Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Abmeldung französischer PKW  (Gelesen 37964 mal)

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Offline Thomas

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Abmeldung französischer PKW
« am: 02. Januar 2007, 13:27:08 »
Hallo,

ich will meinen in Frankreich zugelassenen PKW abmelden. Mir wurde erzählt, dass ich ich mein Auto am Tag der Abmeldung (bis 24.00 Uhr) benutzen darf. Stimmt das? Kann mir das schlecht vorstellen, in Deutschland darf man das ja auch nicht.

Offline Dieter12

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #1 am: 05. Januar 2007, 21:19:08 »
Hi Fossibär,

Ich kenne diese Regelung zwar nicht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass so was in F gilt. Übrigens gibt in F mehr als nur eine Sache, die es in D nicht gibt oder die für Deutsche nicht vorstellbar ist.
Aber um genauer was sagen zu können, müsste man natürlich wissen, was du mit dem Auto machst: Verkaufen, verschrotten, überwintern, ....

Gruss, Dieter

Offline delfin-dolphin

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #2 am: 14. Januar 2007, 13:01:47 »
Hallo,
ich will mein Auto verkaufen (franz. Zulassung).  Was muß ich tun, um keine Scherereien zu bekommen? Schilder abmontieren? Muß das Auto abgemeldet werden? Versicherungs-Zettel und TÜV-Zettel von der Windschutzscheibe entfernen?
Wer kann mir helfen?
Viele Grüße
delfin-dolphin

Offline Thomas

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #3 am: 15. Januar 2007, 21:40:41 »
Hi,
als ich mein Auto bei der Sous-Prefecture "abmelden" wollte, haben die mich dort überhaupt nicht verstanden. In Frankreich behält jedes Fahrzeug seine KFZ-Nr. für sein ganzes "Leben".
Wenn Du Dein Auto verkaufen willst, musst Du bei der Sous-Prefecture ein Formular ausfüllen, in dem u.a. auch der Käufer des Fahrzeugs dokumentiert wird (er muss auch unterschreiben). Diese Formular gibst Du wieder bei der Sous-Prefecture ab. Danach kannst Du mit einem Durchschlag des Formulars zu Deiner Versicherung gehen und sie kündigen.
Die Carte Gris will die Sous-Prefecture auch nicht. Wenn Du Dein Auto an eine Privatperson verkaufst, musst Du auf der Carte Grise den neuen Besitzer eintragen (schau mal auf Deine Carte Grise, habe da vorher auch nicht darauf geachtet). Der Käufer kann mit dieser Carte Grise bis zu 30 Tage den entsprechenden PKW fahren. Spätestens am 30. Tag muss er aber selbst noch auf der Sous-Prefecture erscheinen um das Auto auf sich anzumelden. Bei einem professionellen Automobilhändler erübrigt sich die Eintragung auf der Carte Grise.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

Fossi

Offline delfin-dolphin

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #4 am: 16. Januar 2007, 05:57:23 »
Hi Fossibär,
danke für die Infos, bloß, ich bin jetzt etwas verwirrt. Gestern nämlich hat mir jemand erzählt, der in F. wohnt, dass man die Karte selber abschneidet, "vendu le 16.1.2007" quer drauf schreibt, und das Teil dann an den Käufer weitergibt. Weißt du was darüber? Oder jemand anderes?
Trotzdem vielen Dank und viele Grüße
delfin-dolphin

Guest

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #5 am: 16. Januar 2007, 12:14:12 »
Zitat von: delfin-dolphin
Hi Fossibär,
danke für die Infos, bloß, ich bin jetzt etwas verwirrt. Gestern nämlich hat mir jemand erzählt, der in F. wohnt, dass man die Karte selber abschneidet, "vendu le 16.1.2007" quer drauf schreibt, und das Teil dann an den Käufer weitergibt. Weißt du was darüber? Oder jemand anderes?
Trotzdem vielen Dank und viele Grüße
delfin-dolphin
Hi,

dass kommt auf deine carte grise drauf an (neues Modell oder altes Modell). Bei der aktuellen garte grise gibt es ganz unten einen abtrennbaren Bereich, auf dem du Anschrift und Name des neuen Besitzers eintragten kannst/musst. Dieser kann dann mit dem Teil bis zu 30 Tagen den Wagen fahren, bis er selber eine neue carte grise erhalten hat.

Ulf

Offline Sabine

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #6 am: 21. Januar 2007, 12:59:54 »
Wir haben auch eine neue carte grise, wo dieser Abschnitt existiert.
Durch das Abschneiden dieses Abschnitts entwertet man die carte grise.
Der Eintrag in dem abgeschnittenen Teil berechtigt dann den Käufer noch 30 Tage damit zu fahren.
Bei dem Verkaufsformular "cession de vente" ist auch ein Bogen dabei, den der Käufer benötigt, um das Auto zuzulassen.
Bei einem Verkauf nach Deutschland habe ich diesen Teil einfach nur an die Sous-Prefecture eingeschickt. - Wird das Auto in Frankreich umgemeldet, mußt du nix machen

Gruß
Sabine

Offline bluesbrother

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #7 am: 01. März 2007, 08:45:28 »
Hallo,

Eine Seite mit den allgemeinen Infos ist:
http://www.moselle.pref.gouv.fr/frameset.htm?http://www.moselle.pref.gouv.fr/demarches_administratives/d_a_circ_certif_vehicule.htm

Der link für den Download aller Formulare, die im Zusammenhang mit An- und Abmeldung bzw. Verkauf von Fahrzeugen benötigt werden:
http://www.interieur.gouv.fr/sections/a_votre_service/vos_demarches/vehicules

Das hier erwähnte "Certificat de Cession d'un Vehicule" findet man auch dort:
http://www.interieur.gouv.fr/sections/a_votre_service/vos_demarches/vehicules/certificat/downloadFile/attachedFile/cerce.pdf?nocache=1152631071.98

Dieses muss ausgefüllt werden und an die Sous-Prefecture geschickt werden, am besten mit einer Kopie mit der wie weiter oben beschrieben entwerteten "Carte Grise".
Die Abmeldung bei der Versicherung passiert dann automatisch.


Gruß
Dieter

Offline l'Alsacien

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #8 am: 17. März 2007, 12:51:04 »
Zitat von: Fossibär
Hi,
als ich mein Auto bei der Sous-Prefecture "abmelden" wollte, haben die mich dort überhaupt nicht verstanden. In Frankreich behält jedes Fahrzeug seine KFZ-Nr. für sein ganzes "Leben".
Das stimmt (noch) nicht ganz. Erst mit der Umstellung auf das neue, nationale System zum 01.01.2008 wird dies der Fall sein. Derzeit behält ein Fahrzeug seine Nummer nur, wenn es im selben Département bleibt.

mfG

Offline bluesbrother

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #9 am: 17. März 2007, 13:11:57 »
Zitat von: bluesbrother
Die Abmeldung bei der Versicherung passiert dann automatisch.
Kommando zurück: meine Agentur sagte mir jetzt, daß die Versicherung selbst gekündigt werden muss, am bestern per Kopie der entwerteten carte gise.

Gruß

Dieter

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #10 am: 28. März 2007, 17:31:48 »
Salut!

Also so wie ich das hier sehe scheint die Sache doch nich ganz so einfach zu sein?
Wie machen das dann die Franzosen (in den Grenzgebieten), die zum Auto kaufen einfach auf die deutsche Seite gehn und sich dort ihr Auto kaufen?
Und erst die Deustchen, die ein Auto in Deutschland kaufen, um es direkt wieder in Frankreich zu verkaufen?

Offline bluesbrother

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #11 am: 29. März 2007, 07:51:55 »
Zitat von: Hobon
Salut!

Also so wie ich das hier sehe scheint die Sache doch nich ganz so einfach zu sein?
Wie machen das dann die Franzosen (in den Grenzgebieten), die zum Auto kaufen einfach auf die deutsche Seite gehn und sich dort ihr Auto kaufen?
Und erst die Deustchen, die ein Auto in Deutschland kaufen, um es direkt wieder in Frankreich zu verkaufen?
Hi,

einfach ist es nicht, aber es funktioniert, im Vergleich zu vor ein paar Jarhren, immer besser.

Und ob ein Franzose oder Deutscher ein Kfz in Frankreich anmelden will, das Procedere ist immer das gleiche.

Gruß
Dieter

Offline Tinchen

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Abmeldung französischer PKW
« Antwort #12 am: 09. Mai 2007, 12:58:11 »
Also so ganz habe ich das ganze da nicht verstanden.
Ich will mein Auto wieder in Deutschland anmelden weil ich wieder nach Deutschland ziehe.
Was muss ich da genau machen und welche Formulare muss ich ausfüllen?? Steh irgendwie total aufm Schlauch

Offline Dicki

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Re: Abmeldung französischer PKW
« Antwort #13 am: 30. Oktober 2015, 08:58:00 »
Hallo , ich hab es auch nicht richtig verstanden, wir geben unserem Sohn ein Auto welches in Frankreich angemeldet ist nach Deutschland. Was müssen wir jetzt genau machen damit er es dort anmelden kann. TÜV, Versicherung, COC soweit alles klar, aber was ist mit der Carte crise? Ich weiss nur das man die bei der Deutschen Zulassungsstelle abgeben muss.? Bin gerade sehr verwirrt, dachte die muss man in Frankreich abgeben?

banjo

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Re: Abmeldung französischer PKW
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2015, 10:47:23 »