Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Auto ummelden  (Gelesen 26316 mal)

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Offline Rüdiger

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Re: Auto ummelden
« Antwort #30 am: 05. November 2007, 15:23:50 »
Hallo!

Habe gerade letzte Woche mein Auto umgemeldet in Forbach.

Dort wurde das Original der COC einbehalten, die Dame hat auch extra gefragt, ob es das Original ist. Bei meiner COC von Renault war das klar ersichtlich, aber die COC von meinem Freund, er fährt einen Ford, sah eher wie eine Kopie aus.

Was das Thema 'Schein und Brief im Original' angeht, hat die Dame alles im Original einkassiert.

Aber das war für mich auch logisch und habe ich so erwartet. Sicher ist es richtig, dass die Originalpapiere beim Fahrzeug verbleiben (ich glaube, Dieter hatte das erwähnt). Aber in Frankreich ersetzt die Carte Grise Schein und Brief. Und die bekommt man ja auch im Original, ist also sozusagen ein Tausch. Denn nach dem ganzen Procedere fahre ich ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug mit französischen Papieren, eben der Carte Grise! Und um die Zulassung geht es ja letztlich; Zulassungsbestätigungen I und II, also Schein und Brief, sagen ja nichts aus über den Besitzstand, sondern lediglich über die Halter des Fahrzeuges, also auf wen sie zugelassen sind. Okay, der Brief weiß noch was über Fahrzeughalter vor mir, aber wen interessiert das in Frankreich?

Aber es war schon ein Abenteuer, zwei Autos umzumelden. Eine Kollegin hat mich/uns begleitet mit Ihrem Wagen. Trotzdem waren wir von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr unterwegs!!

Rüdiger

Offline MarcoL

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Re: Auto ummelden
« Antwort #31 am: 05. November 2007, 15:32:16 »
Hallo,
ich hab mein Auto vor 2 Wochen umgemeldet und kann Rüdigers`s Bericht zustimmen. Bei mir ging`s nur etwas schneller.
Morgens um 7.30 Uhr Auto in D abgemeldet und um 11 hatte ich die frz. Nummernschilder in der Hand ... hatte wohl etwas Glück ?!

Grüsse
Marco

Offline bluesbrother

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Re: Auto ummelden
« Antwort #32 am: 05. November 2007, 15:32:39 »
Hi,

was die Zulassungsbescheinigung I + II angeht hat Rüdiger natürlich völlig recht.
Anders verhält es sich m.E. beim COC-Dokument, dessen Einbehalt eindeutig gegen geltendes EU-Recht verstößt.
Belegt wird dies durch die Tatsache, daß ich in meinem Fall das COC-Dokument nach Intervention der EU-Kommision in Form der SOLVIT-Stelle ja zurückerhalten habe (siehe den link weiter oben im Thema)

Gruß
Dieter


Offline Marco

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Re: Auto ummelden
« Antwort #33 am: 05. November 2007, 16:45:29 »
was ja auch logisch ist, denn wenn man ein auto danach noch mal zurück nach deutschland oder in ein anderes land überführen möchte benötigt man das COC ja wieder und wieder und wieder.

grüße,
marco