Gerichtsbarkeit ist in Deutschland. Der Vollstreckungstitel der dann gegen Dich erwirkt werden kann muss dann allerdings in Frankreich zugestellt werden und dazu muss das ganze dann auch noch übersetzt werden.
Das ist alles sehr aufwendig und wird man als Gläubiger nur dann machen, wann man sich von der Vollstreckung was verspricht. Außerdem muss man da ganz schön in Vorlage gehen als Gläubiger da, Titelerwirkung, Übersetzung, ggf. Adressnachforschung über den frz. Gerichtsvollzieher einiges kostet. Ggf. ist das dem Anwalt zu aufwendig und verläuft dann im Sande.
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Rechtstipp vom 24.11.2016
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aus den Rechtsgebieten Allgemeines Vertragsrecht, eBay & Recht
Mehrere aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Lentze Stopper, jeweils ausgesprochen im Auftrag der FC Bayern München AG wegen eines Ticketverkaufs auf eBay liegen uns zur Bearbeitung vor. Erst kürzlich hat der FC Bayern München damit begonnen, wegen Ticketverkäufen im Internet abzumahnen (wir berichteten).
In den uns aktuell vorliegenden Abmahnungen wird unserer Mandantschaft jeweils vorgeworfen, innerhalb von eBay-Angeboten für Fußballtickets des 1. FC Bayern München gegen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb („ATGB“) verstoßen zu haben:
Fehlende Abbildung der ATGB
Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay
Unautorisierte Nutzung des Logos
Unsere Mandantschaft wird sodann in den Abmahnungen dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.
Wurden Sie auch abgemahnt?
Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Rechtliche Einschätzung der Abmahnung
Ob Ihre konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich im Einzelfall. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB des FC Bayern überhaupt in Ihren Kaufvertrag der Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies bspw. nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls gilt es eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Angelegenheit in Ihrem Interesse rechtssicher, schnell und günstig zu beenden.
Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
Bleiben Sie ruhig
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Ihr Vorteil:
Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
Persönliche und enge Beratung und Betreuung
Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
Bundesweite Vertretung
Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die dort genannte Adresse zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter
www.abmahnblog-heidicker.de