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Autor Thema: Anmeldung in Frankreich abgeschafft?  (Gelesen 70533 mal)

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Offline Marco

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #30 am: 06. Februar 2007, 14:09:31 »
Zitat von: Dieter12
Welchen "Ausweis" zeigen eigentlich die in D wohnenden Franzosen in D vor?
die frage finde ich auch sehr interessant :-).

Marco

P.S.: "Unsicherheit" bedeutet manchmal auch "Freiheit" :-)

Guest

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #31 am: 07. Februar 2007, 13:00:35 »
soviel mal zum Thema in blabla Deutsch :

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/niederlassungserlaubnis.html

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/aufenthaltstitel.html

meine Bekannten haben jedenfalls noch das pendant zur carte de séjour. Ob das jetzt aber der "alten" Aufenthaltsgenehmigung oder der neuen Niederlassungserlaubnis entspricht weiss ich auch nicht..... muss ich mal nachfragen.....

Ulf

Guest

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #32 am: 17. März 2007, 11:40:15 »
Hallo,

bin beim Stöbern in diesem Forum zufällig auf das Thema gestoßen. Ich trage mich nämlich gerade mit dem Gedanken, gemeinsam mit meiner Frau nach Frankreich zu ziehen.

Ein Tipp zum Thema Personalausweis: Zwar stellt das Konsulat nur Reisepässe aus, aber es scheint trotzdem möglich zu sein, in den Besitz eines Personalausweises zu kommen, nämlich bei jeder beliebigen deutschen Gemeinde! Das Problem scheint nur zu sein, dass viele Gemeinden das selbst nicht wissen. Hierzu folgender Link eines in der Schweiz lebenden Deutschen, der einen Ausweis bekommen hat:

http://www.lennart-meier.org/personalausweis/

Nur mit dem Eintrag der Adresse im Ausland scheint es nicht so einfach zu sein, was die angesprochenen Probleme ja leider nicht lösen würde. Aber immerhin müsste man nicht immer seinen Reisepass mit herumschleppen. Und vielleicht hat man ja zwecks Eintragung der Adresse ein bisschen Spielraum!?

Offline Uwe

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #33 am: 18. März 2007, 11:56:24 »
@AndyK

Den Beitrag find ich äußerst interessant. Werde gleich nächste Woche ans Werk gehen und einen neuen PA beantragen, bei richtigem Vorgehen bekommt man es bestimmt auch hin das die Adresse eingetragen wird.

Gruß
Uwe

banjo

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #34 am: 18. März 2007, 16:01:02 »
Hallo Uwe,

berichte bitte hier von Deinen Erfolgen und Deinem Vorgehen!

Offline Uwe

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #35 am: 18. März 2007, 17:03:54 »
Selbstverständlich,

hab jetzt schon Mails verfasst 1xans Bürgerbüro Karlsruhe und 1x ans BMI

Salut
Uwe

Offline Uwe

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #36 am: 21. März 2007, 18:09:16 »
Servus,

hier ist die Antwort vom BMI. Namen habe ich raus geixt (schreibt man das so?)

Bitte nicht gleich auf die zuständige Behörde rennen.
Ich habe noch weitere Fragen zur Verfahrensweise gestellt.

Also Geduld Freunde ich werde euch selbstverständlich über alles weitere unterrichten.

Achso in Anlehnung zu meinem Beitrag Familienkasse Offenburg.
Ich finde deutsche Beamte doch an O.K.
Aber diese Offenburger ??? :D

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Sehr geehrter Herr Manz,

haben Sie vielen Dank für Ihre am 18. März 2007 im Bundesministerium des Innern
eingegangene E-Mail. Sie bitten um Informationen im Rahmen des Ausweiswesens.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Ausweispflicht unterliegt nach deutschem Recht nur, wer Deutscher im Sinne
des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat
und nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht
unterliegt (§ 1 des Gesetzes über Personalausweise).

Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen nicht der allgemeinen
Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht. Sie sind daher nicht
verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Gleichwohl besteht nach den verschiedenen Personalausweisgesetzen der
Bundesländer die Möglichkeit, als Deutscher, der nicht der Ausweispflicht
unterliegt, auf Antrag einen Personalausweis zu erhalten (z.B. § 1 Abs. 3
AGPersPaßG Bayern). Somit besteht auch für Auslandsdeutsche die Möglichkeit,
einen Personalausweis zu erhalten. Der Antrag ist in der Regel bei der
Personalausweisbehörde zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der
Antragsteller seinen letzten gemeldeten Wohnsitz im Inland hatte. Die
Auslandsvertretungen sind für die Ausstellung des Personalausweises nicht
zuständig.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.: XXXXXXXXXXXXX
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Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Buergerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de

Jess

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #37 am: 21. März 2007, 19:41:43 »
Ich hab mich auch gleich mal erkundigt und komm auch zu dem Ergebnis, das es möglich ist einen Personalausweis ausgestellt zu bekommen.
Meine Tante ist Standesbeamtin und die hat sich gleich erkundigt, Foto , Gebühr, Reisepass und Geburtsurkunde reichen aus.

Also hab ich nächste Woche , in meinem Urlaub schon mal was vor *g*

banjo

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #38 am: 05. April 2007, 13:43:12 »
Ich habe versucht, beim Bürgerbüro in Karlsruhe mit dem von "Deutzose" oben geposteten Schrieb vom BMI einen BPA zu bekommen und bin zunächst in erster Instanz gescheitert -> gibt es nicht.
Der Amtsleiter will sich jetzt drum kümmern.

Ich berichte weiter.....

Offline Uwe

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #39 am: 05. April 2007, 18:36:23 »
Hallo Leute,

ich habe glaube ich drum gebeten abzuwarten. Tut mir Leid das es so lange dauert, aber ich muss ja auch meine Brötchen verdienen. :D

Nee Spass ohne, ich versuche eine "Komplettlösung, nach der einige Behörden vorab durchs BMI informiert werden und in der bestimmte Beamte schon im Vorfeld informiert werden. Dies sollte die Wege verkuerzen.

@banjo,
kannst du mir den Namen des Beamten nennen ? (per Mail bitte) Derjenige weiss zumindest schon worum es geht und je mehr kommen ??

Man wird sehen. Wie gesagt bei mir dauerts halt ein bisschen.

Gruss
Uwe

Jess

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #40 am: 05. April 2007, 20:39:33 »
Hey banjo wieso gehste net nach rastatt wenn in beinheim wohnst? ich werd so nach dem 15 den monat mal in plittersdorf das ganze theater machen.

banjo

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #41 am: 05. April 2007, 22:58:40 »
Hi Jess,

weil laut BMI das Amt zuständig ist, in dem man seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte, und das ist Karlsruhe bei mir.

banjo

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #42 am: 18. April 2007, 09:30:29 »
Neuigkeiten:

Laut Aussage des Amtsleiters des Einwohnermeldeamts Karlsruhe kann ein BPA ausgestellt werden. Der BPA ist jedoch in erster Linie ein "Inlandsausweisdokument", aus diesem Grund wird keine Anschrift auf der Rückseite eingetragen, sondern nur ein Passus: "keinen Wohnsitz im Inland".

Hat denn jemand schon einen BPA bekommen?   Wird die Adresse tatsächlich nicht eingetragen?

Offline Uwe

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #43 am: 19. April 2007, 18:38:03 »
Hallo Leute,

sorry für die lange Abwesenheit und das ich nichts von mir hören ließ, aber bei mir hat sich inzwischen viel getan, da ich echte ges. Probs. habe. Dies zum negativen, zum positiven darf ich erwähnen das ich in der Zwischenzeit pepe geworden bin.:D:D.

So jetzt zur Sache.

Ich habe heute auch mit dem Amtsleiter Hr. S....r gesprochen und kann  banjos Aussage soweit bestätigen.
Also einem Perso ohne Wohnsitzangabe steht nichts im Weg.
Als Papier soll man die üblichen Unterlagen mitbringen, am besten den alten Perso noch dazu. Dies würde viel vereinfachen. Natürlich ein aktuelles Paßfoto.

Hierzu die letzte Mail die ich vom BMI erhalten habe und etwas anders verstehe.

Peinlich ich dachte das ich Sie schon reingestellt hätte.

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Sehr geehrter Herr Manz,

haben Sie vielen Dank für Ihre weitere am 21. März 2007 im Bundesministerium des Innern eingegangene E-Mail. Sie bitten abermals um Informationen im Rahmen des Pass- und Ausweiswesens. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Eintrag eines im Ausland befindlichen Wohnsitzes wird seitens der inländischen Personalausweisbehörde nicht vorgenommen.

Auf der Besprechung der Passreferenten im November 2002 wurde der seitens des Saarlandes ergangene Vorschlag eines Eintrages "ohne Wohnsitz im Inland" allgemein befürwortet.

Entsprechend des lediglich empfehlenden Charakters der Befürwortung kann jedoch eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Praxis gegeben sein. Nähere Auskünfte zum konkreten Verfahren erteilen die Innenministerien der Länder.

Hinsichtlich der Zuständigkeiten des Bundesministeriums des Innern darf ich auf die Internetseite des Ressorts hinweisen. Den entsprechenden Folgelink füge ich zur Erleichterung nachfolgend bei:


http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122258/Internet/Navigation/DE/Ministerium/AufgabenDesBMI/aufgabenDesBMI.html__nnn=true

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122258/Internet/Navigation/DE/Themen/themen__node.html__nnn=true


Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.: XXXXXXXXXXXXXXXX
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Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Buergerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de


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Also ist dieser Wohnsitzeintrag nur eine Empfehlung für das Saarland. Ergo können Saarland und auch andere Bundesländer anders verfahren.

@Dirk
Ich denke unser Hr. S.....r  wird sich an die Empfehlung halten wollen (würde ich an an seiner Stelle auch).
Von Ihm weiß ich allerdings auch das seitens des BMI Gespräche im Gang sind wonach dieses Problem auf Länder oder europäische Ebene einheitlich geklärt werden soll. Bis wann weiß ich nicht.

Frage:
Sollen wirs beim diesem Wohnsiteintrag belassen oder soll ich den Gang zur nächsthöheren Behörde gehen und mal versuchen ein Fädchen zu ziehen.

Nochwas wenn man die erste Mail vom BMI liest, steht das der Perso in der Regel von der letzten Behörde ausgestellt wird. Es stellt sich also die Frage ob es nicht doch eine andere Behörde machen kann und zwar eine von der man weiß das Sie den Wohnsitz einträgt ??

Grüßle
Uwe

banjo

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Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« Antwort #44 am: 19. April 2007, 19:32:08 »
Hallo Uwe,

wenn man denn nun so einen BPA hat, in dem die Adresse (und die Stadt) nicht steht, ist man eigentlich nicht viel weiter, wie beim Reisepass, außer daß der BPA handlicher ist.

Aus diesem Grund fände ich es toll, wenn Du die "Fädchen ziehen" könntest und uns/mich auf dem Laufenden hältst.
Da meine Carte Sejour demnächst abläuft, werde ich mir auf jeden Fall den BPA ohne Adresseintrag mal ausstellen lassen.