Hallo Leutz,
habe mittlerweile mit dem zuständigen für Ausweißangelegnheiten Hr. H....? ( Namen vergessen ) in BW, LMI, gesprochen. Interessant war für mich das er sofort wußte wovon ich rede und während des Gesprächs hatte ich den Eindruck das er schon hier im Forum war, daher konnte er mir auch sofort Info geben.
Hier in Kürze.
Das Land BW hält sich strikt an die Empfehlung des Bundes. Also keine Adresseingabe.
Die Ausweißstellen die dennoch die Adresse eintragen handeln definitiv falsch und gegen Länderrichtlinie.
Mit welchen Folgen für beide Parteien wollte er mir nicht sagen.
Regelungen auf europäischer Ebene sind im Gespräch. Wahrscheinlich wird das jeweilige Konsulat die Ausweiße ausstellen ob mit Adresse oder ohne


?
Habe nach dem Gespräch mal etwas die Rechtslage abgeklopft und mußte leider feststellen das man keinerlei Handhabe hat um den Eintrag der Adresse zu erzwingen.
Auf den Ausweiß jedoch besteht Rechtsanspruch. Zu beantragen wie schon in den vorigen Posts beschrieben.
Also muß ich leider von meiner Seite die Waffen strecken und mich aus meinen Wunden blutend ergeben.
Meinen Ausweiß werde ich in der nächsten Zeit in Karlsruhe beantragen, auf jeden Fall noch bevor ich nach Straßburg muß, ist mir zu heftig.
Grüßle
Uwe