich sieht man von aussen, da koennen Kinder animiert werden dort zum spielen hinzugehen, deshalb muss ein Zaun ums Grundstueck, und zwar so hoch wie der Teich tief ist. Jetzt ist der Teich 1,50 tief, aber im Ort sind Zaeune mit mehr als 1,40 bei Privatgrundstuecken nicht erlaubt. Das war ne harte Diskussion, habe aber meine Erlaubnis bekommen. Im Zweifel zum aeussersten greifen und mit dem Buergermeister reden.
gruss Matthias