Hallo,
ich wohne seit Februar im Elsass. Ich hatte mich in Deutschland arbeitslos gemeldet und dem dortigen Beamten gesagt, dass ich nach F ziehen werde. Das Formular E 303 habe ich bei der persönlichen Meldung nicht ausgehändigt bekommen. Ich habe es von F aus beantragt, ausgefüllt und abgeschickt. Letzte Woche kam die Ablehnung. Begündung: ich habe dem deutschen Arbeitsamt keine 30 Tage zur Vermittlung zur Verfügung gestanden.
Die ASSEDIC kann meinen Fall aber nur bearbeiten, wenn ich das Formular 303 bzw. 301 habe. Auch kann ich mich in F nicht krankenversichern ohne E303.
Was kann ich nun tun, um meine momentane Situation zu ordnen?
Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße
Annette