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Hat man eine Chance sich arbeitslos in Frankreich zu melden ohne Sprachkenntnisse?

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Autor Thema: Arbeitslos als Grenzgänger  (Gelesen 24003 mal)

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Offline Frosch

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Arbeitslos als Grenzgänger
« am: 29. November 2007, 15:06:52 »
Hallo Leute,

bin ganz neu bei Euch, finde es super, dass es Euch gibt.

Habe ich eine Chance mich in Frankreich arbeitslos zu melden, ohne jegliche
Sprachkenntnisse, hat da jemand Erfahrung. Oder gibt es Menschen, die
behilflich sein können in Eurem Kreis.

Vorab schon recht herzlichen Dank.

Frosch

Offline Zaren

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #1 am: 29. November 2007, 23:48:03 »
Hallo,

du mußt dich auf jeden Fall in Deutschland beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und dir das bestätigen lassen. Ebenso bekommst du von den deutschen ein Formular, welches du für das Französische brauchst (keine Ahnung wie das heisst). Auf dem deutschen Arbeitsamt werden sie auch versuchen dich dann als Arbeitslos führen zu wollen. Würde ich aber davon abraten, weil du dann Arbeitslosen Geld bekommst, als wenn du in Deutschland Steuern gezahlt hättest.

Gruss Zaren

Offline khmer

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #2 am: 30. November 2007, 02:20:37 »
Hallo,

du mußt dich auf jeden Fall in Deutschland beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und dir das bestätigen lassen.... Auf dem deutschen Arbeitsamt werden sie auch versuchen dich dann als Arbeitslos führen zu wollen. Würde ich aber davon abraten, weil du dann Arbeitslosen Geld bekommst, als wenn du in Deutschland Steuern gezahlt hättest.

Auf den 1 Satz kann ich mir ja noch einen Reim machen: Könnt mit Ausfallzeiten in der Rentenversicherung zu tun haben.

Aber was danach kommt, scheint mir völlig abwegig.
Es wird Dich kaum jemand zum dt AL-Geld einladen oder gar drängen wollen.
Was soll das mit Steuern zu tun haben?

Abhängig vom Lebensalter und Beschäftigungszeiten gibts in F deutlich mehr und/oder länger Geld, steuerpflichtig.
> 50 bis zu 3 Jahre, da bist Du in D schon lang in Harz IV.

Wo mußt Du Dich al melden in F Frosch?
In Forbach o Sgms könnt ich Dich ev begleiten.

Aber Du mußt Frz lernen. Die werden Dich ev. zur A.E.F.T.I. schicken. Oder willst Du nicht?

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khmer

Offline Ralph

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #3 am: 30. November 2007, 09:07:16 »
Hallo,

zunächst mal die Frage - wo hast Du seither die Sozialversicherungbeiträge bezahlt ? In D ?
Wenn ja mußt Du zum deutschen Arbeitsamt und dir bestätigen lassen das Du anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Mit diesem Formular gehts Du zum französsichen Arbeitsamt und meldest Dich dort odrnungsgemäß Arbeitslos.
Deine Bezüge werden nach französsichem Recht ausgerechnet und bezahlt (längere Zahlungsdauer bzw. andere Sätze).
Die Arbeitslosenmeldung ist auch deshalb wichtig da Du automatisch dann über das Arbeitsamt in F sozialversichert bist !

Jetzt kommt es darauf an wo du in Zukunft arbeit finden willst. Willst Du wieder in D arbeiten solltest Du dich dort arbeitssuchend melden (keine Muß -Vorschrift aber sinnvoll) damit Du dort im System erfasst bist und entsprechende Angebote bekommst. Achtung bei privaten Arbeitsvermittlern - die haben kein Interesse an Dir da sie die Vermittlungsprovision für dich nicht bekommen.

In Frankreich suchen Sie sowieso eine Arbeit für Dich. Wenn Du kein französsich kannst ist das natürlich ein Nachteil. Frag nach vom Arbeitsamt geförderten Sprachkursen und nutze sie.
Ansonsten gibt es genug Jobs wo die Sprachkenntnisse nicht so wichtig sind. Aber wenn Du zb. gelernter Kaufmann bist kannst Du das in F ohne französisch natürlich vergessen. Außerdem sind die Verdienstmöglichkeiten nicht so hoch. Du solltetst auch zu sog. Interim agenturen gehen (Zeitarbeit Mindestlohn 8,27 EUR / std) da bekommst Du momentan eher was.
Die meisten deutschen die hier leben / arbeiten und wenig französisch sprechen sind entweder in der Holzindustrie oder Gastronomie beschäftigt.
Das sind normalerweise keine Traumjobs - aber welche Jobs haben Ausländer ohne deutschkenntnisse in D ?

Es ist keine Schande und auch nichts illegales sich in F arbeitslos zu melden wenn man jahrelang Versicherungbeiträge bezahlt hat !
Das deutsche und das französische Arbeitsamt verrechnen die Zahlungen sowieso miteinander.

Gruß und viel Erfolg bei der Arbeitssuche

Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline ~Pero~

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #4 am: 30. November 2007, 10:18:12 »
Moijen,

seit gestern auch leider für uns ein interessantes Thema.

Wir werden zum Ende Dezember endlich in unser Häuschen in FR umziehen (vorher in DE gewohnt).

Nun hat meine Frau die Kündigung erhalten zum 31.12.07.

Ist ja nun eine speziellere Situation, als wenn man, schon in FR wohnend arbeitslos wird?
Oder läuft das vom Procedere dann genau so ab?

Grüße
Pero

Offline Ralph

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #5 am: 30. November 2007, 21:23:31 »
Hallo Pero,

nein - Du mußt Dich dort arbeitslos melden wo Du lebst. Wenn Du offiziell Dich in Deutschland abgemeldet hast und in Frankreich lebst ist das französische Arbeitsamt zuständig. Vorher mußt Du aber erst beim deutschen die Bescheinigung holen das Du Ansprüche hast. Da würde ich in Eurem Fall dann gleich die französische Adresse eintragen.
Übrigens hab ich mich nochmals erkundigt - das deutsche Arbeitsamt verlangt tatsächlich das man sich in D arbeitssuchend meldet. Ich dachte das wäre freiwillig und macht ja auch Sinn wenn man in D was sucht.
Es geht wohl dem deutschen Arbeitsamt darum eine Kontrollfunktion der Dauer der Arbeitslosigkeit zu haben.

Die Leistungen des französischen Arbeitsamtes sind besser, die Zahlungsdauer ist länger und der erneute Anspruch entsteht wesentlich schneller als in D (i.d.R. nach 6 Monaten, kommt aber auf die Stundenzahl an).

Viel Glück bei der Arbeitssuche - vielleicht braucht sie sich ja gar nicht arbeitslos zu melden.
Übrigens ist in Frankreich der Akt Arbeitsamt = Bezahlung und Arbeitssuche / Vermittlung getrennt und wird von 2 Behörden erfüllt (ASSEDIC und ANPE).

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zaren

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2007, 02:13:16 »
Hallo khmer,

was meinst du was ich auf dem deutschen Arbeitsamt erlebt habe. Ich wußte von vornerein das ich nur 2 Monate Arbeitslos bleibe und da sagte die "nette Dame" (in D auf dem Amt arbeiten echt nur Gärtnerinnen): da ich meinen Lebensmittelpunkt in D bestreite (so hatte sie das aufgefasst) werde ich als Artypischer Grenzgänger gehandelt und bekomme aus D Arbeitslosengeld.
Zu dem Zeitpunkt wußte ich nicht, dass ich darauf bestehen kann, nicht von D bezüge zu bekommen!!!! Das nächste Mal bin ich schlauer!
Und dann haben die in D mir mein Arbeitslosengeld so errechnet, als hätte ich in D die gesamte Steuer gezahlt, ich war sogar beim Anwalt ob das denn alles so Rechtens ist! Leider ja!

Sicher laden die dich dazu ein in D die Bezüge zu beziehen, oder woher denkst du nehmen die in F auf dem Arbeitsamt die Bezüge her? Die deutschen dürfen doch dann an Franzosen mehr zahlen als wenn ich das in D mache!!!

Nichts desto trotz, Arbeitslos ist sch......!!!
Gruss Zaren

Offline Marco

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2007, 11:32:13 »
ja, man könnte manchmal den eindruck bekommen, als legt man auf der arbeitsagentur die gesetze und richtlinien gerade so aus, wie es für die arbeitsagentur am billigsten ist.

ich kenne einen fall, bei dem es um die förderung einer selbstständigkeit ging. drei mal war alles klar und die förderung "quasi sicher". beim letzten termin, an dem nur noch die unterschrift geleistet werden sollte, lehnte der zuständige vorgesetzte völlig überraschend den eintrag ab (zuständiger sachbearbeiter hatte schon mündliche zusage erteilt) mit dem hinweis auf nicht näher genannte europäische richtlinien.

man könnte sich wirklich für dumm verkauft vorkommen.

grüße,
marco

Offline cogee

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #8 am: 05. April 2009, 19:12:18 »
das heisst man muss gar net in F zum arbeitsamt,sondern kann in D alles beantragen?

Offline cogee

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #9 am: 05. April 2009, 19:34:17 »
aber in D ist es dennoch möglich oder,ohne dass man sich in F meldet?

Offline Zaren

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #10 am: 13. April 2009, 01:21:11 »
hi,

sicher ist es möglich. Ich habe das hinter mir, allerdings rate ich davon ab. Erstens gibt es in F mehr Geld und 2. wirst du in D so ausbezahlt, als hättest du in D Steuern gezahlt.

Gruss Zaren

Offline cogee

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #11 am: 13. April 2009, 16:44:50 »
also ich habe hier im forum gelesen,man braucht die letzten 13 gehaltsbescheinigungen wenn man arbeitslos wird,ich werde dies wahrscheinlich bald aufgrund der wirtschaftslage,habe aber nur 7 monate gearbeitet,davor war ich  8 monate arbeitslos
reicht dennen von der assedic dann der alg-öbescheid?

Offline Zaren

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #12 am: 15. April 2009, 17:11:48 »
Wie brauchst nen Job? Ich habe da einen! was swind denn deine vorstellungen finanziell?

Gruss Zaren

Offline chevymichel

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #13 am: 24. Mai 2009, 22:21:17 »
Hallo Zusammen...

Naja.. Ein Thema das man Nie Vergessen sollte. Wir wissen Alle leider nicht Obs uns ned Mal Selber betrifft..
Also ich Hatte vor 4 Jahren Das Vergnügen. Damals auch noch recht unwissend Über Alles...
Als Erstes natürlich die Arbeitssuchmeldung aufm Arbeitsamt in Deutschland.

Danach bin ich mit  einer Nachbarin Nach Sarreguemines Gefahren Erst Zur Assedic und da Hatte Ich achon das erste Problem.
Man Benötigt eine Versicherungsnummer.. Also die der Carte Vital.. Hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Also gleich der Nächste Weg auf zur CPAM. Die haben mir dan ein Formular für meine Deutsche Kasse gegeben.. Papierkrieg wie immer halt.

Der Nächste gang war dann ANPE  ich glaube das müsste das gegenstück zur Assedic sein. Allerdings sind die dort zuständig für Das Job Suchen und Vermitteln. Ohne Bestätigung der ANPE bekommt man aber von der Asedic keinen cent...

Gut Gesagt getan. Viel Papier wie immer. Aber Tage Später Kam schon die erste Post mir Ausrechnungen der Asedic und Die Zahlungen Kamen dann auch Regelmässig.. Von der ANPE Habe ich seitdem Nie mehr etwas gehört oder gesehen. :-)
War 2 Monate Später auch schon wieder in einer Beschäfftigung.

Also Alles In Allem Typisch Französich.. :-) Gelassen und mit Viel Papier. Aber Genau Das Lieben wir doch so.. Gell...

Also in diesem Sinne.. Wollen wir Hoffen nicht zu schnell was von der Asedic zu Hören.

Gruss

Michel

Offline balu511

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Re: Arbeitslos als Grenzgänger
« Antwort #14 am: 27. Mai 2009, 08:13:01 »
Mein Mann war vor 5 Jahren ein Jahr arbeitslos. Er zog aus der Nähe Stuttgart zu mir ins Elsass und hat damals seinen Job aufgehört. Ein Jahr hat er dann das Erziehungsjahr bei unserer Ältesten gemacht und sich dann arbeitslos gemeldet. Bescheinigung von D nach F auf die Assedic gebracht, vorher zur ANPE für die Nr. Er hat sogar ohne Sperre (obwohl er selbst gekündigt hatte) ab dem Tag des Antrages sein ALG aus Frankreich erhalten (Der Sachbearbeiter meinte: Sie haben sich ja um ein Kind für Frankreich gekümmert) Von der ANPE kam nur so alle halbe Jahre ein Schrieb, dass er nicht vermittelbar sei.

Er hat sich aber beim deutschen Arbeitsamt eine Zugangsnummer zu dessen Internetportal geben lassen in dem die Arbeitsplatzangebote drin stehen.

Anfang 2008 wurde er wieder arbeitslos. Aufgrund einer Abfindung erhielt er diesmal 3 Monate kein ALG. Aber diesmal hat sich deutsche Arbeitsamt auch um ihn gekümmert.

Man muss definitiv dranbleiben und wenn man die Möglichkeit hat, dann sicher arbeitslos in F.

Liebe Grüße von Barbara