Noch mal zur 5-Jahres-Regel: Die betrifft jeden, der Kfz über 3,5t fahren will. Der alte FS 3 beinhaltet heute die Klassen B/BE (bis 3,5t) und C1/CE1(über 3,5t bis 7,5t).
Die C-Klasse ist bis zum Alter von 50 Jahren gültig und muß dann alle 5 Jahre erneuert werden. Diese Regelung gilt europaweit. Die Klasse C1 ist ein Kompromiss für den Bestandsschutz des deutschen FS 3, der bis 7,5t gültig war. Wenn man über 50 den FS nicht erneuern lässt, verliert man automatisch die Berechtigung zum Führen von Kfz über 3,5t.
Gruß vom alten Trucker
Hermann
Hmmmm, also so weit ich weiß, gilt die 5Jahresregel + über 50 beim FS3 nicht bis 7,5to - dort gilt Bestandschutz und der C1/C1E wird beim umschreiben unbefristet ausgestellt. Wenn ich es richtig sehe, darf man damit sogar weiterhin Gespanne bis 12to fahren und nur für das was drüber rausgeht (also bis zu diesen 18to) gilt - neue Scheckkartenführeschein ab 50 und alle 5 Jahre.
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/446/446709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=e8810033-51c6-d001-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm:
"...Seit 01.01.2001 brauchen nun alle LKW-Fahrer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, den Scheckkartenführerschein mit der Klasse C bzw. CE für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Bei der Klasse 3 gilt für bestimmte Fahrzeugkombinationen das selbe. Mit dieser Klasse ist es erlaubt, Züge mit nicht mehr als drei Achsen zu fahren. Dabei darf das Zugfahrzeug über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse schwer sein und das Gespann ein maximales Gewicht von 18,5 t bei einem Anhänger mit Tandemachse erreichen. Bei einer Tandemachse handelt es sich um eine Achse, bei der der Abstand der Achsmittelpunkte unter einer Meter liegt.
Auch wer einen solchen Zug, der über 12 t zulässige Gesamtmasse schwer ist, oder bei dem die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über das Leergewicht des Zugfahrzeugs hinaus geht, führen möchte und das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, benötigt seit dem 01.01.2001 oder ab Vollendung des 50. Lebensjahres den neuen Scheckkartenführerschein mit der Klasse CE, Schlüsselnummer 79. Es sind dies Gespanne, die bei den neuen Fahrerlaubnisklassen nicht unter die Klasse C1E fallen, sondern darüber hinaus gehen."
Ne ganz andere Frage, was die französichen Behörden eigentlich draus machen? Und ob da dann gilt was im Schein steht (also wenn man noch den deutschen behält (was ja legal ist) oder ob die Sachen wie "unbefristet" automatisch bei Wohnsitzwechsel verfallen?