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Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Adrian am 28. April 2013, 20:34:45

Titel: Auffenthalt in grenznähe als EU-Ausländer
Beitrag von: Adrian am 28. April 2013, 20:34:45
Hallo,

meine Freundin und ich würden gern zusammenziehen. Ich bin Grenzgänger, deutscher, wohne seit 10 Jahren in Frankreich und arbeite in Dtl.


Meine Freundin ist EU-Ausländerin, hat aber bereits seit 2 Jahren eine befristete Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis für Deutschland. Sie hat auch eigenes Geld gespart. Weiteres befristetes Einkommen bekommt sie dann über Mutterschutzgeld.
Müssen wir verheiratet sein, damit sie einen Aufenthaltstitel für Frankreich bekommen kann? Was wäre wenn sie ein Kind bekommt und wir nicht verheiratet sind?


Viele Grüße,
Adrian