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Autor Thema: Arbeitslosengeld in Frankreich?  (Gelesen 29373 mal)

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Offline noba0000

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Arbeitslosengeld in Frankreich?
« am: 22. Januar 2008, 11:19:44 »
Hallo!

Mir steht eventuell zum Ende März die Schließung meines Betrieben bevor; da ich erst seit Ende letzten Jahres in F wohne habe ich keine Ahnung wie es dort von statten geht sollte man Arbeitslos werden?
Gibt es Erfahrungswerte, ob es sinnvoller ist in Deutschland oder Frankreich Arbeitslosengeld zu beantragen?
Wie lange habe ich dort Ansprüche und wie hoch sind diese dann?
Wie sieht es dann mit meiner deutschen Krankenversicherung aus?

Wo muss ich mich denn hinwenden um eventuell nähere Infos zu bekommen?

Danke!

Offline ~Pero~

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Re: Arbeitslosengeld in Frankreich?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2008, 12:04:21 »
Hallo,

setze mal voraus, dass Du in FR lebst, aber in DE arbeitest.
Danach ergibt sich automatisch, dass Du das AL in FR beantragen musst (Wohnsitzregelung).

Hierfür musst Du dann erstmal das Formular E301 bei der in DE für Deinen Arbeitsort zuständigen Arbeitsagentur beantragen (Nachweis der Versicherungszeiten und Einkommenshöhe) und meldest Dich dort auch "ARBEITSSUCHEND", wenn Du wieder in DE Arbeit suchen willst.

Dann ein Anruf bei der ASSEDIC (www.assedic.fr), welche für die Zahlungen in FR zuständig ist, um einen Termin zu vereinbaren auf dem für den Wohnort zuständigen Amt. Zu dem Termin musst Du dann das ausgefüllte E301 mitnehmen und einen Identitätsnachweis, und wenn bereits vorhanden auch Deine franz. Carte vitale.

Ausserdem musst Du Dich bei der ANPE melden, dass ist die Arbeitsvermittlung und Dich dort als Arbeitssuchend eintragen lassen (mit CV und Standard-Bewerbung)...

MERKE: Ohne Registrierung bei der ANPE und regelmässigem Vorsprechen mit Nachweis der Bemühungen um eine Stelle gibts keine Kohle von der ASSEDIC.

Deine deutsche KV will dann übrigens auch nix mehr von Dir wissen, und Dir erst recht nix mehr bezahlen.

Also sofern nicht bereits beim Umzug erfolgt, steht nun der Gang zur CPAM (caisse primaire d'assurance maladie) an, um dort die KV zu beantragen.

Die Auszahlung des ALG in FR ist in der Regel höher als in DE, muss aber dafür versteuert werden.
Maximalförderung ist, glaube ich, 2 Jahre, richtet sich aber nach den geleisteten Versicherungszeiten.

Gute Beratung gibt es übrigens bei der EURES  (http://europa.eu.int/eures/home.jsp?lang=de)
Auf der Webseite kannst Du auch Berater finden in Deiner Region.

HTH

LG
Pero




Hallo!

Mir steht eventuell zum Ende März die Schließung meines Betrieben bevor; da ich erst seit Ende letzten Jahres in F wohne habe ich keine Ahnung wie es dort von statten geht sollte man Arbeitslos werden?
Gibt es Erfahrungswerte, ob es sinnvoller ist in Deutschland oder Frankreich Arbeitslosengeld zu beantragen?
Wie lange habe ich dort Ansprüche und wie hoch sind diese dann?
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Wo muss ich mich denn hinwenden um eventuell nähere Infos zu bekommen?

Danke!
« Letzte Änderung: 22. Januar 2008, 12:05:58 von petee01 »

Offline Ralph

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Re: Arbeitslosengeld in Frankreich?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2008, 18:27:39 »
Hallo Unbekannt (e) ,

einfach mal ca. 10 Zeilen tiefer schauen - da gibt es schon einen ausfühlichen Thread dazu.

Oder link:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeitslos-als-grenzgaenger-t806.0.html

Gruß und viel Glück bei der Arbeitssuche.

Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zaren

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Re: Arbeitslosengeld in Frankreich?
« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 20:35:42 »
Hallo,

du kannst dich auch in D Arbeitslos melden. Hatte ich auch gemacht. Das einzige problem ist, dass sie dich dann berechnen, als wenn du in D Steuern gezahlt hättest. Für mich waren dies nur für 2 Monate und das wußte ich schon vorher, daher habe ich das da auch gemacht.
du musst dir ausrechnen, was für dich günstiger ist. Und in D bist du weiterhin Krankenversichert.

Gruss Zaren

Offline noba0000

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Re: Arbeitslosengeld in Frankreich?
« Antwort #4 am: 22. Januar 2008, 21:51:45 »
Danke!

Offline Zaren

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Re: Arbeitslosengeld in Frankreich?
« Antwort #5 am: 24. Januar 2008, 21:46:16 »
Hallo Ralph,

das ist richtig ich habe das schon einmal geschrieben, vieles hier wiederholt sich. Ich habe das Geld von D bekommen als "artypischer Grenzgänger". Außerdem wußte ich das dies nur 2 Monate sind.

Du hast recht, am besten gar nicht Arbeitslos zu werden, aber wie willst du das machen im Januar schließt deine Firma für die du gearbeitet hast und in meinem Gewerbe stellt dich über Winter keiner ein. Zeitarbeitsfirmen sind doof, zumal wollten die mir das geben was mein Arbeitslosengeld ist und ich hätte noch zusätzlich Spritkosten gehabt. Also 2 Monate auf die Zähne beissen.

Gruss Zaren