Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Am 01.April 2019 Umzug von D nach F. Haben noch Fragen, wer kann helfen ? :)  (Gelesen 3730 mal)

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Offline Thoff

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Hallo alle zusammen, Bonjour à tous,

meine Freundin und ich ziehen am 01. April nach Frankreich (Schoeneck). Mietvertrag ist schon unterschrieben.
Ich hab mich hier schon im Forum und im Internet schlau gemacht, aber auch oft mal widersprüchliches gelesen.
Es bleiben einfach noch einige Fragen offen, deshalb fasse ich die hier einfach mal zusammen und hoffe auf eure Hilfe alle Unklarheiten zu beseitigen  :doppeld:
Zu unseren Fragen:

Das Formular No 5011 haben wir schon zu unserem deutschen Arbeitgeber zum Ausfüllen gegeben.
Was ist jetzt in welcher Reihenfolge zu tun und mit welchen Dokumenten und was kostet es eventuell ?

- Abmeldung alter Wohnort
- Anmeldung im neuen Wohnort in Frankreich
- Abgabe 5011 auf dem Finanzamt in Frankreich (kann man das per Post schicken oder muss man da persönlich hin ?, wie lange dauert es bis man sein Exemplar vom französischen Finanzamt zurückbekommt ? Das muss dann wiederum zum deutschen Arbeitgeber, das wars, oder ?)
-Habe was über eine Reform der Einkommenssteuer in Frankreich gelesen https://de.ambafrance.org/Steuerreform-in-Frankreich-tritt-2019-in-Kraft Die Steuer würde wie in Deutschland dann, direkt vom Brutto einbehalten. Ist das jetzt so ?
- Wenn man mal umgemeldet ist, wie sieht es mit dem abändern des Personalausweises aus, wer macht da den entsprechenden "Aufkleber" mit der neuen Adresse drauf ?
- Wie sieht es mit abändern des Wohnortes im Reisepass aus ?
- Wie ist es generell, wenn neue Ausweisdokumente benötigt werden. Wenn beispielsweise Perso oder Reisepass ablaufen oder verloren gehen. Wo bekommt man neue ? Muss man dazu zum deutschen Konsulat nach Straßburg ?
- Was ist mit der Wohnsteuer, muss ich das irgendwo anmelden, oder bekommt man da einfach einen Bescheid ?
- Habe gesehen man kann wohl vieles was das Finanzamt betrifft online machen https://www.impots.gouv.fr/portail/, da kann man sich mit seiner Steuernummer registrieren. Wann bekomme ich die ? Kann ich dann wirklich online alles abwickeln ?
- Dann das leidige Thema Kfz, wir haben insgesamt 2 Autos und 5 Motorräder. Hab schon mitbekommen dass das alles etwas kompliziertes ist als in D, wer hätte es gedacht  :zwinkern:
Bei den Autos kann ich ja noch einigermaßen folgen, aber bei Motorrädern wird es schwierig Infos zu bekommen. Hat jemand Erfahrung ? Muss ich bei Motorrädern auch so einen Malus bezahlen ? Die CO2 Werte der Motorräder sind mir gar nicht bekannt. Ich muss dazu sagen dass 2 der Motorräder auch über 30 Jahre alt sind.
Auch habe ich weder für die Motorräder noch die Autos noch irgendwelche Rechnungen. Das waren alles Gebrauchtfahrzeuge von privat gekauft. Wie schaut es da mit dem Quitus fiscal aus ? Man muss ja, wie ich gelernt habe vor Anmeldung eines Fahrzeugs erstmal nachweisen dass man Umsatzsteuer gezahlt hat. Wie ist das bei Privatkäufen gebrauchter Fahrzeuge. Bin für jeden Tipp, jede Anleitung dankbar wenn es um die Anmeldung von Kfz, insbesondere Motorrädern in Frankreich geht. Nehme auch gerne Tipps entgegen wie ich sie weiterhin in D angemeldet lassen kann  :pfeif:

So, ich glaube das war es erstmal. Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

Vielen Dank und viele Grüße
Merci beaucoup et meilleures salutations

Tobi






Offline Nase

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Also zu ein, zwei Fragen kann ich Dir antworten.

Ausweise (Personalausweis/Reisepass). Die bekommen bei der Abmeldung in Deutschland nur einen Aufkleber, dass kein fester Wohnsitz in "D" besteht.
Die Papiere werden ausschließlich auf dem Konsulat in Starsbourg verlängert. Ich habe mir deshalb kurz vor meiner Auswanderung beides nochmal neu ausstellen lassen. Falls Du bereits einen Führerschein hast, der nach 15 Jahren abläuft musst Du in "F" einen neuen Führerschein beantragen.
Bei mir waren die Abmeldekosten in "D" 25.-€. Dann habe ich für meine Bank in "D" noch eine erweiterte Abmeldebestätigung benötigt. Die hat mich 5.-€ zusätzlich gekostet.
Wenn Du weite in "D" arbeitest, dann solltest Du dich in "D" recht bald abmelden. Bei mir hat das Finanzamt in "D" nämlich den Grenzgängerstatus erst ab Vorlage der Abmeldebescheinigung akzeptiert. Bis zu diesem Datum war ich in "D" steuerpflichtig.
Eine Meldepflicht in "F" besteht nicht. Man bekommt auch keine Meldebestätigung. Bei der Mairie sollte Du dennoch vorbeigehen und Bescheid geben, dass Du neu im Ort bist. Dort gibt es oft nützliche Infos z.B. zur Müllabfuhr. Eine Meldebestätigung gibt es aber nicht. In "F" gelten Telefon-, Gas-, Stromrechnungen usw. als Wohnsitznachweis. Sollte man z.B. immer eine im Auto haben.
Zum Drama mit der Ausfuhr der KFZ kann ich leider nichts sagen. Ich musste auf alle Fälle die Kaufbelege einreichen. War bei mir aber auch nicht so schlimm, weil unsere Autos keine 2 Jahre alt waren und vom Händler gekauft wurden.

Ansonsten Willkommen in "F"

Offline Nase

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Ach so....

Formular 5011 würde ich beim Finanzamt vorbeigehen. Das wird abgestempelt und gut ist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alles was ich auf dem Postweg erledigen will mehrere Wochen, wenn nicht Monate geht, weil oft noch Rückfragen kommen. Also hin zum Finazamt, mit dem Formular wedeln und dann ist auch gut.

Offline Niemand

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Pass- und Personalausweisangelegenheiten kann man über die Einwohnermeldeämter in Saarbrücken erledigen.
Dort wird über Straßburg eine Genehmigung eingeholt und wird dann über Saarbrücken erledigt.