Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Auto ummelden  (Gelesen 26252 mal)

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Offline Yoli

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« am: 24. Februar 2007, 16:44:41 »
Hallo,

Ich wohne in Frankreich und mein Vater wohnt in Deutschland. Er will mir sein altes Auto schenken und bringt mir das Auto nach Frankreich.
Kann mir jemand sagen, wie das Auto umgemeldet wird. Was muss man beachten ? Wie hoch sind die Kosten ?
Merci.
Yolanda

Offline Marco

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« Antwort #1 am: 24. Februar 2007, 18:31:39 »
Hi Yolanda,

schau doch mal unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Fahrzeuganmeldung_/_-%C3%BCberf%C3%BChrung_nach_Frankreich nach, dort findest du den kompletten Ablauf.

Viele Grüße,
Marco

Offline Yoli

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« Antwort #2 am: 24. Februar 2007, 20:38:41 »
Hi Marco,

vielen Dank für die Auskunft.
Ich habe noch eine kurze Frage. Kann ich zuerst das Auto in der Prefecture anmelden und dann das Auto in eine Woche später in Deutschland abmelden. Ich möchte mir gerne die Kosten für die Überführungskennzeichnen ersparen. Ist das möglich ? Mein Vater bringt mir das Auto Ende März.

Am Montag werde ich die Drire anrufen. Es handelt sich um einen Fiat Punto 55 S, Baujahr 1994. Da es sich um ein altes Auto handelt, kann es sein, dass die Drire mir den "Certificat de confirmité communautaire" ablehnt ? Sollte es der Fall sein, dann kann ja das Auto in Deutschland bleiben.

Merci

Yolanda

Offline Uwe

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« Antwort #3 am: 24. Februar 2007, 20:57:36 »
Zitat von: Yoli
Kann ich zuerst das Auto in der Prefecture anmelden und dann das Auto in eine Woche später in Deutschland abmelden.
Yolanda
Ich denke das geht nich, da die Prefecture bei der Anmeldung den deutschen KFZ-Brief einzieht/ entwertet.
Wenn du fragst ob du den entwerteten Brief zurückhaben kannst ists vielleicht möglich. Ich habe bereits drei deutsche Autos angemeldet un habe den Brief nie zurückbekommen. Brauchte ihn allerdings nich.

Außerdem ist zu bedenken, das Fahrzeug hätte dann für eine gewisse Zeit zwei Zulassungen in Europa und das geht bestimmt nicht.

Ciao
Uwe

Guest

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« Antwort #4 am: 25. Februar 2007, 19:10:13 »
Hi,

spar dir das Geld und fahr das Auto bis es auseinanderfällt.
Dein Vater soll es dir sponsern oder zumindest auf seinen Namen angemeldet lassen.
Versicherungstechnisch ist das kein Problem, und billiger auf jeden Fall.

Gruß

Guest

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« Antwort #5 am: 27. Februar 2007, 19:48:13 »
Das Ummelden speziell von älteren Autos ist kompliziert und teuer. Da es nur bei relativ neuen PKW eine EU Konformitätsbestätigung gibt, muss man sich bei älteren Wagen vom Hersteller in Frankreich eine Bescheinigung besorgen (100 - 150 Euro). Die Umschreibung in der Präfektur kostet auch noch mal 100 - 250 Euro. Brief und Fehrzeugschein werden einbehalten (am besten vorher eine Kopie machen, falls der Wagen mal wieder in Deutschland verkauft werden sollte, hat man sonst nichts in der Hand). Das bedeutet, dass erst in Deutschland abgemeldet werden muss und dann erst in Frankreich angemeldet werden kann. Am besten zu bewerkstelligen ist es mit einem zweiten Auto (Zu ummeldendes Auto zuerst in Frankreich durch den TÜV, Schilder abschrauben und mit dem anderen Wagen nach Deutschland zu Abmeldung. Wenn alle Unterlagen beisammen sind, dann zur Prefäktur und ummelden). Bei älteren Wagen muss man ZUERST zum Franz. TÜV!!
Alles in allem ist es besser, den Wagen einfach auf den Vater in Deutschland angemeldet zu lassen.
Tschüß
Thomas

Offline bluesbrother

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« Antwort #6 am: 01. März 2007, 08:18:45 »
Hi,

das kann so nur bestätigen, bei älteren Autos ist es leider immer noch eine elende, nicht immer vom Erfolg gekrönte,  Lauferei....

Gruß

Dieter

Guest

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« Antwort #7 am: 04. März 2007, 16:57:13 »
Zitat von: Marco
Hi Yolanda,

schau doch mal unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Fahrzeuganmeldung_/_-%C3%BCberf%C3%BChrung_nach_Frankreich nach, dort findest du den kompletten Ablauf.

Viele Grüße,
Marco
Hi, dieser link ist sehr hilfreich. Allerdings verstehe ich eins nicht: weiss jmd, wie ich mein Auto in Deutschland abmelde, wenn ich nicht mal eben aufs Amt fahren kann weil ich nicht direkt an der Grenze wohne, sondern 12h fahren muesste?

Viele Gruesse
 Gerald

Offline Mathis

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« Antwort #8 am: 04. März 2007, 18:49:01 »
Hi!

Zitat
Hi, dieser link ist sehr hilfreich. Allerdings verstehe ich eins nicht: weiss jmd, wie ich mein Auto in Deutschland abmelde, wenn ich nicht mal eben aufs Amt fahren kann weil ich nicht direkt an der Grenze wohne, sondern 12h fahren muesste?
Ich bin nicht sicher, aber irgendwo habe ich mal gelesen, dass man in solchen Fällen auch das Auto beim nächsten Konsulat oder bei der Botschaft abmelden können soll. Weiß da vielleicht jemand genaueres? Es wäre schon sehr nervig, extra für die Abmeldung z.B. von Bayonne im Südwesten mal schnell nach Deutschland zu müssen... Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit mit den Exportkennzeichen, das kostet aber etwas extra.

Gruß Mathis

Offline bluesbrother

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« Antwort #9 am: 22. März 2007, 12:09:21 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage an diejenigen von Euch, die seit dem 01.03.2007 in Frankreich ein aus Deutschland (oder einem anderen EU-Land) eingeführtes Fahrzeug angemeldet haben:

Wurden von der Sous-Préfecture die Originale des COC-Dokumentes (EWG- Übereinstimmungsbescheinigung) und der Zulassungsbescheinigungen I & II einbehalten, und wenn ja, (wie) wurde dies begründet und wo ist dies vorgekommen ??

Gibt es auch Fälle, wo eine Kopie ausgereicht hat?



Gruß
Dieter

Offline +Hägar+

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« Antwort #10 am: 22. März 2007, 14:50:18 »
hallo dieter,
ich hab mein auto im november in f zugelassen. bei mir hat die sous-pref. auch das original von beidem behalten. ich hab mir aber vorher noch kopien gemacht. hab mich auch gewundert, allerdings hab ich nicht gefragt.
lg ines
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Mathis

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« Antwort #11 am: 22. März 2007, 15:07:17 »
Hi!

Zitat von: blueocean
ich hab mein auto im november in f zugelassen. bei mir hat die sous-pref. auch das original von beidem behalten. ich hab mir aber vorher noch kopien gemacht. hab mich auch gewundert, allerdings hab ich nicht gefragt.
Genau so war es bei mir, das Original wurde behalten, Zeitpunkt war allerdings Mai oder Juni 2006

Gruß Mathis

Offline bluesbrother

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« Antwort #12 am: 23. März 2007, 12:01:52 »
Hi,

danke mal für Eure Antworten.

Die Sache ist nämlich die: seit dem 01.03.2007 gilt eine neue EU-Richtlinie, und lt. dieser Richtlinie sollten nach meinem Verständnis eigentlich die Originale der Papiere immer beim Fahrzeug bleiben.

http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/car_registration/docs/sec2007-169_carregistration_de.pdf
http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/car_registration/docs/sec2007-169_carregistration_fr.pdf

Scheinbar hat sich dies in F noch nicht 'rumgesprochen. Ich bin da gerade dabei, dies über die EU-Kommision prüfen zu lassen und bin daher auf Infos und Input von anderen Betroffenen angewiesen.


Bis dann

Dieter

Offline ~Pero~

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« Antwort #13 am: 24. März 2007, 18:39:19 »
Guten Abend,

Hätte da mal eine Frage:

Wie sieht es denn mit Motorrädern aus, wenn man von DE nach FR umzieht, und seine
Möppis ummelden will?

Unsere sind BJ 96 und 97.

???????????????

Danke vorab

Offline bluesbrother

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« Antwort #14 am: 25. März 2007, 11:16:24 »
Zitat von: petee01
Guten Abend,

Hätte da mal eine Frage:

Wie sieht es denn mit Motorrädern aus, wenn man von DE nach FR umzieht, und seine
Möppis ummelden will?

Unsere sind BJ 96 und 97.

???????????????

Danke vorab
Hallo,

ich denke, daß das Procedere genau so sein wird wie bei Pkws (--->>> Wiki).
Anhand der Baujahre der Maschinen würde ich sagen, daß ein Besuch bei der DRIRE und beim Control Technique nötig sein wird, außer wenn ihr EU-Konformitätsdokumente habt, dann vermutlich nur Control Technique.

Gruß
Dieter