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Autor Thema: arbeitslos in F als ehemaliger Grenzgänger  (Gelesen 4066 mal)

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Offline friedrich

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arbeitslos in F als ehemaliger Grenzgänger
« am: 12. August 2007, 21:51:31 »
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine knifflige Frage. Ich bin seit 7 Jahren Grenzgänger (wohnhaft in F, arbeiten in D). Jetzt bin ich im Begriff, eine Arbeitsstelle in F anzunehmen. Kann mir jemand sagen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, falls ich die Probezeit nicht überstehe? Werden die vorherigen 7 Grenzgängerjahre irgendwie anerkannt?

Schon mal Danke im voraus

Stefan

Offline khmer

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Re: arbeitslos in F als ehemaliger Grenzgänger
« Antwort #1 am: 13. August 2007, 02:04:00 »
Na, da ist doch eigentlich gar nichts kniffelig. Als GG hast Du Anspruch auf Leistungen in Deinem Wohnsitzland, also F, auch wenn Du nur in D gearbeitest hättest. Natürlich mußt Du die letzten 3-6 Gehaltsnachweise bei Antragstellung mitbringen. Die frz Leistungen sind auch erheblich besser als die deutschen, vorallem für AN > 50 Jahre.

Mensch Stefan, Du hast das Vorstellungsprozedere geschafft, warum sollst Du die Probezeit nicht überstehen? Das kostet auch den Arbeitgeber Zeit und Geld. Eine Trennung kommt doch nur in Betracht, wenns wirklich gar nicht funktioniert.

Alors, bonne chance, ça ira!
A+
« Letzte Änderung: 16. August 2007, 02:48:18 von khmer »