Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Lena am 13. Februar 2010, 16:00:08
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Ich habe zum 31.03.2010 meinen Job in Deutschland gekündigt 400 km von hier.Mein Mann ist vor 2 Jahren beruflich nach hier versetzt und ich bin mitgezogen. Pendelei wurde mir zu viel.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich? Ich habe meine Steuern immer in Deutschland bezahlt .
Wäre schön wenn man mir helfen kann.
Lieben Gruss
Lena
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also wenn du selbst kündigst kriegst du in der Regel kein ALG, es gibt allerdings Ausnahmen. Das musst du aber mit der Assedic klären, die erste 4 Monate gibts aber auf jeden Fall nix.
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Ich werde mein Glück probieren. Ich warte jetzt noch auf meine F-Krankenversicherungskarte. Ich habe gehört ohne die könnte ich noch nichts beantragen.
Danke für deine Antwort : :winkerwinker: